Es hat schon die skurrilsten Versuche gegeben, mit dem Internet Geld zu verdienen: Da wurde versucht, "www" als Begriff zu schützen, Links abgabenpflichtig zu machen oder für die Nutzung von Standard-Dateiformaten zu kassieren. In den USA versucht das nun eine Firma mit JPEGs - mit vollem Recht und Erfolg.
In den Schränken der Rechtsabteilungen unzähliger Unternehmen ticken Zeitbomben. Ab und zu erkennt jemand beim Abstauben alter Akten, dass diese oder jene schwammige Formulierung in Patentanmeldung XYZ doch ganz verblüffend an irgendetwas erinnert, das heute millionenfach genutzt wird. Das sind die Augenblicke, in denen in Juristenaugen die Dollarzeichen rotieren wie die Zahlwalzen in einem Einarmigen Banditen. Für Vollblutjuristen ist der Rest keine Frage mehr: Wer ein Patent hält, sollte sein Recht auch in Anspruch nehmen.
Doch nicht jeder Fall "ausgegrabener" Patente ist gleich gelagert. Seit einigen Monaten verlangt das US-Unternehmen Forgent Lizenzgebühren für JPEGs - das wohl verbreitetste Bildformat im Internet. Was aberwitzig klingt, hat wohl durchaus eine rechtliche Grundlage: Tatsächlich verfügt Forgent durch Zukauf über das US-Patent 4.698.672, das 1986 von Compression Labs zwar angemeldet, aber nie als Basis für Lizenzgebühr-Forderungen genutzt wurde.
Das Patent beschreibt das Kernstück der Komprimierungstechnologie, die JPEGs zu Grunde liegt - aber nicht nur: "Gefährdet" sind nun auch MPEG-komprimierte Filme und WAV-Tondateien. Forgent folgt mit seinen Forderungen dem Vorbild von Unisys, die vor zwei Jahren erfolgreich begannen, von Softwareherstellern Lizenzgebühren für die Nutzung des GIF-Formates zu fordern.
Das hat auch Forgent vor: Ziel der Geldforderungen sind die Hersteller von Browser- und Bildbearbeitungssoftware, Digitalkameras, PDAs, Telefonen oder Scannern - kurz alle, die gern auf die hoch komprimierten Dateien zurückgreifen, um aus ihren Produkten eine ordentliche Leistung herauszukitzeln.
Immerhin geht Forgent damit an die Firmen heran, die das Dateiformat als Bestandteil eigener Produkte nutzen, und nicht an die "Nutzer" von JPEG-Bildern: Der "Fall Forgent" ist somit keine Parallele zum Sündenfall der British Telecom, die seit Anfang des Jahres versucht, ein Patent auf das Konzept der Hyperlinks einzuklagen.
Darüber verfügt die British Telecom tatsächlich seit 1976 - was nur den Schönheitsfehler hat, das Hyperlinks bereits 1965 beschrieben und 1968 erstmalig an der Standfort University implementiert wurden. Weithin wird die Klage der BT gegen den US-Provider Prodigy folglich als wenig aussichtsreicher Versuch gewertet, aus einem Patent, das schon bei Anmeldung veraltet war, Kapital zu schlagen - auf Kosten von Internet-Providern und Intranet-Betreibern, von denen BT Lizenzgebühren kassieren will.
Forgent hingegen kann mit Fug und Recht behaupten, Rechte aus einer originären Kreativleistung einzufordern. Daran ist wenig zu rütteln: Angeblich zahlen bereits mehrere Unternehmen.
Eines davon findet sich im letzten Quartalsbericht von Forgent sogar namentlich verewigt: Sony soll den Amerikanern 15 Millionen Dollar gezahlt haben, jetzt drängt Forgent darauf, dass andere noch mehr hinterherwerfen.
Wie lukrativ der Aufkauf solcher Patent-Zeitbomben sein kann, zeigt gerade dieses Beispiel überdeutlich: Wenige Monate nach "Entdeckung" des Patentes, das die Firma bereits seit 1997 besaß, machten die Lizenzzahlungen aus dem Patent bereits 68 Prozent des gesamten Firmenumsatzes aus. Bisher verdiente Forgent an Entwicklung und Verkauf von Bild- und Videosoftware. Künftig verdient Forgent an den ehemaligen Konkurrenten.
