Zehn-Punkte-Plan pro Anlegerschutz

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Zehn-Punkte-Plan pro Anlegerschutz

 
29.08.02 07:55
Kurz vor der Bundestagswahl haben Aktionäre einen neuen Fürsprecher gefunden. Bundeswirtschaftminister Werner Müller und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin kündigten weitreichende Änderungen an.

Berlin - Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Plan zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vorgelegt. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) kritisierte am Mittwoch zudem indirekt US-Börsengesetze für ausländische Firmen.

Ziel des Eckpunkte-Papiers sei, den Schutz von Verbrauchern und Anlegern ebenso zu stärken wie das Vertrauen in die Integrität der Unternehmen, sagte Däubler-Gmelin bei der gemeinsamen Vorlage des Papiers mit Bundeswirtschaftminister Werner Müller (parteilos) in Berlin. Wegen der Skandale um Bilanzfälschungen vor allem in den USA sei die Verbesserung von Firmenführung und -kontrolle notwendiger denn je.

Kernpunkte der Pläne sind nach Auskunft Däubler-Gmelins die Einführung einer persönlichen Haftung von Vorstandsmitgliedern für falsche Informationen des Kapitalmarktes und die Verpflichtung zur Rückzahlung von Vergütungen und überzogenen Abfindungen, die auf der Grundlage falscher Bilanzen gezahlt worden seien.

Die Ministerin bezeichnete die verschärften US-Gesetze, wonach Firmenchefs einen Eid auf ihre Abschlüsse ablegen müssen, als Konsequenz auf die jüngsten Skandale für Bilanzfälschungen in den USA. Dort habe es nach den Affären augenscheinlich öffentlichen Druck gegeben. Ähnlich seien die Bemühungen in Deutschland für mehr Anlegerschutz.

"Das Ziel ist das Gleiche", sagte Däubler-Gmelin. "Es muss klar sein: hier wird korrekt geprüft, korrekt abgeschlossen und Vertrauen geschaffen."

Sie räumte aber ein, die USA sollten einen "Sinn dafür haben", dass der Rest der Welt, also auch Europa und Deutschland, das "gleiche Ziel mit ihren eigenen gesetzlichen Regelungen" verfolgten. Dabei verstehe sich von selbst, dass die US-Gesetze keine "exterritoriale" Zuständigkeit haben könnten.

Dazu müsse zwischen der EU und den USA "Tacheles geredet" werden, um die "gemeinsame Zielsetzung auf vernünftige Art und Weise" zu erreichen. Die US-Börsenaufsicht SEC hatte am Dienstag bekräftigt, dass auch deutsche, in New York gelistete, Firmen künftig den neuen und verschärften Börsengesetzen in den USA unterliegen und den Eid auf die Bilanz ablegen müssen.

Das Zehn-Punkte-Papier der Bundesregierung sieht ferner die Schaffung einer unabhängigen Stelle vor, die die Abschlüsse und die Wirtschaftsprüfer überprüfen soll. Müller sagte, diese so genannte Enforcement-Stelle könnte privatwirtschaftlich getragen werden und sollte auch Sanktionsmöglichkeiten haben.

Der Bundeswirtschaftsminister kündigte einen Änderungsentwurf des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb bis Jahresende an. Darin solle das Verbot von Sonderveranstaltungen im Einzelhandel, von Aktionen ähnlich wie Sommer- und Winterschlussverkauf, gestrichen werden. "Das passt eigentlich nicht mehr in eine liberale Absatzgestaltung der Geschäfte, und deshalb kann man das ersatzlos streichen", sagte Müller.


Der Zehn-Punkte-Plan im Detail



Haftung von Vorständen und Aufsichtsratsmitglieder
Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte sollen gegenüber der Gesellschaft und Anlegern für vorsätzliche falsche Informationen des Kapitalmarktes persönlich haften.

Rückzahlung von überzogenen Abfindungen
Topmanager werden verpflichtet, Vergütungen und überzogene Abfindungen zurückzuzahlen, die auf der Grundlage falscher Bilanzen geleistet wurden.

Klagerecht von Aktionären
Für eine Schadenersatzklage müssen Kleinaktionäre künftig 100.000 Euro Börsenwert auf sich vereinen oder ein Prozent der Anteile zusammenbringen. Bisher können nur Großaktionäre klagen, die mindestens fünf Prozent halten.

Weiterentwicklung des Corporate Governance Kodex
Der Deutsche Corporate Governance Kodex soll vor allem zur Transparenz von Vergütungen wie Aktienoptionen von Vorständen weiterentwickelt werden. Der Kodex soll die Transparenz und Effizienz in der Unternehmensführung und -kontrolle erhöhen.

Schärfere Überwachung der Unternehmensabschlüsse
Eine unabhängige Kontrollinstanz (Enforcement) soll die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen überwachen. Das möglicherweise privatwirtschaftlich getragene und organisierte Gremium soll Sanktionsmöglichkeiten haben, die vom Verweis über Geldbußen bis zum Berufsausschluss von Wirtschaftsprüfern gehen. Die Prüfer sollen unabhängiger werden und dürfen bestimmte Beratungsleistungen nicht mehr gleichzeitig mit der Abschlussprüfung erbringen. Ihre zivilrechtliche Haftung soll erweitert werden.

Stärkung der Befugnisse der BAFin
Die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sollen erweitert werden. Dies betrifft in erster Linie Sonderprüfungen und das Zurückweisen von Abschlussprüfern bei börsenorientierten Unternehmen.

Besserer Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt
Der Anlegerschutz im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarktes soll verbessert werden. Geplant ist die Einführung einer Prospektpflicht für das öffentlich Angebot von Beteiligungen. Anbieter des Grauen Kapitalmarktes unterliegen keiner staatlichen Kontrolle.
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