DGAP-Ad hoc: NSE Software AG deutsch
Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung (Delisting) zurückgewiesen
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------
Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung (Delisting) zurückgewiesen
München, 19.12.2001 In der heutigen Verhandlung vor der Dritten Kammer für
Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main wurden insgesamt sechs
Verfahren von am Neuen Markt notierten Unternehmen, unter anderem die NSE
Software AG, zusammen verhandelt.
Alle Unternehmen hatten einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
gegen die Deutsche Börse AG wegen Änderung des Regelwerkes (Delisting
sogenannter Penny Stocks) gestellt.
Sämtliche Anträge wurden entgegen der bisher ergangenen Entscheidungen des
Landgerichts Frankfurt am Main überraschend zurück gewiesen.
NSE prüft die Möglichkeiten Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen.
Ende der Ad hoc
Ihr Unternehmenskontakt:
NSE Software AG, Gerhard Inninger, Perchtinger Straße 8-10, 81379 München,
Telefon 089/74833-600, Telefax 089/74833-345, eMail gerhard.inninger@nse.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.12.2001
--------------------------------------------------
WKN: 679000; ISIN: DE0006790009; Index:
Notiert: Neuer Markt Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, München, Hannover und Stuttgart