Beamtenschonung

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vega2000:

Beamtenschonung

 
15.11.01 22:34
Betriebsrente für Staatsdiener


Zusatzversorgung nicht mehr im Umlageverfahren finanziert

Millionen Staatsdiener können aufatmen. Die zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und den öffentlichen Arbeitgebern jetzt ausgehandelte Reform des Zusatzrentensystems für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst verlangt ihnen zunächst keine unzumutbaren Opfer ab.

Die Zusatzversorgung, die nach dem Muster der Beamtenpensionen konstruiert war und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen bis zur maximalen Obergrenze von 91,75 Prozent des letzten Nettogehalts aufbesserte, soll künftig nach den Grundsätzen einer betrieblichen Altersversorgung organisiert werden. Damit wollen die Tarifpartner einen drohenden Zusammenbruch des deutlich unterfinanzierten alten Umlage-Systems verhindern. Öffentlich Bedienstete erhalten nach 40 Dienstjahren zwar „nur“ noch 90 Prozent ihrer alten Nettobezüge. Die 1,75 Punkte hohe Differenz zum alten Modell gleichen aber Steuervorteile aus. Angestellten im öffentlichen Dienst wird die steuerliche Förderung der Riester-Rente eröffnet, die ihnen bisher versperrt war. Sie können künftig ihre Rente durch Eigenbeiträge aufstocken und erhalten dafür vom Staat Prämien.

Die Reform, die noch von der Tarifkommission am 26. November abgesegnet werden muss, bringt trotz zunächst milder Konsequenzen für die Arbeitnehmer gravierende Veränderungen auf der Finanzierungsseite mit sich. Das neue Modell ebnet den Weg vom Umlageverfahren zu einer kapitalgedeckten Zusatzrente. Das braucht allerdings seine Zeit. Um alle Leistungsansprüche abdecken zu können, wäre ein 400 Milliarden DM großer Kapitalstock nötig. Das war nach Meinung von Experten nicht darstellbar. „Jede Mark wird für vorhandene Verpflichtungen benötigt“, sagen Beteiligte. Aber jetzt wird zumindest schon mal nach den Prinzipien einer Betriebsrente kalkuliert. Das geschieht, indem die bisherige Koppelung von Rente und letztem Nettogehalt aufgehoben wird. Die Rentenhöhe bemisst sich künftig nach Einkommen und Beschäftigungszeit. Dabei wird rechnerisch so vorgegangen als seien Beiträge in Höhe von vier Prozent des Bruttolohns eingezahlt und verzinst worden.

Bisher zahlten die Arbeitgeber für die Zusatzversorgung ihrer Mitarbeiter 6,45 Prozent des Bruttolohns in einen Umlagefonds ein. Die Arbeitnehmer steuerten 1,25 Prozent bei. Zusammen ergab das 7,7 Prozent. Das war zu wenig. Wegen der sich verschlechternden Relation von aktiven Beitragszahlern zu Leistungsbeziehern drohte ein Finanzierungsloch von 15 Milliarden DM. Oder der Umlagesatz hätte bis 2004 auf 15 Prozent verdoppelt werden müssen. Die jetzt ausgehandelte Reform verhindert dies. Nach dem vereinbarten Konzept wird der Umlagesatz der Arbeitnehmer leicht auf 1,41 erhöht. Für die Arbeitgeber soll es bei 6,45 Prozent bleiben – jedoch zuzüglich eines Zuschusses von weiteren 2 Prozent oder 1,6 Milliarden DM pro Jahr für die Zeit bis 2008. Ein Zehntel muss der Bund gemäß den Anteilen an den Beschäftigten aufbringen, den Rest die Länder.

Ruheständler müssen keine allzu großen Einbussen befürchten. Die Zuwächse ihrer Versorgungsbezüge werden lediglich kleiner. Sie werden bis 2007 auf ein Prozent pro Jahr begrenzt. Hinzu kommt noch die jährliche Steigerung der gesetzlichen Rente. Ein befürchtetes Einfrieren der Bezüge wurde vermieden. Unterschiedlich sieht die Lage der Aktiven aus. Für über 55-jährige Staatsdiener gilt ein Bestandsschutz. Sie werden im Rentenalter nach den alten Regeln unterstützt. Nur die jüngeren Beschäftigten müssen sich später auf ein reduziertes Leistungsniveau einstellen. Der niedersächsische Finanzminister Heinrich Aller sagte in Hannover, dass die Rentenleistungen auf Dauer um 20 Prozent sinken würden.

Quelle:Süddeutsche Zeitung
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