Zweiter Etappensieg für TelDaFax
TelDaFax bleibt am Netz. Das Landgericht Köln hat heute die Entscheidung über den von der Deutschen Telekom AG eingelegten Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zur Wiederanschaltung der TelDaFax AG auf den 25.05.2001 vertagt.
"Die so erwartete Vertagung bestätigt uns. Jetzt können wir ohne weiteres Zögern bis zum 15. Juni 2001 Klage in der Hauptsache einreichen. Mit einer Entscheidung in der Hauptsache rechnen wir jedoch nicht vor Anfang des nächsten Jahres", sagte Bernd Reuss, vorläufiger Insolvenzverwalter.
"Wir fordern Gleichbehandlung aller Wettbewerber. Da die Deutsche Telekom AG der Fa. Callino ein Verbleiben am Netz bei Bezahlung per Vorkasse in Aussicht gestellt hat, kann die Wiederanschaltung der TelDaFax kein Unrecht sein. Denn TelDaFax leistet bereits seit der Wiederanschaltung für alle in Anspruch genommenen Leistungen Vorkasse", so Bernd Reuss.
Seit der Wiederanschaltung hat TelDaFax alle Leitungen offen und verzeichnet täglich steigende Umsätze. Die Neukundengewinnung setzte unmittelbar nach Wiederanschaltung ein.