Wer kann mir weiterhelfen????

Beiträge: 26
Zugriffe: 1.664 / Heute: 2
Fritz the cat:

Wer kann mir weiterhelfen????

 
08.09.01 13:55
Ich besitze 1500 Menatep Aktien.
Wert stk  1,3 Euro.

Heute erhielt ich von meiner Bank eine Dividenden-Gutschrift von unglaublichen
   13523,11 Euro
 -  2704,62 Euro Ausl. Quellensteuer
   __________
   10818,49 Euro   =   21159,13  DM

1500 Stk   Dividende 8,25  Waehr-Kurs  0,9151

Wie ist das möglich ,da ist doch bestimmt ein Fehler unterlaufen,oder darf ich mich freuen?
Wenn das Geld gutgeschrieben ist und ich es ausgebe und es war doch ein Fehler,muss ich das Geld dann voll zurückzahlen???
Ich glaube ich packe das Geld erstmal bis Ende des Jahres nicht an,wenn ich nichts mehr weiteres von der Bank höre,kann ich immer noch dran

Wer weiß Rat?

MfG. Ftc


 

BWLler:

wovon träumse nachts kätzchen o.T.

 
08.09.01 14:31
schmuggler:

@Fritz

 
08.09.01 16:26
Würd ich auch so machen :-) Glückspilz! Ich hatte sowas Ähnliches auch schon mal:  5 Tage eine Aktie besessen und schon verkauft, einen knappen Monat später bekam ich dann eine schöne Dividende ausbezahlt. Man kann ja schließlich auch mal Glück haben im Leben. Ich hab´s allerdings gleich verprasst. Hehehe


Schmuggler  
Fritz the cat:

Das Geld wurde echt gebucht ,was soll ich nun tun?

 
10.09.01 14:17
Kann ich es jetzt ausgeben oder nicht??
Können die es zurückbuchen??  

MFG  FTC
FMF2000:

Tu es nicht!

 
10.09.01 14:21
Die kommen mit ziemlicher Sicherheit noch drauf - und dann wollen sie es zurück, egal ob Du es noch hast oder nicht! Und sie bekommen Recht (hab´ ich erst vor kurzem gelesen).

Ciao

FMF2000
ADVOKAT:

FMF2000 hat recht! Lies mal §812 BGB in diesem

 
10.09.01 15:22
Zusammenhang (ungerechtfertigte Bereicherung): "Wer durch die Leistung eines anderen... auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet..."

Da müsstest Du schon Dein ganzes Vermögen raushauen, damit sie von Dir nix mehr holen können :-)
shah:

Auf jeden Fall nicht ausgeben! o.T.

 
10.09.01 15:26
schmuggler:

Aber sagen muss man nichts, oder doch? o.T.

 
10.09.01 15:33
schmuggler:

Mal im Ernst! Muss man was sagen, wenn man eine

 
10.09.01 20:27
Leistung zu unrecht erhalten hat? Wo sind die Juuuuuriiiiisten, hallo?
Ingo Pape:

Was habt Ihr für Grundsätze ?

 
10.09.01 20:33
Sollen wir dich zu einer kriminellen Tat moralisch unterstützen ? Leute gibt's ! :-)
DarkKnight:

bin kein Jurist, aber eine Bank über den Tisch

 
10.09.01 20:33
zu ziehen und zu schädigen, hat was von Märtyrertum: NICHT ZURÜCKGEBEN ... außerdem: es gibt keine einseitige Buchhaltung (außer in meinen Jahresabschlüssen) ... die Bank wird nie drauf kommen ... und irgendjemandem fehlt jetzt Geld, das wird stillschweigend geregelt
schmuggler:

@Fritz

 
10.09.01 21:02
Eben...fühl dich wie Robin Hood! Nimm´s den Reichen (Bank), gib´s den Armen (Fritz).
josua1123:

Bisher eigentlich keine klare Aussage

 
10.09.01 21:22
Aber sollte die Dividende nicht rechtens sein
bucht die Bank die Kohle sicherlich irgendwann zurück.

