"Der Finanzdienstleister AWD ist im Streit um angeblich fehlerhafte Anlageberatung erstmals von einem Oberlandesgericht (OLG) zu Schadenersatz verurteilt worden.
Das OLG Celle entschied nach eigenen Angaben am Donnerstag in zwei Berufungsverfahren in einer Grundsatzentscheidung zu Gunsten zweier Kläger und ordnete Schadenersatz von zusammen 64 000 Euro an. AWD kündigte in beiden Fällen die Revision vor dem Bundesgerichtshof an.
Die Verfahren haben für den AWD Grundsatzcharakter, da nach Angaben eines Unternehmenssprechers inzwischen 45 vergleichbare Klagen mit einer Schadenssumme von 4,5 Mill. Euro bei mehreren Gerichten in Deutschland anhängig sind.
Die Klagen richten sich allesamt gegen Anlageempfehlungen von AWD-Beratern für den ehemaligen so genannten Dreiländerfonds, einen geschlossenen Immobilienfonds. Der Fonds geriet jedoch in Folge der Insolvenz des Musicalveranstalters Stella als dessen Anteilseigner in Schwierigkeiten. Gewinnausschüttungen blieben aus, der Wert der Fonds-Anteile sank erheblich.
Das OLG Celle kam in beiden Fällen zu dem Schluss, dass die jeweiligen AWD-Berater fehlerhaft agiert hätten. Sie hätten nicht ausreichend auf die mit der Anlage im Dreiländerfonds verbundenen Risiken hingewiesen und ausschließlich diesen Fonds empfohlen, anstatt für eine Streuung der Anlagen zu sorgen.
Gericht sieht kein generelles Versäumnis des AWD
AWD wies in einer Erklärung darauf hin, dass das OLG ausdrücklich keine generelle Versäumnis des Finanzdienstleisters gesehen habe. Etliche Klagen stützen sich darauf, dass in dem Anlageprospekt für den Dreiländerfonds vom AWD nicht ausreichend auf Risiken hingewiesen worden sei.
Die beiden in Celle vorliegenden Fälle waren zuvor von zwei verschiedenen Kammern des Landgerichtes unterschiedlich entschieden worden. Eine Klage war zu Gunsten des Betroffenen ausgegangen, die andere abgewiesen worden.
Der vom OLG am Donnerstag zugebilligte Schadenersatz umfasst nur einen Teil des Anlagevolumens. Gewinnausschüttungen und Steuerersparnisse wurden eingerechnet. In einem Fall beträgt der Schadenersatz bei einer Anlagesumme von 107 000 Euro rund 54 000 Euro, im anderen Fall kann ein Anleger nun mit 10 000 Euro bei einem einst eingezahlten Kapital von 33 000 Euro rechnen."
quelle: Handelsblatt 16.08.2002