Die EMA hatte bereits Mitte November die Zulassung von Lecanemab empfohlen. Doch die EU-Kommission hatte die Zulassung zunächst ausgestellt und die Experten der EMA um Einschätzungen zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gebeten. Nun erklären die Experten, dass die Empfehlung zur Zulassung nicht revidiert werden müsse. Wann die Kommission nun entscheiden wird, ist unklar.
Beim ersten Antrag noch abgelehnt
Im vergangenen Sommer hatte die EU-Arzneimittelbehörde eine Zulassung noch abgelehnt: Das Risiko schwerer Nebenwirkungen sei höher zu bewerten als die erwartete positive Wirkung. Die Hersteller des Medikaments, die Pharmaunternehmen Eisai (Japan) und Biogen (Biogen Aktie) (USA), hatten daraufhin eine zweite Prüfung beantragt. Die EMA-Experten kamen daraufhin im November zu dem Schluss, dass in der begrenzten Population, die bei der erneuten Prüfung untersucht wurde, der Nutzen von Lecanemab bei der Verlangsamung des Fortschreitens der Krankheitssymptome größer ist als die Risiken. Bei der ersten Prüfung waren noch keine Untergruppenanalysen berücksichtigt worden, sondern alle Patienten.
In den USA ist der Antikörper seit Anfang 2023 bereits unter dem Handelsnamen Leqembi zugelassen.
Nur im frühen Stadium verwendbar
In Deutschland sind etwa eine Million Menschen von der Alzheimer-Krankheit betroffen. Lecanemab ist aber nur für einen sehr geringen Teil von ihnen geeignet. Es soll lediglich das Fortschreiten der Krankheit bremsen. Daher wird es auch nur für Betroffene im frühen Stadium der Erkrankung empfohlen./xx/DP/nas
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