Betreff:Kündigung Wer kennt sich aus

Beiträge: 18
Zugriffe: 733 / Heute: 1
Börsi:

Betreff:Kündigung Wer kennt sich aus

 
14.04.02 16:51
Ein Bekannter von mir wurde jetzt zum 30.04  gekündigt,er war noch in der Probezeit und hat noch Urlaubsanspruch von 8 Tagen Kündigungsfrist sind 14 Tage.Meine Frage wenn er jetzt bis zum 30.4 Krank ist muß die Firma dann den Urlaub ausbezahlen oder verfällt der?
HB_Männchen:

wird ausbezahlt o.T.

 
14.04.02 16:53
taos:

Ohh, diese Leute mag ich.

 
14.04.02 16:56
Die sofort krank werden, wenn sie gekündigt werden.

Taos
hexe:

Was erwartest Du? Motivation ist sowieso gleich

 
14.04.02 17:21
null. Ich schicke solche Menschen gleich nach Hause (Aufhebungsvertrag mit Lohn-
fortzahlung bis zum Vertragsende). Wird erfahrungsgemäß billiger.
               Gruß Hexe  
Börsi:

@Taos

 
14.04.02 17:30
Er ist während der Krankheit gekündigt worden und noch nicht gesund,aber ihr meint auch daß die Firma den Urlaub ausbezahlen muß ?
Spitfire33:

Das Problem in Deutschland ist, dass kranke Men-

 
14.04.02 18:00
schen nicht mehr den Mut haben, aus Angst vor eine einer Kündigung, in einem Krankheitsfalle einen Arzt aufzusuchen. Das Ergebnis wird in einigen Jahren ein sprunghafter Anstieg von Anträgen auf Erwerbsunfähigkeitsrenten sein.

Es liest sich so schön. Das Jahre 2001 hatte den geringsten Krankenstand seit Jahren.
Mit Sicherheit der falsche Weg.

Das Problem der "Krankmacher" ist mir auch bekannt, da ich 12 Jahre selbständig war und teilweise bis zu 20 Leute beschäftigt habe.
avantgarde:

welches ist denn der Kündigungsgrund??

 
14.04.02 18:42
Eine Kündigung wegen Krankheit sofern ärztliches Attest vorliegt ist ja mE nicht rechtens. Und wenn er in der Probezeit deshalb gekündigt wird muß ja noch etwas anderes gewesen sein, oder??

Avantgarde
maxperforma.:

Êrwerbsunfähigkeitsrenten

 
14.04.02 18:55
gibt es de facto nicht mehr,
einen Pförtnerjob kannst Du auch ohne Beine
machen.
Lediglich Staatsdiener werden da anders behandelt
Vorruhestand mit 49 keine Seltenheit
Spitfire33:

Korrekt: Erwerbsminderungsrenten o.T.

 
14.04.02 19:00
Elan_XP:

guter Chef

 
14.04.02 19:18
Da Dein freund oder Du ja in der Probezeit ist/bist, gibt es normal erst gar keine Kündigungsfrißt. So gegeben kann man von einem guten und vor allem kulanten Chef reden. Aber zur FRage: Der Urlaub muss nicht ausbezahlt werden, laut OLG.
Elan_XP:

guter Chef

 
14.04.02 19:19
Da Dein freund oder Du ja in der Probezeit ist/bist, gibt es normal erst gar keine Kündigungsfrißt. So gegeben kann man von einem guten und vor allem kulanten Chef reden. Aber zur FRage: Der Urlaub muss nicht ausbezahlt werden, laut OLG, da es in der Probezeit keinen urlaub gibt, fakt.
mod:

Zur Sache:

 
14.04.02 19:31
Während einer drei- bis sechsmonaten Probezeit kann in der Regel sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Arbeitsvertrag kündigen - es sei denn, im Tarifvertrag wurden andere Fristen genannt.
Auch in den Probemonaten wird schon Urlaub angesammelt.
Nehmen darf man diesen generell aber erst nach einem halben Jahr.
Wird das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit nicht fortgesetzt, so wird der angesparte Urlaub ausgezahlt.

mod:

BUrlG (Auszug)

 
14.04.02 19:56
§ 4  BUrlG Wartezeit

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

§ 5 Teilurlaub

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaub

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinander folgende Werktage umfassen.

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.





Elan_XP:

wo steht das? o.T.

 
14.04.02 20:31
Börsi:

Jetzt hat jeder eine andere Meinung

 
14.04.02 21:41
Was soll ich ihm jetzt sagen am besten er fragt mal bei einer zuständigen stelle nach oder weiß jemand wo man das im Intenet nachlesen kann.
Elan_XP:

was steht denn im Vertrag? o.T.

 
14.04.02 22:04
Börsi:

@Elan Hab ich selber noch nicht gelesen

 
14.04.02 22:17
werde morgen mal nachfragen.
Elan_XP:

Humpff...Börsi lieber Bürger

 
14.04.02 22:35
Veträge lesen kann ein sein ;-)


Bye

Elan da Trademaster
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--