Wie die Bank aber die 2704,62 Euro Ausl. Quellensteuer
wieder zurückbekommen will ist mir unklar.
Denn vom Staat kriegst nichts zurück,schon garnicht
von einem ausländischen.

jo.
1st_baseman:

Die Lösung!!!!

2
10.09.01 21:29
Ein Bankkunde macht sich nicht strafbar, wenn er trotz einer von ihm erkannten Fehlbuchung vor der Stornierung durch der Bank über den ihm gutgeschriebenen Betrag verfügt.
Vorliegend wurde dem Bankkunden versehentlich ein Betrag in Höhe von 12.369.769,- DM gutgeschrieben. Der Bankkunde verfügte mit insgesamt 25 Überweisungen über das Guthaben und löste dann das Konto bei der Bank auf. Der BGH sah hierin keinen strafrechtlich relevanten Vorwurf.

(Quelle: www.wdr.de/tv/recht/rechtneu/rn9901/rl02065.htm )



Fehlbuchung oder Geldsegen?
Wird einem Bankkunden auf seinem Girokonto versehentlich eine Buchung (hier: 30 000 DM) gutgeschrieben, dann darf er dieses Geld nicht behalten. Selbst dann nicht, wenn er zwischenzeitlich dieses Geld ausgegeben hat. Da der Bankkunde eine solche Fehlbuchung hätte erkennen können und im Bankwesen mit Fehlbuchungen immer zu rechnen sei, muss er diesen Geldsegen wieder zurückzahlen, und zwar plus vier Prozent Zinsen (Oberlandesgericht Dresden, Az: 7 U 1648/98).





Betrug, § 263
 

Überblick:

Allgemeines
Objektiver Tatbestand
Subjektiver Tatbestand
Insbesondere: Provisionsvertreterfälle (BGHSt 21, 384)
Rechtswidrigkeit und Schuld
Besonders schwerer Fall (§ 263 Abs.3 und 4)
Strafantrag
I. Allgemeines


Betrug ist die zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils mittels Täuschung unternommene und durch Herbeiführung einer irrtumsbedingten Verfügung erzielten Schädigung fremden Vermögens (=Vermögensverschie-bungsdelikt). Geschütztes Rechtsgut ist das Vermögen als ganzes (nicht Dispositionsfreiheit). Verletzter (und damit antragsberechtigt) ist der in seinem Vermögen Geschädigte (nicht unbedingt der Getäuschte). § 263 ist ein sog. kupiertes Erfolgsdelikt, weil der Vermögensvorteil nicht zum obj. Tatbestand gehört. Zu unterscheiden ist beim Betrug die Vollendung von der Beendigung. Vgl. auch den Aufsatz in der JURA 1992, 66 (Grundprobleme des Betrugs).


II. Objektiver Tatbestand

1. Täuschungshandlung


Nach dem Wortlaut ist “eine Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen” nötig. Dieser Wortlaut ist aber nicht anwendbar. Zu prüfen ist deshalb, ob eine Täuschung über Tatsachen vorliegt. Beachte: Täuschungsobjekt können nur Menschen sein (ansonsten Computerbetrug, § 263a, s.u.).

a) Tatsachen sind konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweise zugänglich sind. Keine Tatsachen sind demnach zukünftige Ereignisse (Prognosen) sowie Meinungen und Werturteile, weil sie nicht beweisbar sind. Als Tatsachen iSd. § 263 werden aber angesehen:

Dispositive Tatsachen (wie z.B. Zerbrechlichkeit, Abnehmen)
Innere Tatsachen (Willensfähigkeit, Bereitschaft, Motive)
Nach BGH (BGHSt 34, 199) auch Fakten, die im Rahmen von Werturteilen behauptet werden, wo aber nicht sicher ist, ob sie falsch oder wahr sind, als Tatsachen angesehen.
juristische Fakten und Ansprüche (str.)
b) Täuschung ist objektiv das Einwirken auf den Intellekt und subjektiv die Vorspiegelung eines falschen Sachverhalts. Eine Täuschung ist möglich durch:

