DGAP-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges BayWa einigt sich mit Bundeskartellamt 31.12.2019 / 13:44 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. BayWa einigt sich mit Bundeskartellamt BayWa Aktiengesellschaft Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR München, 31. Dezember 2019 Die BayWa AG hat sich heute mit dem Bundeskartellamt auf die einvernehmliche Beendigung eines Bußgeldverfahrens gegen Zahlung eines Bußgelds bis zu EUR 68,6 Mio. geeinigt (sog. Settlement). Der Vorwurf des Amtes lautete, dass ein einzelner Mitarbeiter, der früher bei der BayWa AG gearbeitet hat, sich mit Vertretern anderer Großhändler in Deutschland im Bereich Pflanzenschutz auf eine einheitliche Kalkulation der Bruttolistenpreise für Pflanzenschutzmittel verständigt habe. Die BayWa hat sich aus Gründen der Rechtssicherheit für die Aktionäre und das Unternehmen für die Beendigung des Verfahrens auf Grundlage eines Settlements entschieden, um langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechenden Risiken zu vermeiden. Eine Ergebnisbelastung des Jahres 2019 aus dieser Einigung mit dem Bundeskartellamt wird durch Sondererträge aus verschiedenen Beteiligungsverkäufen vollständig ausgeglichen. BayWa AG Der Vorstand BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, www.baywa.de WKN 519406 // ISIN DE0005194062; WKN 519400 // ISIN DE0005194005 Kontakt: Marion Danneboom, BayWa AG, Leiterin PR/Corporate Communications/Public Affairs, Tel. 0 89/92 22-36 80, Fax 0 89/92 12-36 80, E-Mail: marion.danneboom@baywa.de31.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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