C&A-Rabatte führten zu einer Reform-Debatte
In Deutschland soll das Wettbewerbsrecht reformiert werden, fordern Politiker.
BERLIN (ag./mk). Um in den ersten Euro-Tagen dem Verkaufspersonal nicht zu viel Streß durch zu lange Schlangen und zwei Währungen zuzumuten, entschloß sich die Textilhandelskette C&A, eine Woche lang in Deutschland allen Kunden, die mit Kredit- oder Bankomatkarte bezahlen, einen Rabatt von 20 Prozent zu gewähren.
Dieser Schritt hat nun eine große Diskussion ausgelöst: Das Landgericht Düsseldorf untersagte nämlich den Preisnachlaß, daraufhin gab die Textilkette allen Kunden bis Samstag 20 Prozent Rabatt. Doch auch diese Aktion wurde vom Gericht verboten, weil auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus dem Jahr 1909 Preisnachlässe, die über begrenzte Sonderangebote hinausgehen, stark eingeschränkt sind: Erlaubt sind nur Sommer- und Winterschlußverkäufe, 25jährige Firmenjubiläen und Abverkäufe wegen eines Konkurses.
Diese Regelung sei nicht mehr zeitgemäß, meinen nun Vertreter des Verbraucherschutzministeriums. Im UWG herrsche immer noch die Vorstellung, "man müsse den Verbraucher vor niedrigen Preisen schützen", sagte Staatssekretär Matthias Berninger. Dies sei mit dem Bild des mündigen Kunden nicht vereinbar.
Der Chef der deutschen Monopolkommission, Martin Hellwig, meinte, die Bundesregierung solle das Wettbewerbsrecht weiter entschlacken. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle kündigte eine Gesetzesinitiative an. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels hält dagegen die rechtliche Beschränkung von Rabatt-Aktionen für sinnvoll.
In Österreich ist die gesetzliche Lage liberaler: Aktionspreise aus welchem Anlaß auch immer, sind erlaubt, verboten ist nur ein Verkauf unter dem Einstandspreis.
Der Textilkette C&A wurde bei Zuwiderhandeln ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro (3,4 Mill. S) angedroht. Einem Zeitungsbericht zufolge, soll sich die Rabatt-Aktionen aber dennoch gelohnt haben: Die Ware, die jetzt den Händlern gleichsam aus den Händen gerissen wurden, wäre ohnehin zu wahrscheinlich noch niedrigeren Preisen im Rahmen des Winterschlußverkaufes angeboten wurden. Die Umsätze waren in der Rabatt-Woche außergewöhnlich hoch - und der Streß für das Verkaufspersonal wahrscheinlich auch.
In Deutschland soll das Wettbewerbsrecht reformiert werden, fordern Politiker.
BERLIN (ag./mk). Um in den ersten Euro-Tagen dem Verkaufspersonal nicht zu viel Streß durch zu lange Schlangen und zwei Währungen zuzumuten, entschloß sich die Textilhandelskette C&A, eine Woche lang in Deutschland allen Kunden, die mit Kredit- oder Bankomatkarte bezahlen, einen Rabatt von 20 Prozent zu gewähren.
Dieser Schritt hat nun eine große Diskussion ausgelöst: Das Landgericht Düsseldorf untersagte nämlich den Preisnachlaß, daraufhin gab die Textilkette allen Kunden bis Samstag 20 Prozent Rabatt. Doch auch diese Aktion wurde vom Gericht verboten, weil auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus dem Jahr 1909 Preisnachlässe, die über begrenzte Sonderangebote hinausgehen, stark eingeschränkt sind: Erlaubt sind nur Sommer- und Winterschlußverkäufe, 25jährige Firmenjubiläen und Abverkäufe wegen eines Konkurses.
Diese Regelung sei nicht mehr zeitgemäß, meinen nun Vertreter des Verbraucherschutzministeriums. Im UWG herrsche immer noch die Vorstellung, "man müsse den Verbraucher vor niedrigen Preisen schützen", sagte Staatssekretär Matthias Berninger. Dies sei mit dem Bild des mündigen Kunden nicht vereinbar.
Der Chef der deutschen Monopolkommission, Martin Hellwig, meinte, die Bundesregierung solle das Wettbewerbsrecht weiter entschlacken. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle kündigte eine Gesetzesinitiative an. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels hält dagegen die rechtliche Beschränkung von Rabatt-Aktionen für sinnvoll.
In Österreich ist die gesetzliche Lage liberaler: Aktionspreise aus welchem Anlaß auch immer, sind erlaubt, verboten ist nur ein Verkauf unter dem Einstandspreis.
Der Textilkette C&A wurde bei Zuwiderhandeln ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro (3,4 Mill. S) angedroht. Einem Zeitungsbericht zufolge, soll sich die Rabatt-Aktionen aber dennoch gelohnt haben: Die Ware, die jetzt den Händlern gleichsam aus den Händen gerissen wurden, wäre ohnehin zu wahrscheinlich noch niedrigeren Preisen im Rahmen des Winterschlußverkaufes angeboten wurden. Die Umsätze waren in der Rabatt-Woche außergewöhnlich hoch - und der Streß für das Verkaufspersonal wahrscheinlich auch.