Zur Information an alle Inhaber von Mobiltelefonen

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luiza:

Zur Information an alle Inhaber von Mobiltelefonen

 
13.08.01 10:58
Zur Information an alle Inhaber von Mobiltelefonen

Wenn Sie eine Nachricht auf Ihrem Handy erhalten,

da? Sie unter der Nummer 0141/455414 zuruckrufen sollen,
antworten Sie auf keinen Fall darauf. Ihre Rechnung wurde
sonst ins Unermessliche steigen.

Diese Information wurde von der "Zentralstelle zur
Unterdruckung von betrugerischen Machenschaften"
(Office Central de Repression du Banditisme) herausgegeben.

Seit einiger Zeit haben Betruger eine Moglichkeit gefunden,
mit der sie Ihr Mobiltelefon auf betrugerische Weise nutzen
konnen: Sie rufen Sie auf Ihrem Mobiltelefon an und geben sich
als Ihr Provider aus. Sie fordern Sie dann auf, eine Geheimnummer,
entweder die 09 oder die 90 einzugeben, mit der Erklarung da? dies
dazu dient, die richtige Funktionsweise zu uberprufen. Auf keinen Fall
diese Geheimnummer eingeben und sofort auflegen! Mit dieser
Geheimzahl verfugen die Betruger ansonsten uber eine Moglichkeit, die
Nummer Ihrer SIM-Karte zu lesen, mit der dann eine neue Karte
erstellt werden kann.
Dieser Betrug findet im gro?en Ma?stab statt. Es ist daher
erforderlich, diese Information sehr schnell weiter zu verschicken und
sie an moglichst viele Personen zu verbreiten (Ihrer Umgebung,
Privatpersonen, Unternehmen, Ihre Kunden).
Bitte an alle Handy-Besitzer weiterleiten!
Deutsche Telekom AG
Momoney:

ist ein hoax

 
13.08.01 12:40
bevor man solche Nachrichten publiziert, wäre es ratsam erstmal zu überprüfen, ob es nicht eine Fehlermeldung ist, da man sonst diesen "Kettenbrief" unterstützt.
www.tu-berlin.de/www/software/hoax/telefontxt.shtml

Gruß,
Mo
everhope:

Das ist uralter Schrott, Luiza!!!

 
13.08.01 13:03
Bitte nur noch fundierte Beiträge !
everhope:

Handy-Überwachungssystem der Polizei

 
13.08.01 13:11
Aber diese Meldung ist echt:

Wirbel um Handy-Überwachungssystem der Polizei


Länder und Datenschützer fordern laut Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" eine gesetzliche Regelung für den Einsatz eines Geräts, das von der Polizei zur Überwachung verdächtiger Handy-Benutzer verwendet wird.


ap HAMBURG. Dem Bericht zufolge täuscht die in Observationsfahrzeugen untergebrachte Einrichtung den eingeschalteten Handys in der Nachbarschaft vor, sie sei eine Basistation eines Funknetzes. Die Handys, auch die von Unverdächtigen, buchten sich daraufhin dort ein und gäben ihre Identifikationsdaten preis.
Die "wahre Wunderwaffe der Verbrechensbekämpfung" namens IMSI-Catcher werde eingesetzt, weil Kriminelle oft täglich ihre Netzkarte wechselten oder unter falschem Namen angemeldete Handys benutzten, hieß es. Dadurch, dass sie sich bei der vorgetäuschten Funkzelle einloggten, verrieten Handys ihre jeweilige Kennnummer (International Mobile Subscriber Identity, abgekürzt IMSI). "Mit den auf diese - rechtlich fragwürdige - Weise gewonnenen Daten können Ermittler den Anschluss dann ausfindig machen und abhören", schrieb der "Spiegel".

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte am Samstag, der Einsatz des Geräts erfolge nur im Zusammenhang mit besonders schweren Straftaten und sei gedeckt von den Bestimmungen der Strafprozessordnung über "Voraussetzungen der Überwachung des Fernmeldeverkehrs" und über "Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen".

Laut "Spiegel" steht Innenminister Otto Schily (SPD) mit dieser Ansicht "ziemlich allein". Eine Vorlage für die Justizministerkonferenz besage: "Will man den Einsatz des IMSI-Catchers, müsste er wegen des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis ausdrücklich gesetzlich geregelt werden".

Mit organisierter Kriminalität befasste Ermittler hätten sich bei einer Tagung der Forderung nach einer "sauberen rechtlichen Grundlage" angeschlossen, schrieb das Magazin. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob habe moniert, nach dem Auslaufen einer Versuchsfunkgenehmigung im Jahr 1999 fehle eine materielle rechtliche Grundlage. Die Netzbetreiber sind dem Bericht zufolge gegen das Überwachungsgerät, weil es beim Betrieb Teile des Funknetzes lahm legt.


HANDELSBLATT, Sonntag, 12. August 2001



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