den anlegern auch
und rechnen die bilanzen schön...
mit hilfe von ANALYSTENKREISEN.....
ich würde ein ende mit schrecken einem (japan-like) schrecken ohne ende vorziehen.
m. E. verheissts nix gutes
Versicherer bekommen etwas Luft
Die Unternehmen müssen am Jahresende nicht zwingend Abschreibungen auf ihren Aktienbesitz vornehmen, heißt es in einem Wirtschaftsprüferbericht.
HB DÜSSELDORF. Die deutschen Versicherer können aufatmen. Sie müssen nicht zwingend Ende des Jahres Abschreibungen auf ihren Aktienbesitz vornehmen. Zu diesem Schluss kommt nach Informationen des Handelsblatts das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer in seinem lang erwarteten Bericht zur Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen.
Danach können Abschreibungen auf Kursverluste auch über den kommenden Bilanzstichtag hinaus, den 31.Dezember 2002, unterblei-ben. Sie müssen zudem nicht bis auf den derzeitigen Börsenwert vorgenommen werden. Im Gegenteil: Die Wirtschaftsprüfer räumen den Versicherern die Chance ein, mit Hilfe von Analystenkreisen zu belegen, dass das derzeitige Kursniveau untertrieben ist. Gelingt der Nachweis, müssen Versicherer nur den als dauerhaft eingestuften Wertverlust abschreiben.
Diese Regelung dürfte dem Aktienmarkt weitere Panikverkäufe erspa-ren. In jüngster Zeit hatten Händler starke Verkäufe der Versicherer beobachtet, die offenbar lieber Verluste realisierten, als die Gefahr einzugehen, am Ende des Jahres höhere Abschreibungen vornehmen zu müssen.
HANDELSBLATT, Donnerstag, 03. Oktober 2002, 15:22 Uhr
und rechnen die bilanzen schön...
mit hilfe von ANALYSTENKREISEN.....
ich würde ein ende mit schrecken einem (japan-like) schrecken ohne ende vorziehen.
m. E. verheissts nix gutes
Versicherer bekommen etwas Luft
Die Unternehmen müssen am Jahresende nicht zwingend Abschreibungen auf ihren Aktienbesitz vornehmen, heißt es in einem Wirtschaftsprüferbericht.
HB DÜSSELDORF. Die deutschen Versicherer können aufatmen. Sie müssen nicht zwingend Ende des Jahres Abschreibungen auf ihren Aktienbesitz vornehmen. Zu diesem Schluss kommt nach Informationen des Handelsblatts das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer in seinem lang erwarteten Bericht zur Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen.
Danach können Abschreibungen auf Kursverluste auch über den kommenden Bilanzstichtag hinaus, den 31.Dezember 2002, unterblei-ben. Sie müssen zudem nicht bis auf den derzeitigen Börsenwert vorgenommen werden. Im Gegenteil: Die Wirtschaftsprüfer räumen den Versicherern die Chance ein, mit Hilfe von Analystenkreisen zu belegen, dass das derzeitige Kursniveau untertrieben ist. Gelingt der Nachweis, müssen Versicherer nur den als dauerhaft eingestuften Wertverlust abschreiben.
Diese Regelung dürfte dem Aktienmarkt weitere Panikverkäufe erspa-ren. In jüngster Zeit hatten Händler starke Verkäufe der Versicherer beobachtet, die offenbar lieber Verluste realisierten, als die Gefahr einzugehen, am Ende des Jahres höhere Abschreibungen vornehmen zu müssen.
HANDELSBLATT, Donnerstag, 03. Oktober 2002, 15:22 Uhr