AKtienrecht: Schwere Zeiten für Kleinanleger

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AKtienrecht: Schwere Zeiten für Kleinanleger

 
03.01.02 19:32
Seit Anfang Januar gilt der so genannte "Squeeze Out"-Paragraf im Aktiengesetz. Er gibt einem Großaktionär das Recht, Kleinanleger aus dem Geschäft zu drängen.

Düsseldorf - Viva-Chef Dieter Gorny will jetzt als erster Gebrauch davon machen. Kurz vor Jahresende kündigte er an, die restlichen vier Prozent der Aktien von Brainpool, die sich noch in Streubesitz befinden, zur Not zwangsweise aufzukaufen. Die neue Übernahmeregel gibt einem Großinvestor das Recht, die Anteilseigner mit minimalen Aktien-Anteil auch gegen ihren Willen abzufinden.

Nach einem Bericht des "Handelsblatt" sind Experten davon überzeugt, dass dem Beispiel von Gorny bald weitere folgen werden. "Ich rechne damit, dass einige Firmen ab Mitte Januar zu der erforderlichen Hauptversammlung einladen werden. Ab Anfang März können dann die ersten Zwangsabfindungen vollzogen werden", erklärte Hans Ulrich Wilsing, Partner der Anwaltskanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler, gegenüber der Wirtschaftszeitung.

Zu den ersten Kandidaten, die von dem neuen Gesetz Gebrauch machen könnten, zählten der US-IT-Dienstleister UDS als Großaktionär von Systematics. Auch die INA-Gruppe, die sich den Kugellagerspezialisten FAG-Kugelfischer einverleiben will, könnte den übrig gebliebenen Kleinaktionären ein Angebot vorlegen, das sie nicht ablehnen können. Auch die Waterford-Wedgewood-Gruppe wird genannt.

Insgesamt, so hat die Deutsche Bank in einer Studie herausgefunden, sind 42 Unternehmen am Neuen Markt gelistet, die zu mehr als 95 Prozent einem einzelnen Großaktionär gehören. In den nächsten Monaten dürfte also noch einiges an Bewegung zu erwarten sein.
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