Von Kai Lange
Die Wirtschaftsprüfung ist noch zu retten, meint Dr. Bernd Rödl, Chef der Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner. Dafür müssen aber Verhaltensregeln Pflicht werden, die derzeit im Sumpf der Interessenkonflikte keine Chance haben: Dazu gehören der direkte Draht des Prüfers zum Aufsichtsrat, der Auftritt vor den Aktionären sowie die gemeinsame Prüfung durch zwei Gesellschaften.
Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Bernd Rödl ist Geschäftsführender Partner der Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner.
mm.de: Sie fordern, dass börsennotierte Aktiengesellschaften künftig parallel von zwei unabhängigen Prüfungsgesellschaften geprüft werden müssen, die gemeinsam für einen fest vereinbarten Zeitraum von etwa sechs Jahren arbeiten. Kann dies die Krise der Wirtschaftsprüfung lösen?
Rödl: Wir würden die meisten Probleme bewältigen, wenn wir das Joint Audit in Deutschland gesetzlich verankern. Es ist nichts anderes als die Festlegung auf das Vier-Augen-Prinzip: Wir verlangen von jedem Kassenwart eines Vereins, dass er seinen Bericht von einer weiteren Person überprüfen lässt. Bei global agierenden Unternehmen, die Milliarden bewegen, soll dieses Vier-Augen-Prinzip nicht gelten.
mm.de: Gegner des Joint Audit argumentieren, dieser Weg wäre zu teuer, und ein Unternehmen sei auf das Hintergrundwissen eines eingearbeiteten, langjährigen Prüfers angewiesen.
Rödl: Das Kostenargument ist Quatsch. Die Kosten würden maximal um zehn Prozent steigen, da es eine Prüfungsplanung gibt und sich die beiden beauftragten Unternehmen in ihren einzelnen Prüffeldern zum Beispiel jährlich abwechseln könnten. Bei Unstimmigkeiten oder Verdachtsmomenten müssen dann eben beide ran. Im Vergleich mit dem enormen Schaden, den die Bilanzskandale verursachen, scheinen mir diese Mehrkosten vertretbar. In Frankreich funktioniert das Joint Audit übrigens sehr gut.
mm.de: Ein Prüfer, der als allzu kritisch gilt, macht sich schnell bei seinen Kunden unbeliebt.
Rödl: Entscheidend ist, dass ein längerer Zeitraum von zum Beispiel fünf oder sechs Jahren für beide Prüfer vorab vereinbart wird. Dann müssen sich die Prüfungsgesellschaften auch keine Sorgen mehr machen, dass sie bei eventuell kritischen Tönen im Bericht im kommenden Jahr nicht mehr vom Unternehmen beauftragt werden.
Die Wirtschaftsprüfung ist noch zu retten, meint Dr. Bernd Rödl, Chef der Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner. Dafür müssen aber Verhaltensregeln Pflicht werden, die derzeit im Sumpf der Interessenkonflikte keine Chance haben: Dazu gehören der direkte Draht des Prüfers zum Aufsichtsrat, der Auftritt vor den Aktionären sowie die gemeinsame Prüfung durch zwei Gesellschaften.
Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Bernd Rödl ist Geschäftsführender Partner der Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner.
mm.de: Sie fordern, dass börsennotierte Aktiengesellschaften künftig parallel von zwei unabhängigen Prüfungsgesellschaften geprüft werden müssen, die gemeinsam für einen fest vereinbarten Zeitraum von etwa sechs Jahren arbeiten. Kann dies die Krise der Wirtschaftsprüfung lösen?
Rödl: Wir würden die meisten Probleme bewältigen, wenn wir das Joint Audit in Deutschland gesetzlich verankern. Es ist nichts anderes als die Festlegung auf das Vier-Augen-Prinzip: Wir verlangen von jedem Kassenwart eines Vereins, dass er seinen Bericht von einer weiteren Person überprüfen lässt. Bei global agierenden Unternehmen, die Milliarden bewegen, soll dieses Vier-Augen-Prinzip nicht gelten.
mm.de: Gegner des Joint Audit argumentieren, dieser Weg wäre zu teuer, und ein Unternehmen sei auf das Hintergrundwissen eines eingearbeiteten, langjährigen Prüfers angewiesen.
Rödl: Das Kostenargument ist Quatsch. Die Kosten würden maximal um zehn Prozent steigen, da es eine Prüfungsplanung gibt und sich die beiden beauftragten Unternehmen in ihren einzelnen Prüffeldern zum Beispiel jährlich abwechseln könnten. Bei Unstimmigkeiten oder Verdachtsmomenten müssen dann eben beide ran. Im Vergleich mit dem enormen Schaden, den die Bilanzskandale verursachen, scheinen mir diese Mehrkosten vertretbar. In Frankreich funktioniert das Joint Audit übrigens sehr gut.
mm.de: Ein Prüfer, der als allzu kritisch gilt, macht sich schnell bei seinen Kunden unbeliebt.
Rödl: Entscheidend ist, dass ein längerer Zeitraum von zum Beispiel fünf oder sechs Jahren für beide Prüfer vorab vereinbart wird. Dann müssen sich die Prüfungsgesellschaften auch keine Sorgen mehr machen, dass sie bei eventuell kritischen Tönen im Bericht im kommenden Jahr nicht mehr vom Unternehmen beauftragt werden.