diesen Jahres erhält der Arivajunkie vega2000 eine 50 Stunden-Gratis-Surfen-CD von AOL, die sich der Vielposter natürlich nicht entgehen lässt. In den Geschäftsbedingungen wird darauf hingewiesen, dass die 50 Stunden innerhalb eines Monats, nach Anmeldung bei AOL, abgesurft werden müssen.
vega2000 surft & surft & surft & surft......
vega2000 erhält er einen Brief von AOL, mit der Aufforderung die beiliegende Abbuchungsgenehmigung doch bitte unterschrieben zurückzusenden. Da dem Schreiben ein kostenloser Rückumschlag beiliegt, benutzt vega diesen um a) die Abbuchungserlaubnis zu entwerten & b) die Kündigung der Mitgliedschaft zum 7. Oktober schriftlich einzureichen.
vega2000 erhält einen Anruf von AOL. Die freundliche Mitarbeiterin möchte gerne wissen warum vega den Vertrag gekündigt hat & bietet weitere 25 Stunden kostenloses surfen an. Mit der Begründung inzwischen zu 1&1 gewechselt zu sein, lehnt vega2000 das Angebot dankend ab.
Bei Durchsicht seiner Bankbelege entdeckt vega ein Abbuchung von AOL in Höhe von 16,80 DM (die monatliche Mindestsurfgebühr bei AOL).
v. wird bei seiner Hausbank vorstellig, lässt die Abbuchung mit der nicht erteilten Buchungsgenehmigung an AOL rücküberweisen. Auf die Frage von vega an die Bankangestellte, "Warum kann eigentlich AOL ohne Bankvollmacht von meinem Konto abbuchen ?" bekommt er die freundliche Antwort: "Ach wissen sie, auf die Überweisungs- und Abbuchungen der Konten haben wir keinen Einfluss, das wird bei uns nicht so genau kontrolliert".
Wenn ihr euch jetzt fragt was die Mafia damit zu tun hat.......