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Kurszusätze
Kurszusätze sind Bemerkungen der Makler zu einem durch sie festgestellten Börsenkurs. Sie geben dem Anleger nähere Informationen über die Börsennotierung und sollen einer besseren Einschätzung der aktuellen Marktlage in dem jeweiligen Papier dienen.
Ferner sollen sie einen möglichst vollständigen Überblick über die Marktlage geben. Im einzelnen erklärt § 30 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse bestimmte Zusätze und Hinweise als verbindlich, die auch im Geregelten Markt und im Freiverkehr angewendet werden. Diese geben an, inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge (Limit) ausgeführt werden konnten.
In Deutschland gibt es folgende Kurszusätze:
1. b oder Kurs ohne Zusatz = bezahlt: Alle Aufträge sind ausgeführt.
2. bG = bezahlt und Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weitere Nachfrage.
3. bB = bezahlt und Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weiteres Angebot.
4. ebG = etwas bezahlt und Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
5. ebB = etwas bezahlt und Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
6. ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
7. ratB = rationiert Brief: Die zum Kurs und niedriger limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
8. * = Sternchen: Kleine Beträge konnten nicht gehandelt werden.
Bei den Kurszusätzen der Ziffern 1 bis 5 müssen zu den festgestellten Kursen außer den nicht limitierten Kauf- und Verkaufsaufträgen alle über dem festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge und alle unter dem festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge ausgeführt sein.
Im Freiverkehr wird durch ein besonderes Zeichen (x) darauf hingewiesen, daß in einem Wertpapier nur bestimmte Stückelungen handelbar waren.
Kurshinweise:
> G = Geld: Zu diesem Preis bestand nur Nachfrage.
> B = Brief: Zu diesem Preis bestand nur Angebot.
> - = gestrichen: In bestimmten Situationen kann die Marktlage durch eine »gestrichene« Notiz ausgewiesen werden. Diese Möglichkeit ist vorwiegend bei marktengen Papieren anwendbar, wenn
a) weder Angebot noch Nachfrage vorliegen oder
b) kleinste Beträge bestens angeboten oder billigst gesucht sind, deswegen aber eine Kursermäßigung bzw. -erhöhung nicht vertretbar erscheint.
Zusätze zur »gestrichen« Notiz sind möglich und kennzeichnen die im Moment der Kursfeststellung bestehende Tendenz, ohne daß daraus ein verbindlicher Schluß auf die Kurse des nächsten Börsentages abgeleitet werden könnte.
> - G = gestrichen Geld: Eine ledigliche Nachfrage (evtl. kleines Angebot) ermöglichte auch auf höherer Basis keine »bezahlt«-Notiz oder keine vertretbare Rationierung.
> - B = gestrichen Brief: Nur Angebot (evtl. kleine Nachfrage) ermöglichte auch auf niedrigerer Basis keine »bezahlt«-Notiz oder keine vertretbare Rationierung.
> - T = gestrichen Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden; der Preis ist geschätzt. Eine »gestrichen Taxe«-Notiz muß immer im Rückblick auf die Vortagsnotiz gesehen werden. Ist die Taxe höher als der Vortagskurs, drückt sie starke Nachfrage ohne nennenswertes Angebot aus. Die Taxe dient einerseits zur Information über ein neues Kursniveau, andererseits ermöglicht sie das Heranführen des Kurses an eine durch die veränderte Orderlage sich ergebende neue Kursbasis.
> exD = ohne Dividende: Erste Notiz unter Dividendenabschlag.
> exBR = ohne Bezugsrecht: Erste Notiz unter Bezugsrechtsabschlag.
9. exBA = ohne Berichtigungsaktien: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf das aus Gesellschaftsmitteln berichtigte Aktienkapital (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln).
> - Z = gestrichen Ziehung: Bei Renten ist die Notiz an den beiden der Auslosung vorangehenden Börsentagen auszusetzen. Am zweiten Börsentag nach dem Ziehungstag wird die Kursnotierung mit dem Zusatz »exZ« wieder aufgenommen.
> exZ = ausgenommen Ziehung: Der notierte Kurs versteht sich für die nicht ausgelosten Stücke. Der Hinweis ist nur am Tag der Wiederaufnahme der Notierung zu verwenden. Plus- und Minusankündigung.