Süddeutsche Zeitung 24.08.01 S. 23
Urteil untersagt Gebühr ohne Aktien-Zuteilung
Köln (dpa) - Das Landgericht Köln hat der Volksbank Euskirchen untersagt, Gebühren für die Zeichnung von Aktien zu erheben, wenn der Kunde keine Aktien zugeteilt bekommen hat. Die beanstandeten Klauseln seien aus der Sicht der Kunden unverständlich, heißt es in dem jetzt veröffentlichtem Urteil. Die Verbraucherzentrale NRW, die gegen die Volksbank Euskirchen geklagt hatte, strebe ein Grundsatzurteil zu den Zeichnungs-Entgelten an, berichtete ein Sprecher der Zentrale. Laut Auskunft des Sprechers betragen die Bearbeitungsgebühren durchschnittlich zwischen 10 und 15 DM.
Das läßt uns doch hoffen. Kriegen wir wenigstens ein paar Kröten wieder.
Urteil untersagt Gebühr ohne Aktien-Zuteilung
Köln (dpa) - Das Landgericht Köln hat der Volksbank Euskirchen untersagt, Gebühren für die Zeichnung von Aktien zu erheben, wenn der Kunde keine Aktien zugeteilt bekommen hat. Die beanstandeten Klauseln seien aus der Sicht der Kunden unverständlich, heißt es in dem jetzt veröffentlichtem Urteil. Die Verbraucherzentrale NRW, die gegen die Volksbank Euskirchen geklagt hatte, strebe ein Grundsatzurteil zu den Zeichnungs-Entgelten an, berichtete ein Sprecher der Zentrale. Laut Auskunft des Sprechers betragen die Bearbeitungsgebühren durchschnittlich zwischen 10 und 15 DM.
Das läßt uns doch hoffen. Kriegen wir wenigstens ein paar Kröten wieder.