(ausdrückliches) positives Tun
konkludentes Handeln: Ein Handeln ist konkludent, wenn einer speziellen Handlung ein spezieller Erklärungswert zukommt. Maßgeblich ist dabei, wie die Verkehrsauffassung dieses Verhalten versteht und bei objektiver Beurteilung verstehen darf. So liegt zB in der Benutzung eines Schecks die konkludente Zusage der Zahlungsbereitschaft, beim Ablegen von Waren an der Kasse in einem SB-Laden die Zusage keine weitere Waren mehr haben, durch den Abschluß eines Vertrages die Zusage der Erfüllungsmöglichkeit/-bereitschaft, durch die Bestellung von Speisen und Getränken die Zusage der Zahlungsfähigkeit/-bereitschaft. Auch bei der Abgabe eine Wettscheins bei Pferderennen nach einer Bestechung der Jockeys ist eine konkludente Täuschung möglich, da die Wettchance eine dispositive Tatsache ist und durch die Abgabe des Tippscheins ein konkludentes Versprechen abgegeben wird, daß eine Gewinnchance besteht. Dasselbe gilt auch für Warentermin- und Optionsgeschäfte mit derart hohen Vermittlungsgebühren, daß der andere keinen Gewinn erzielen kann.
Unterlassen: Voraussetzung für einen Betrug durch Unterlassen ist eine Garantenstellung (=Rechtspflicht zum Handeln). Eine Garantenstellung kann sich aus Gesetz (zB § 666 BGB), aus einem vertraglich begründetem Vertrauensverhältnis oder aus pflichtwidrigem vorausgegangenem Tun ergeben. Allerdings begründet nicht jeder Vertrag ein Vertrauensverhältnis. Das gleiche gilt bei einer Garantenpflicht aus § 242 BGB (allgemeine Aufklärungspflicht). Nach der Rechtsprechung (BGHSt 39, 398) müssen besondere vertrauensbildende Umstände zukommen, v.a. wenn die Nichtaufklärung einen erheblichen Schaden verursacht, es dem Partner erkennbar auf einen Umstand ankommt oder der Partner erkennbar unerfahren ist (zB langjährige Geschäftsverbindung, Tätigkeit in einer Gesellschaft, enge natürliche Verbundenheit, bei größeren Werten, Zurückhalten von Expertisen bezüglich eines Bildes, Nichterwähnen des Wegfalls eines Grundes für Eigenbedarfskündigung). Keine Garantenstellung liegt zB bei Nichtherausgabe von zuviel zurückbekommenen Geld und bei Weiterbezug von Rentenzahlungen nach dem Tod vor. Wird jemand nach Einmietung in ein Hotel zahlungsunfähig, so kann darin kein Betrug liegen, da die Zahlungsunfähigkeit nicht zum Zeitpunkt des Einmietens vorlag und keine Garantenstellung bezüglich später eintretender Zahlungsunfähigkeit bestehen kann.
c) Besonders problematisch sind die Fälle der Fehlüberweisung und Fehlbuchung:

Bei der Fehlüberweisung erfolgt eine Gutschrift infolge einer irrtümlichen Überweisung eines Geldbetrages durch einen Dritten. Nach der Rechtsprechung (BGHSt 39, 396) erlangt der Kunde hier einen Anspruch auf die Auszahlung der irrtümlichen Gutschrift des Dritten gegen die Bank. Rechtsgrundlage dafür ist der Girovertrag mit der Bank (st. Rspr.). Daher macht der Kunde gegenüber der Bank einen rechtmäßigen Anspruch geltend, wenn er das eingegangene Geld abhebt. Es ist mangels Täuschung kein Betrug gegenüber der Bank möglich. Auch scheidet ein Betrug durch Unterlassen zum Nachteil des Überweisenden aus, weil der (getäuschte) Bankangestellte keine Garantenpflicht für das Vermögen des Überweisenden hat. Der Dritte hat lediglich zivilrechtliche Ansprüche (z.B. § 812). Beachte: Möglich ist jedoch ein untauglicher Versuch, wenn der Kunde subjektiv glaubt, keinen Anspruch gegen die Bank zu haben.
Unter Fehlbuchung ist ein Vorgang zu verstehen, bei dem dem Konto durch ein bankinternes Versehen ein falscher Betrag gutgeschrieben wird (zB anstatt 50.000 DM werden 500.000 DM gebucht). Durch eine solche Fehlbuchung erlangt der Kontoinhaber keinen Anspruch gegen die Bank, da die Gutschrift der Bank ohne Wirkung ist. Hebt der Kontoinhaber mit dieser Kenntnis einen Geldbetrag ab, liegt eine konkludente Täuschung gegenüber dem Bankangestellten vor und er begeht einen Betrug zum Nachteil der Bank (tatbestandlich nicht möglich sind § 246 und § 266). Beachte: Bei Weitergabe des durch Betrug erlangten Geldes ist Hehlerei möglich.
1st_baseman:

