Luftaufnahme des Viertels Al-Rimal im Zentrum des Gazastreifens am 31. März 2022.
Donnerstag, 16.05.2024 05:50 von | Aufrufe: 227

Offensive in Rafah: UN-Gericht berät über Eilantrag gegen Israel

Luftaufnahme des Viertels Al-Rimal im Zentrum des Gazastreifens am 31. März 2022. ©iStock

DEN HAAG (dpa-AFX) - Im Zusammenhang mit der israelischen Militäroffensive gegen die islamistische Hamas in Rafah befasst sich der Internationale Gerichtshof in Den Haag am Donnerstag erneut mit einem Eilantrag gegen Israel. Südafrika fordert den sofortigen Rückzug Israels aus Rafah im südlichen Gazastreifen, um einen Völkermord an der palästinensischen Zivilbevölkerung zu verhindern. Die Lage habe sich durch die Angriffe Israels extrem verschlechtert und das Überleben der Menschen sei bedroht.

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen setzte zwei Tage für die Anhörung an. Am Donnerstag hat Südafrika das Wort, Israel wird am Freitag reagieren. Bisher hatte Israel alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen.

Südafrika hatte Ende 2023 bereits Klage gegen Israel wegen Verletzung der Völkermordkonvention eingereicht. In einer ersten Eilentscheidung hatten die UN-Richter Israel verpflichtet, alles zu tun, um einen Völkermord zu verhindern. Das Gericht kann weitere Maßnahmen anordnen, wenn sich die Lage im Kriegsgebiet verschlechtert habe. Wann das Gericht entscheiden wird, ist noch nicht bekannt. Entscheidungen dieses Weltgerichts sind bindend.

Israel beruft sich auf sein Recht auf Selbstverteidigung, nachdem Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen am 7. Oktober den Süden Israels überfallen und 1200 Menschen getötet hatten./ab/DP/he

Anzeige

Aktie im Fokus

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News