Die Gerichtsentscheidung hatte einen etwas anderen Tenor als den von dir dargestellten:
Zunächst einmal ging es bei der Entscheidung darum, ob die Festlegung der Dienstags-Deadline, bis zu der alle Ergebnisse eingegangen sein sollten (mit Ausnahme der Briefwahlstimmen) überhaupt rechtmäßig ist.
Das Gericht hielt die Entscheidung der Innenministerin Harris aufrecht, fügte aber auch hinzu, daß später eingehende Ergebnisse nicht willkürlich ausgeschlossen werden dürften.
Anders gesagt, es liegt im Ermessen der Innenministerin, daß heißt, sie muß das für und wieder einer Einbeziehung später eingereichter Ergebnisse abwägen, tut sie das nicht, ist ein absoluter Anfechtungsgrund gageben.
Katherine Harris ließ erklären, daß sie die späteren Ergebnisse nicht einbeziehen werde, da sie die Zähler für voreingenommen halte und die ganze Sache vor allem schnell beendet werden solle.
Das ist keine Ermessensausübung, insbesondere da diese Ergebnisse ihr da noch nicht einmal vorlagen. Sie steht damit im krassen Gegensatz zum Urteil.
Sollte die Innenministerin die Ergebnisse der manuellen Nachzählungen tatsächlich nicht berücksichtigen, müßte sie sich schon eine ziemlich gute und ausführliche Begründung einfallen lassen - andernfalls geht sie vor Gericht baden - jede Wette!
Inzwischen hat übrigen ein weiteres Gericht die Fortsetzung der Nachzählungen für rechtens erklärt - und zwar einstimmig 7 zu 0. Es ist doch aber wohl kaum zu erwarten, daß die Gerichte einerseits die manuellen Nachzählungen zulassen, andererseits aber gegen ein Anerkennung der daraus resultierenden Ergebnisse entscheiden werden - oder?
Und mal ganz abgeshen von der juristischen Seite: Die Ergebnisse der Nachzählungen werden wohl genauso schnell bei den Fernsehsendern landen, wie auf K. Harris' Schreibtisch. Sollte sich daraus ergeben, daß Al Gore die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt hätte, dann würde der Druck der Öffentlichkeit dieses Ergebnis anzuerkennen immens - gerade in den USA.