Die GoingPublic-Kolumne: Wir brauchen einen neuen Neuen Markt! [16.12.00, 14:59]
WOLFRATSHAUSEN (GoingPublic) - Der Neue Markt hat in diesem Jahr sein
Waterloo erlebt. Zunächst herrschte grenzenlose Euphorie, dann folgte der
Katzenjammer.
Zahlreiche Skandale und Gewinnwarnungen ließen das Vertrauen der Anleger in
den Markt schwinden. Zunächst sollte sich die Deutsche Börse AG, wie bereits
angekündigt, Gedanken über die Verschärfung der Zulassungskriterien machen und
diese noch zum Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten lassen.
Einige von Marktteilnehmern und Experten darüber hinaus geforderte
Änderungen und Ergänzungen des Regelwerkes für den Neuen Markt betreffen
insbesondere das Zuteilungsverfahren: Der vom Börsensachverständigenrat bereits
im Juli erstellte Zuteilungskodex sollte zunächst von allen Marktteilnehmern und
den künftigen Börsenkandidaten verbindlich akzeptiert werden. In diesen Kodex
sollte das Zuteilungsverfahren einschließlich Organisation und Ablauf desselben,
Grenzen für Family & Friends-Programme sowie Bedingungen für die Ausübung des Gr
eenshoes aufgenommen werden. Ferner macht der Kodex nur dann Sinn, wenn er
bereits vor Beginn des Zuteilungsverfahrens greift. Nach den aktuellen
Bestimmungen tritt das Zuteilungsverfahren jedoch erst dann in Kraft, wenn es
bereits festgelegt ist - in Folge dessen wurde es von den Emissionsbanken in der
Praxis erst nach Beendigung der Zeichnungsfrist endgültig festgelegt. Es sollte
daher verpflichtend sein, die Zuteilungsmodalitäten bereits vor Beginn der
Zeichnungsfrist festzulegen.
Weitere Regeländerungen, welche zu größerer Transparenz und Gerechtigkeit
beitragen könnten, betreffen die Anteilseigner: Bei Börsengängen von
Tochtergesellschaften bereits notierter Unternehmen sollte den Altaktionären auf
jeden Fall ein Bezugsrecht eingeräumt werden. Darüber hinaus sollten sämtliche
Veränderungen des Anteilsbesitzes von Vorstand, Aufsichtsrat, Topmanager und
Emissionsberater veröffentlicht werden. In den USA sind Transaktionen dieser Art
schon seit langem meldepflichtig.
Das oberste Ziel sollte absolute Seriosität sein. Bevor daher im Neuen Jahr
die gleichen Fehler wieder begangen werden und ähnliche Exzesse auftreten wie in
diesem Jahr, sollten sich alle Beteiligten auf ihre Verantwortung besinnen. Erst
dann wird sich die Erfolgsstory des Neuen Marktes auch im neuen Jahrtausend, das
ja eigentlich erst am 1. Januar 2001 anfängt, fortsetzen können.
WOLFRATSHAUSEN (GoingPublic) - Der Neue Markt hat in diesem Jahr sein
Waterloo erlebt. Zunächst herrschte grenzenlose Euphorie, dann folgte der
Katzenjammer.
Zahlreiche Skandale und Gewinnwarnungen ließen das Vertrauen der Anleger in
den Markt schwinden. Zunächst sollte sich die Deutsche Börse AG, wie bereits
angekündigt, Gedanken über die Verschärfung der Zulassungskriterien machen und
diese noch zum Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten lassen.
Einige von Marktteilnehmern und Experten darüber hinaus geforderte
Änderungen und Ergänzungen des Regelwerkes für den Neuen Markt betreffen
insbesondere das Zuteilungsverfahren: Der vom Börsensachverständigenrat bereits
im Juli erstellte Zuteilungskodex sollte zunächst von allen Marktteilnehmern und
den künftigen Börsenkandidaten verbindlich akzeptiert werden. In diesen Kodex
sollte das Zuteilungsverfahren einschließlich Organisation und Ablauf desselben,
Grenzen für Family & Friends-Programme sowie Bedingungen für die Ausübung des Gr
eenshoes aufgenommen werden. Ferner macht der Kodex nur dann Sinn, wenn er
bereits vor Beginn des Zuteilungsverfahrens greift. Nach den aktuellen
Bestimmungen tritt das Zuteilungsverfahren jedoch erst dann in Kraft, wenn es
bereits festgelegt ist - in Folge dessen wurde es von den Emissionsbanken in der
Praxis erst nach Beendigung der Zeichnungsfrist endgültig festgelegt. Es sollte
daher verpflichtend sein, die Zuteilungsmodalitäten bereits vor Beginn der
Zeichnungsfrist festzulegen.
Weitere Regeländerungen, welche zu größerer Transparenz und Gerechtigkeit
beitragen könnten, betreffen die Anteilseigner: Bei Börsengängen von
Tochtergesellschaften bereits notierter Unternehmen sollte den Altaktionären auf
jeden Fall ein Bezugsrecht eingeräumt werden. Darüber hinaus sollten sämtliche
Veränderungen des Anteilsbesitzes von Vorstand, Aufsichtsrat, Topmanager und
Emissionsberater veröffentlicht werden. In den USA sind Transaktionen dieser Art
schon seit langem meldepflichtig.
Das oberste Ziel sollte absolute Seriosität sein. Bevor daher im Neuen Jahr
die gleichen Fehler wieder begangen werden und ähnliche Exzesse auftreten wie in
diesem Jahr, sollten sich alle Beteiligten auf ihre Verantwortung besinnen. Erst
dann wird sich die Erfolgsstory des Neuen Marktes auch im neuen Jahrtausend, das
ja eigentlich erst am 1. Januar 2001 anfängt, fortsetzen können.