Welche Vorteile offene Fonds haben
Fonds ist nicht gleich Fonds: Grundsätzlich lassen sich diese Investmentprodukte in offene und geschlossene Fonds unterteilen. Letztere finden sich vor allem auf dem US-Markt. Die deutsche Spielart geschlossener Fonds lässt sich nicht mit ihnen vergleichen. Hierzulande gibt es eine kaum überschaubare Zahl an geschlossenen Schiffs-, Medien-, Immobilien- oder Ökofonds. Sie unterliegen nicht dem Kapitalanlagegesetz - und das birgt Nachteile für den Käufer.
Die Frage, ob sich ein offener oder ein geschlossener Fonds als Anlage empfiehlt, hängt in erster Linie von den Motiven des Investoren ab. In zweiter Linie davon, ob er beispielsweise in Deutschland oder in den USA lebt und in dritter von seinem Geldbeutel. Zunächst ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Unterschiede beider Fondskategorien zu kennen.
Die gebräuchlichste Variante in Deutschland ist der offene Investmentfonds. Sein Anbieter gibt unbegrenzt Zertifikate aus, ob es sich nun um einen europäischen Aktienfonds, einen globalen Mischfonds oder einen Lateinamerika-Rentenfonds handelt. Die Gesellschaft verkauft die Anteilsscheine zum Ausgabepreis laufend an Investoren und muss sie jederzeit zum Rücknahmepreis zurücknehmen. Dafür errechnet sie einmal täglich den Fondspreis, der dem anteiligen Wert des Fondsvermögens entspricht. Der Ausgabepreis ist dabei der Fondspreise oder auch Rücknahmpreis plus die Verkaufsgebühr oder auch Ausgabeaufschlag. Diese Fonds- Spielart unterliegt dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).
Bei Kleinanlegern geht es offen zu
Die Anlegerschutz-Vorschriften des KAGG gelten auch für den offenen Immobilienfonds, dessen Anteile die Gesellschaft ebenfalls jederzeit zurückkauft. Um für derartige Fälle gut bei Kasse zu sein, investiert das Management nur zwei Drittel des Fondsvolumens in Immobilien und parkt ein Drittel der Kundengelder in Rentenpapieren oder auf Termingeldkonten.
Während sich Anleger jederzeit am offenen Fonds beteiligen können, wird das geschlossene Produkt nur zeitweilig bis zu einem bestimmten Volumen ausgegeben. Ist das dieses erreicht, schließt der Emittent den Fonds und gibt keine weiteren Anteile mehr aus. Und hier hören die Gemeinsamkeiten geschlossener Fonds auch schon auf. Denn es bestehen große Unterschiede zwischen den auf dem US-Markt verbreiteten Produkten und den geschlossenen deutschen Fonds.
Der so genannte Closed-End-Fund in den USA und in Großbritannien investiert wie ein offener Fonds Anlegergelder in Wertpapiere oder andere Objekte, verwaltet das Portfolio und lässt den Anteilseignern Erträge zukommen. Anders als der offene Fonds ist er aktienrechtlich organisiert: Nach der Emission schließt die Gesellschaft ihr Produkt und beantragt eine Börsenzulassung für die Anteile. Sie nimmt die Zertifikate dann nicht mehr zurück - Anleger müssen diese über die Börse oder außerbörslich verkaufen. Ausgabe- und Rücknahmepreis entfallen damit, der Preis bildet sich nach Angebot und Nachfrage am Markt.
Die Crux geschlossener Fonds ist ihre Rechtsform
Die geschlossenen Fonds in Deutschland haben eine andere rechtliche Grundlage und das ist ihre Crux - zumindest für den Kleinanleger. Sie unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des KAGG wie die offenen Fonds, sondern werden in Form einer Personengesellschaft geführt. Das ist entweder eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Die Folgen für den Anleger: Er ist erstens Miteigentümer des Containerschiffes, Windparks oder anderer Großprojekte, für die der Emittent Investorengelder gesammelt hat. Zweitens ist er Gesellschafter und trägt damit das unternehmerische Risiko. An den Gewinnen wird er also ebenso beteiligt wie an Verlusten und stillen Reserven der Fondsgesellschaft. Zudem partizipiert er an möglichen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaft und an den Renditen des Großprojektes.
Auch in Deutschland nimmt der Emittent des geschlossenen Fonds die Anteile nicht zurück - mit einer Ausnahme: beim Verkauf des Objektes. Und hier liegt der entscheidende Nachteil dieser Fondskategorie: Der Halter eines Schiffs- oder Medienfonds, der diesen vor Ablauf der oft zwölf- bis 15-jährigen Haltefrist verkaufen will, wird ihn in der Regel nur unter erschwerten Bedingungen und oft zu ungünstigeren Konditionen wieder los.
Gähnende Langeweile auf dem Sekundärmarkt
Der vorzeitige Verkauf läuft über Sekundärmärkte. Ein Beispiel dafür ist der Follow Up Market - ein Zweitmarkt für Beteiligungen, den der Börsenmakler Capital Stage zusammen mit der Hamburger Börse betreut. Wer auf der Internet-Seite dieses Zweitmarktes die Preise für Schiffsbeteiligungen ansieht, dem lachen - vielmehr weinen - die Nullen entgegen. Denn zahlreiche Beteiligungen werden nicht gehandelt. Findet der Verkaufswillige trotzdem einen Abnehmer, muss er oft hohe Verluste auf seine ursprüngliche Investition in Kauf nehmen.
