vom grundsatz her würde ich dir nicht raten, deine rs-versicherung zu kündigen, da es in meinen augen eine sinnvolle vers. ist !
ab du wirst schon deine beweggründe haben.
vom grundsatz her ist es mit dem sonderkündigungsrecht so, d. du nach eintritt eines versicherten schadensfalls, den du deiner vers. anzeigen musst, kündigen kannst. dieses sonderkündigs.recht besteht dann für beide seiten (vers.+vers.nehmer !). egal ob der schaden reguliert wird o. nicht ! zu wann die kündig. dann wirksam wird, kannst du deinem vertrag entnehmen. in der regel zum ende des darauffolgenden monats.
bsp. für rs: bereits eine erstberatung beim anwalt, ohne folgenden prozess, (weil der nachbar zu laut ist. ;)), und der anwalt die beratung bei deiner vers. abrechnet, kann zum auslösen des sonderkündigs.rechtes führen.
mfg
b.