BAWe will auch bei Insiderhandel selbst Bußgelder verhängen
30.01.01 - 18:01
München, 30. Jan (Reuters) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) will Insiderhandel künftig auch selbst mit Bußgeldern ahnden dürfen. BAWe-Präsident Georg Wittich sagte am Dienstag in München, nur durch Strafen "in nicht zu geringem Rahmen" könne die abschreckende Wirkung der Wertpapieraufsicht aufrechterhalten werden. Dies habe sich bei Verstößen gegen die Pflicht zur unverzüglichen Ad-hoc-Publizität bewährt, bei denen das BAWe bereits bisher Bußgelder verhängen darf. Ein Großteil der Insiderhandels-Verfahren, die das BAWe an die jeweiligen Staatsanwaltschaften weiterleite, würden dagegen eingestellt.
So sei es im vergangenen Jahr in 40 Verfahren gerade zu zwei rechtskräftigen Strafbefehlen und zu einer Verurteilung gegen die Beschuldigten gekommen. In den 37 eingestellten Verfahren seien nur viermal Geldauflagen verhängt worden, sagte Wittich auf einer Veranstaltung des "Club Wirtschaftspresse". Das BAWe sei bei 22 von 61 untersuchten Fällen fündig geworden und habe diese an die Ermittlungsbehörden weitergereicht. Die meisten Verfahren liefen noch.
Wittich wiederholte seine Forderung nach einer Meldepflicht von Aktienverkäufen durch Vorstände oder Aufsichtsräte. Der Chef der Wertpapieraufsicht sagte, im 4. Finanzmarktförderungsgesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden müsse, solle zunächst eine nachträgliche Meldepflicht vorgeschrieben sein, wie es sie in vielen europäischen Ländern bereits gibt. Eine Pflicht zur vorherigen Ankündigung solcher Aktienverkäufe würde Wittichs Ansicht nach dagegen große Diskussionen auslösen. Die bisher nur für den Amtlichen Handel gültigen Meldeschwellen für Aktienverkäufe sollten künftig auch im Geregelten Markt und damit auch am Neuen Markt gelten.
Wittich sagte, er habe den Eindruck, dass Unternehmen oft die Veröffentlichung von Adhoc-Mitteilungen bewusst verzögerten. "Die Versuchung der Alteigentümer ist groß, sich noch vor der Veröffentlichung von Problemen von ihren Beständen zu trennen", sagte er weiter. Auch die Überwachung von Marktmanipulationen solle künftig Aufgabe des BAWe sein. Das Frankfurter Amt soll nach den Plänen von Bundesfinanzminister Hans Eichel mit den Aufsichtsämtern für Banken und Versicherungen in einer Behörde zusammen gelegt werden. Wittich sagte, diese Entscheidung habe das BAWe überrascht. Das Amt wolle die politisch motivierte Entscheidung aber hinnehmen.
axh/tcs
30.01.01 - 18:01
München, 30. Jan (Reuters) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) will Insiderhandel künftig auch selbst mit Bußgeldern ahnden dürfen. BAWe-Präsident Georg Wittich sagte am Dienstag in München, nur durch Strafen "in nicht zu geringem Rahmen" könne die abschreckende Wirkung der Wertpapieraufsicht aufrechterhalten werden. Dies habe sich bei Verstößen gegen die Pflicht zur unverzüglichen Ad-hoc-Publizität bewährt, bei denen das BAWe bereits bisher Bußgelder verhängen darf. Ein Großteil der Insiderhandels-Verfahren, die das BAWe an die jeweiligen Staatsanwaltschaften weiterleite, würden dagegen eingestellt.
So sei es im vergangenen Jahr in 40 Verfahren gerade zu zwei rechtskräftigen Strafbefehlen und zu einer Verurteilung gegen die Beschuldigten gekommen. In den 37 eingestellten Verfahren seien nur viermal Geldauflagen verhängt worden, sagte Wittich auf einer Veranstaltung des "Club Wirtschaftspresse". Das BAWe sei bei 22 von 61 untersuchten Fällen fündig geworden und habe diese an die Ermittlungsbehörden weitergereicht. Die meisten Verfahren liefen noch.
Wittich wiederholte seine Forderung nach einer Meldepflicht von Aktienverkäufen durch Vorstände oder Aufsichtsräte. Der Chef der Wertpapieraufsicht sagte, im 4. Finanzmarktförderungsgesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden müsse, solle zunächst eine nachträgliche Meldepflicht vorgeschrieben sein, wie es sie in vielen europäischen Ländern bereits gibt. Eine Pflicht zur vorherigen Ankündigung solcher Aktienverkäufe würde Wittichs Ansicht nach dagegen große Diskussionen auslösen. Die bisher nur für den Amtlichen Handel gültigen Meldeschwellen für Aktienverkäufe sollten künftig auch im Geregelten Markt und damit auch am Neuen Markt gelten.
Wittich sagte, er habe den Eindruck, dass Unternehmen oft die Veröffentlichung von Adhoc-Mitteilungen bewusst verzögerten. "Die Versuchung der Alteigentümer ist groß, sich noch vor der Veröffentlichung von Problemen von ihren Beständen zu trennen", sagte er weiter. Auch die Überwachung von Marktmanipulationen solle künftig Aufgabe des BAWe sein. Das Frankfurter Amt soll nach den Plänen von Bundesfinanzminister Hans Eichel mit den Aufsichtsämtern für Banken und Versicherungen in einer Behörde zusammen gelegt werden. Wittich sagte, diese Entscheidung habe das BAWe überrascht. Das Amt wolle die politisch motivierte Entscheidung aber hinnehmen.
axh/tcs