Ich finde es zwar auch nicht gerade toll, das die Urteilsbegründung so ungefähr lautete: "Es muß lediglich ein fristgerechter Bericht abgegeben werden, von Richtigkeit hat keiner was gesagt!"
Wenn man sich das ganze aber mal genauer ansieht, ging es bei der jetzt aufgehobenen Strafe jedoch um die Mittel zur Parteienfinanzierung.
Auf die Berechnung dieser hatten die verschwiegenen 18-Millionen aus der schwarzen Kasse aber KEINEN Einfluß!
Insofern ist das Urteil wohl OK. Freuen dürfen sie sich darüber auch, denn sonst währen sie wohl Pleite gewesen... naja und ohne Opposition geht es in der Demokratie auch nicht so gut! [Obwohl... haben wir denn zur Zeit ne leistungsfähige Opposition... ;) ]
Ich bin kein CDU-Anhänger, aber Fairness muß sein!
Hier nochmal eine gute Zusammenfassung (vom ZDF) zu dem Urteil:
"Gericht hebt CDU-Millionen-Strafe auf
41 Millionen als Sanktion wegen der Spendenaffäre sind rechtswidrig
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die
41-Millionen-Mark-Strafe gegen die CDU wegen
der Spendenaffäre aufgehoben. Die von
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse verhängte
Sanktion stehe nicht im Einklang mit dem
Parteiengesetz und sei damit rechtswidrig,
entschied die Kammer am Mittwoch.
Die CDU sieht nun die Voraussetzung dafür, “wettbewerbsfähig” in den Bundestagswahlkampf zu gehen.
“Das ist ein guter Tag für die CDU”, sagte Generalsekretär Laurenz Meyer.
Nach Ansicht des Gerichts hätte Thierse eine solche Strafe wegen der verschwiegenen 18 Millionen der Hessen-CDU nicht verhängen dürfen. “Es ist nicht Aufgabe des Bundestagspräsidenten, eine moralische Beurteilung über den Rechenschaftsbericht abzugeben”, betonte der Vorsitzende Alexander Wichmann. Der Gesetzgeber sei allerdings frei, in der Zukunft eine Strafvorschrift zu erlassen.
BUNDESTAG WILL IN NÄCHSTE INSTANZ
Mit der Entscheidung ist das Verfahren noch nicht beendet. Der Bundestag wird aller Voraussicht nach Rechtsmittel einlegen. Darüber werde aber erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils entschieden, erklärte die Parlamentsverwaltung. Sollte das Urteil bestätigt werden, bliebe es bei einem Strafgeld von rund 10 Millionen Mark gegen die Christdemokraten, das Thierse wegen anderer Verstöße verhängt hatte. Den Großteil dieser Strafen - unter anderem wegen der von Alt-Kanzler Helmut Kohl verschwiegenen Spender - hat die Partei akzeptiert.
Wegen der drohenden Rückzahlung der 41 Millionen Mark war ein finanzieller Ruin der CDU für möglich gehalten worden. Thierse hatte die Reduzierung der Mittel damit begründet, dass 18 Millionen Mark des hessischen CDU-Verbandes nicht in den Rechenschaftsbericht der Bundespartei für 1998 aufgenommen worden waren. Dieses Geld stammte aus schwarzen Kassen der Hessen-CDU in der Schweiz. Thierse argumentierte, die Parteien müssten einen richtigen und umfassenden Rechenschaftsbericht vorlegen, um Gelder nach dem Parteiengesetz zu bekommen.
RICHTIGKEIT NICHT AUSSCHLAGGEBEND
Wichmann sagte hingegen, Voraussetzung für die Auszahlung sei lediglich die Abgabe eines “formalen und fristgerechten” Berichtes - ohne dass es auf seine Richtigkeit ankomme. “Es gibt keine Sanktionen für Fehler, das sieht das Gesetz nicht vor.” Es gebe auch keine entsprechende verfassungsrechtliche Pflicht, dies zu tun, obwohl das Grundgesetz die Transparenz der Parteifinanzen verlangt.
Der Richter hob hervor, dass das verschwiegene Vermögen keine Wirkungen auf die Berechnung der Mittel aus der Parteienfinanzierung hätte. Denn diese werde nach dem Wahlerfolg und der Höhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden errechnet. Das Geld der Hessen-CDU in der Schweiz sei so für die Auszahlung nicht maßgeblich gewesen.
UNION BEGRÜSSTE URTEIL
Der Vertreter der Bundestagsverwaltung, Christian Kirchberg, sprach von einem “falschen und vollkommen unbefriedigenden Urteil”. Das Gericht habe verfassungsrechtliche Fragen ausgeklammert. Die Union begrüßte dagegen das Urteil. Es sei ein Beleg dafür, dass “die maßlose Diffamierungskampage gegen die Union völlig überzogen und maßlos war und jetzt in sich zusammenbricht“, sagte am Mittwoch ihr Obmann im Spendenausschuss, Andreas Schmidt.
Meyer meinte, das Urteil sei ein weiterer wichtiger Schritt, um die CDU-Spendenaffäre abschließen zu können.
Trotz der positiven Entscheidung sei die CDU nicht in der finanziellen Situation, große Sprünge machen zu können. “Wir können aber sicher in die Zukunft blicken. Die Sorgen sind nicht mehr da.” Der ehemalige PDS-Fraktionschef Gregor Gysi sagte, das Urteil beweise, wie notwendig eine Überarbeitung des Parteiengesetzes sei.
VORKEHRUNGEN FÜR NIEDERLAGE
Bisher musste die CDU das Geld wegen der Klage nicht zurückzahlen. Die Partei hatte aber bereits Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass sie doch noch für die Summe aufkommen muss. Mit dem Urteil gehen die anderen Parteien erst einmal leer aus. Unter ihnen wären ansonsten die 41 Millionen Mark verteilt worden.
31. Januar 2001
Mit Material von: DPA"