In den Schränken der Rechtsabteilungen unzähliger Unternehmen ticken Zeitbomben. Ab und zu erkennt jemand beim Abstauben alter Akten, dass diese oder jene schwammige Formulierung in Patentanmeldung XYZ doch ganz verblüffend an irgendetwas erinnert, das heute millionenfach genutzt wird. Das sind die Augenblicke, in denen in Juristenaugen die Dollarzeichen rotieren wie die Zahlwalzen in einem Einarmigen Banditen. Für Vollblutjuristen ist der Rest keine Frage mehr: Wer ein Patent hält, sollte sein Recht auch in Anspruch nehmen.
Doch nicht jeder Fall "ausgegrabener" Patente ist gleich gelagert. Seit einigen Monaten verlangt das US-Unternehmen Forgent Lizenzgebühren für JPEGs - das wohl verbreitetste Bildformat im Internet. Was aberwitzig klingt, hat wohl durchaus eine rechtliche Grundlage: Tatsächlich verfügt Forgent durch Zukauf über das US-Patent 4.698.672, das 1986 von Compression Labs zwar angemeldet, aber nie als Basis für Lizenzgebühr-Forderungen genutzt wurde.
Das Patent beschreibt das Kernstück der Komprimierungstechnologie, die JPEGs zu Grunde liegt - aber nicht nur: "Gefährdet" sind nun auch MPEG-komprimierte Filme und WAV-Tondateien. Forgent folgt mit seinen Forderungen dem Vorbild von Unisys, die vor zwei Jahren erfolgreich begannen, von Softwareherstellern Lizenzgebühren für die Nutzung des GIF-Formates zu fordern.
Das hat auch Forgent vor: Ziel der Geldforderungen sind die Hersteller von Browser- und Bildbearbeitungssoftware, Digitalkameras, PDAs, Telefonen oder Scannern - kurz alle, die gern auf die hoch komprimierten Dateien zurückgreifen, um aus ihren Produkten eine ordentliche Leistung herauszukitzeln.
Immerhin geht Forgent damit an die Firmen heran, die das Dateiformat als Bestandteil eigener Produkte nutzen, und nicht an die "Nutzer" von JPEG-Bildern: Der "Fall Forgent" ist somit keine Parallele zum Sündenfall der British Telecom, die seit Anfang des Jahres versucht, ein Patent auf das Konzept der Hyperlinks einzuklagen.
Darüber verfügt die British Telecom tatsächlich seit 1976 - was nur den Schönheitsfehler hat, das Hyperlinks bereits 1965 beschrieben und 1968 erstmalig an der Standfort University implementiert wurden. Weithin wird die Klage der BT gegen den US-Provider Prodigy folglich als wenig aussichtsreicher Versuch gewertet, aus einem Patent, das schon bei Anmeldung veraltet war, Kapital zu schlagen - auf Kosten von Internet-Providern und Intranet-Betreibern, von denen BT Lizenzgebühren kassieren will.
Forgent hingegen kann mit Fug und Recht behaupten, Rechte aus einer originären Kreativleistung einzufordern. Daran ist wenig zu rütteln: Angeblich zahlen bereits mehrere Unternehmen.
Eines davon findet sich im letzten Quartalsbericht von Forgent sogar namentlich verewigt: Sony soll den Amerikanern 15 Millionen Dollar gezahlt haben, jetzt drängt Forgent darauf, dass andere noch mehr hinterherwerfen.
Wie lukrativ der Aufkauf solcher Patent-Zeitbomben sein kann, zeigt gerade dieses Beispiel überdeutlich: Wenige Monate nach "Entdeckung" des Patentes, das die Firma bereits seit 1997 besaß, machten die Lizenzzahlungen aus dem Patent bereits 68 Prozent des gesamten Firmenumsatzes aus. Bisher verdiente Forgent an Entwicklung und Verkauf von Bild- und Videosoftware. Künftig verdient Forgent an den ehemaligen Konkurrenten.