Kirch will Milliarden
Die Plaudereien ihres einstigen Chefs Rolf Breuer könnten der Deutschen Bank teuer zu stehen kommen. Der einstige Münchner "Medienmogul" Leo Kirch will bis zu sechs Mrd. Euro Schadenersatz von dem Kreditinstitut fordern. Nach seiner erfolgreichen Klage gegen das Geldhaus wolle Kirch die ersten beiden Leistungsklagen bis Mitte kommenden Jahres einreichen, berichtet das Magazin "Focus". Sie beträfen voraussichtlich die einstige Kirch-Senderkette ProSiebenSat.1 und den ehemaligen Anteil am Axel-Springer-Verlag. Allein in diesen beiden Prozessen wolle Kirch einen Schaden von 1,7 Mrd. Euro geltend machen.
Die Deutsche Bank wies die Schadenersatzforderungen umgehend zurück. "Schadenersatzzahlungen der Deutschen Bank können auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichts München nicht verlangt werden", heißt es in einer Erklärung. Das Gericht habe "zur Ursächlichkeit des Interviews für einen konkreten Schaden und zu dessen Höhe keine Feststellungen getroffen". Es habe lediglich festgestellt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass ein Schaden ausgelöst worden sei.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte Kirch vergangenen Mittwoch wegen Verletzung des Bankgeheimnisses Schadenersatz durch die Deutschen Bank zugesprochen. Breuer habe mit Aussagen über Zweifel an der Kreditwürdigkeit Leo Kirchs gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, urteilte das OLG in zweiter Instanz. Die Höhe des Schadenersatzes muss in weiteren Prozessen festgelegt werden. Das OLG ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Die Deutsche Bank kann jedoch dagegen eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, um das OLG-Urteil möglicherweise doch noch höchstrichterlich überprüfen zu lassen.
Breuer redet im Fernsehen
Breuer hatte in einem Fernseh-Interview in den USA gesagt: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. " Damit hat er nac hEinschätzung Leo Kirchs den Zusammenbruch seines Medienimperiums eingeleitet.
Das Landgericht München hatte Kirch bereits im Februar dieses Jahres Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen. Breuer und das Kreditinstitut waren daraufhin in Berufung gegangen. Im Gegensatz zur ersten Instanz unterschied das Oberlandesgericht zwischen der Deutschen Bank und Rolf Breuer persönlich. "Die Bank ist vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen und muss sich diese Äußerungen ihres damaligen Vorstandssprechers zurechnen lassen", befand das Gericht. Dagegen habe eine solche Verpflichtung zwischen Breuer persönlich und Kirch nicht bestanden.
Breuers "fahrlässige" Aussagen
Dem OLG-Urteil zufolge sind die Aussagen Breuers als "fahrlässig" einzustufen, zumal ihm die Verschwiegenheitspflicht geläufig gewesen sei. Die Botschaft seiner Aussagen sei für einen wirtschaftlich informierten Hörer eindeutig gewesen: Leo Kirch habe mit seinen Gesellschaften keine finanzielle Unterstützung der Banken mehr zu erwarten, wenn er nicht zur grundsätzlichen Umstrukturierung bereit sei.
Die Deutsche Bank hat nach "Focus"-Informationen bisher keine Risikovorsorge für mögliche Zahlungen an den 77-jährigen Kirch gebildet. Dieser habe in den Rechtsstreit mit der Bank bereits knapp vier Mio. Euro an Anwalts- und Gerichtskosten investiert. Kirch sagte dem Magazin zu dem Urteil: "Mein Glaube an die Gerechtigkeit ist bestätigt worden.