Im Fall der Milliardenstrafe gegen Google (Alphabet A Aktie) stellt sich das Bundeskartellamt auf die Seite der EU-Kommission. Die Herangehensweise sei berechtigt. Der Fall könnte als Vorbild für einen ganzen Wirtschaftsbereich dienen.
Das Bundeskartellamt hat das von der EU-Kommission verhängte Rekordbußgeld gegen den Internetkonzern Google begrüßt. „Wir unterstützen die Entscheidung der Kommission“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Bonn. Die Herangehensweise sei in keiner Weise zu beanstanden. Es gehe um ein Unternehmen, das sehr hohe Umsätze erziele.
Die EU-Kommission hatte am Dienstag Google wegen Missbrauchs der Marktmacht die mit Abstand höchste Geldbuße gegen ein einzelnes Unternehmen aufgebrummt. Der US-Internetkonzern muss 2,42 Milliarden Euro Strafe zahlen, weil er seine marktbeherrschende Stellung mit seinem Preisvergleichsdienst missbraucht habe.
Das Bundeskartellamt habe die Untersuchungen unterstützt, sagte Mundt. Im Internetbereich habe es bereits viele Fälle gegeben. „Um sichtbar Leitplanken einzuziehen in einem Wirtschaftsbereich, da brauchen Sie natürlich auch Leuchtturmfälle. Der Google-Fall ist ohne Zweifel so ein Leuchtturmfall.“ Der ganze Internetbereich zähle für die Kartellwächter zu den zentralen Aufgaben. In den vergangenen Jahren habe die Behörde unter anderem gegen Amazon (Amazon Aktie) Marketplace und bekannte Hotelbuchungsportale durchgesetzt, dass diese die sogenannten Bestpreis-Klauseln aufgeben, die Händler beziehungsweise Hoteliers verpflichteten, an keiner anderen Stelle günstigere Angebote machen zu dürfen.
Das Bundeskartellamt hat auch ein Verfahren gegen Facebook (Facebook Aktie) eingeleitet. Man gehe dem Verdacht nach, dass der Konzern durch etwaige Verstöße gegen Datenschutz-Vorschriften seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf den Markt für soziale Netzwerke missbrauche. „Wir hoffen, dass wir noch in diesem Jahr Ergebnisse vorlegen können“, bekräftigte Mundt.
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