an die moderatoren.....

 
10.09.01 21:34
....jetzt hab ich mir sooooviel mühe gegeben sein problem zu belichten!!!

mir fehlt eigentlich nur noch 1x interessant.......


und?????????
DarkKnight:

es gibt keine Moderatoren mehr, die mehr

 
10.09.01 21:37
als 10 Worte lesen wollen
1st_baseman:

@darknight

 
10.09.01 22:46
sag mal.... hast du zur zeit irgendwelche probleme oder komplexe bei denen wir dir helfen können???
DarkKnight:

ja, brauche Geld, Blondinen und Jugend. Wieso? o.T.

 
10.09.01 22:48
Dixie:

Arme Banken

 
11.09.01 08:06
Bankenpräsident Heintzeler erwartet erst 2002 Besserung


Gewinne der Banken sinken weiter


Von Hermann-J. Knipper und Philipp Otto


Die Konjunktur- und Börsenflaute wird dieses Jahr die Bilanzen der deutschen Kreditwirtschaft verhageln. Sowohl im bislang ertragsstarken Investment-Banking als auch im Privatkundengeschäft sei der Gewinn rückläufig, erklärte der Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Frank Heintzeler, in einem Gespräch mit dem Handelsblatt.


STUTTGART. Für nächstes Jahr ist Heintzeler, der auch Chef der Stuttgarter BW Bank ist, dagegen verhalten optimistisch: Die Börse bewegt sich nach seiner Einschätzung in der Nähe der Bodenbildung. Für den Winter und das Frühjahr sei daher mit einer „Konsolidierung auf niedrigem Niveau“ zu rechnen. Schon jetzt seien in USA und Deutschland erste Anzeichen für eine konjunkturelle Belebung zu erkennen. Außerdem lasse der Preisdruck nach. Die Börse werde die wirtschaftliche Erholung frühzeitig vorwegnehmen.

Erste Bremsspuren

Die Ergebnisse der Großbanken im ersten Halbjahr haben bereits Bremsspuren gezeigt. So lag der Gewinn vor Steuern bei der Deutschen Bank mit 3,2 Mrd. rund ein Drittel unter dem Vorjahr. Die Commerzbank musste ein Minus von 76 % verkraften. Schwächer waren auch Hypo-Vereinsbank und Dresdner Bank. Vor allem die stark von der Börsenlage abhängigen Ergebniskomponenten Provisionsüberschuss und Handelsergebnis blieben bei den meisten Banken deutlich hinter den sehr guten Vorjahreszahlen zurück. „Es wird kaum eine spürbare Ergebnissteigerung geben, wenn Börsenklima und Konjunktur sich nicht nachhaltig verbessern werden“, sagte Commerzbank-Chef Klaus-Peter Müller dem Handelsblatt.

Auf Grund der drastisch zurückgegangenen Zahl der Börsengänge erwartet Bankenpräsident Heintzeler für das laufende Geschäftsjahr beim Investment-Banking einen besonders heftigen Ertragseinbruch. Dies könne durch zusätzliches Geschäft in den Bereichen „Fusionen und Übernahmen“ und „Strukturierte Finanzierungen“ kaum kompensiert werden. Nach seiner Prognose werden 2001 die Provisionseinnahmen der Banken um 10 bis 30 Prozent sinken. Die Zinserträge würden zwar leicht steigen, aber die Wertberichtigungen ebenfalls. Am besten laufe derzeit noch das Firmenkundengeschäft, während das Geschäft mit vermögenden Privatkunden auf Grund der schwachen Wertpapierumsätze sehr schwierig sei.

Mit einer nennenswerten Zahl von Börsengängen rechnet Heintzeler nicht mehr vor Ende dieses Jahres. Unternehmen, die reif und bereit seien für eine Börsenplatzierung, gebe es zwar genug. Aber im Moment sei der Markt nicht aufnahmefähig. Im Frühjahr 2002 werde das besser aussehen.


HANDELSBLATT, Montag, 10. September 2001

Fritz the cat:

Ich fühle mich nicht als Betrüger !!!

 
11.09.01 08:48
Vielen Dank erstmal für die vielen Postings zum Thema.
Ich hab versucht hier im Internet rauszufinden,ob und wenn wieviel Dividende mir von meinen Menatep-Aktien zusteht.Ich find nix.
Keine Nachrichten über Menatep.Handelsvolumen= 0
Auch hier bei Ariva ,wenn ich unter RTS nachschaue finde ich nichts.
Woher soll ich also wissen,dass die Ausschüttung nicht rechtens ist?
Ungerechtfertigte Bereicherung???
Robin Hood gefällt mir.
Ich nehms von den Reichen und gebs dann meiner armen Frau.
So steht es geschrieben,so soll es geschehn.


Mfg Ftc

Ps.Und wenn ich die Kohle zurückzahlen muss,naja egal ,hab dann jedenfalls keinen Verlust gemacht.Die Geschichte kann also eh nur positiv ausgehen.
preisfuchs:

hehe bänker sind moderne raubritter

 
11.09.01 09:21
behalt die kohle und bleib cool.
wenn die was wollen, kommen die schon und wenn nicht was ist das problem?
das leben ist ein nehmen und geben. heute bist zum glück mal du der nimmt ;-)
schleimer:

1x interessant

 
11.09.01 09:23
ALSO LOS JETZT

pennen die grüne geber noch!?;-)  aufstehen!

dax ist doch auch grün! oder habt ihr alle dafür verbraten!?


halllllloooooooo schon 9:22 .............


AUFSTEHEN    einen "1x interessant"  geben...


ottifant:

Na 1St Baseman

 
11.09.01 11:26
bist Du jetzt zufrieden, hast jetzt alle grüne bekommen,
die Du gefordert hast.
Versuch mal paar schwarze zu bekommen!!!!!
Teilweise 5 x mal am Tag vertreten. Muß wohl wirklich viel
Zeit haben.
Fritz the cat:

Ich hab die Kohle immer noch,war bei der Bank.

 
23.10.01 09:40
Die Bank hat von Menatep einen Bericht erhalten ,in dem die Ausschüttung auch drin steht.Langsam glaube ich ,dass die Russen ihr Schwarzgeld gewaschen haben,aber mir solls recht sein.
Jedenfalls gehts am 03.05.2002 nach Bali und Thailand für 4 Wochen.
Danke Russland !!!


MFG  FTC
Thomastrada.:

Eine Frage bleibt:

 
23.10.01 09:52
wann setzt bei einem solchen Fall (bei tatsächlicher Fehlbuchung) die Verjährung ein?

Gruß,
T.
Fritz the cat:

Ich glaube nicht an eine Fehlbuchung,da

 
23.10.01 10:00
Menatep die Sonderdividende bei den Banken offiziell angegeben hat.
Ich besitze die Menatep VZ.
Bei den Menatep ST lag die Dividende sogar bei 12€ das Stück.
Die Auszahlung war außerdem als Sonderausschüttung deklariert.
Hoffentlich waschen die Ihr Geld öfter so.

MFG  FTC
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--