Zudem ist der Spaß nicht ganz billig. Die Beteiligungen an geschlossenen Fonds kostet hierzulande von 10.000 Euro an aufwärts, was für viele Kleinanlegern schlichtweg zu viel ist. Und daraus ergibt sich auch die unterschiedliche Motivation der Kunden. Der geschlossene Investmentfonds ist kein Produkt für den klassischen Fondssparer, der seine Altersvorsorge aufpolieren will.
Sparpläne rechnen sich im Alter
Dieser Sparer kauft sich vielmehr Anteile eines offenen Investmentfonds und schließt in vielen Fällen einen Sparplan ab. Hier investiert er beispielsweise monatlich 100 Euro und profitiert dabei von zwei Effekten: dem Zinseszins- und dem Cost-Average-Effekt, auch genannt Durchschnittskosten-Effekt.
Letzterer beruht auf einem regelmäßigen festen Anlagebetrag bei schwankenden Ausgabepreisen der Fondsanteile. Denn unter diesen Bedingungen bekommt der Sparer die Anteile zu günstigeren Durchschnittspreisen als jemand, der regelmäßig eine feste Zahl an Anteilen kauft. Hinzu kommt der Zinseszinseffekt: Seine Grundlage ist, dass das Fondsmanagement die Ausschüttungen einbehält und sofort wieder investiert. Das Fondsvermögen nimmt also exponentiell mit der Anlagedauer zu.
Warum kauft ein Anleger dennoch einen geschlossenen Fondsanteils? In erster Linie aus steuerlichen Gründen, denn er zahlt auf sein Einkommen von beispielsweise 80.000 Euro einen Spitzensteuersatz von derzeit 48,5 Prozent. Zuviel, meint der Anleger - mittlerweile allerdings hinter vorgehaltener Hand. Denn früher galt der Schiffs- oder Windparkfonds offiziell als Verlustzuweisungs-Gesellschaft. Heute darf der Investor negative Einkünfte aus derartigen Fonds - also Verlustzuweisungen - nicht mehr mit seinem Einkommen verrechnen, sofern steuerliche Aspekte beim Kauf des Fonds im Vordergrund stehen.
Vater Staat macht Steuerspar-Modellen Strich durch die Rechnung
Und das traf in der Vergangenheit in zwei Fällen zu: Entweder wenn das Emissionshaus ausdrücklich mit Steuervorteilen warb oder wenn die Rendite nach Steuern mehr als doppelt so hoch lag wie vor Steuern, was praktisch für alle Steuerspar-Modelle mit hohen Sonderabschreibungen galt. Mittlerweile dürfen die Emissionshäuser nicht mehr mit Steuervorteilen aus Verlustzuweisungen werben.
Doch die findigen Anbieter lassen sich das Geschäft nicht vom Staat verderben: Sie locken die Investoren mit anderen Steuervorteilen - etwa der Tonnagesteuer bei Schiffsbeteiligungen. Hier können die Reeder statt der üblichen Besteuerung eine pauschale Tonnagesteuer wählen, die sich an der Ladekapazität des Schiffes orientiert. Dank ihrer geringen Höhe kassiert der Investor die Ausschüttungen fast abgabefrei.
Im schlimmsten Fall ist das Geld futsch
Das dicke Ende erlebt der Halter erst, wenn das Schiff oder andere Großprojekt die prophezeiten Renditen nicht erzielt. Wenn er seine Beteiligung nicht am Zweitmarkt verkaufen kann. Oder die Fondsgesellschaft im schlimmsten Fall pleite geht und sein Geld verloren ist. Dann hilft ihm keine Anlegerschutzvorschrift aus dem KAAG, schließlich ist er selbst Gesellschafter und trägt das wirtschaftliche Risiko.
Anders der Kleinsparer mit dem offenen Fonds: Er kann seine Zertifikate jederzeit verkaufen - zum tatsächlichen Wert des Anteilsscheins. Im Falle einer Pleite seiner Fondsgesellschaft verliert er keinen Euro. Der Grund: Investmentfonds sind Sondervermögen, das die Gesellschaft getrennt von ihrem eigenen Vermögen halten muss. Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen sei dank.
Lesen Sie in der nächsten Woche den zweiten Teil der Fonds-Akademie. Dann geht es um die Funktionsweise der offenen Fonds.
Stand:16.03.2002
© 2002 sharper.de
Fonds ist nicht gleich Fonds: Grundsätzlich lassen sich diese Investmentprodukte in offene und geschlossene Fonds unterteilen. Letztere finden sich vor allem auf dem US-Markt. Die deutsche Spielart geschlossener Fonds lässt sich nicht mit ihnen vergleichen. Hierzulande gibt es eine kaum überschaubare Zahl an geschlossenen Schiffs-, Medien-, Immobilien- oder Ökofonds. Sie unterliegen nicht dem Kapitalanlagegesetz - und das birgt Nachteile für den Käufer.
Die Frage, ob sich ein offener oder ein geschlossener Fonds als Anlage empfiehlt, hängt in erster Linie von den Motiven des Investoren ab. In zweiter Linie davon, ob er beispielsweise in Deutschland oder in den USA lebt und in dritter von seinem Geldbeutel. Zunächst ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Unterschiede beider Fondskategorien zu kennen.
Die gebräuchlichste Variante in Deutschland ist der offene Investmentfonds. Sein Anbieter gibt unbegrenzt Zertifikate aus, ob es sich nun um einen europäischen Aktienfonds, einen globalen Mischfonds oder einen Lateinamerika-Rentenfonds handelt. Die Gesellschaft verkauft die Anteilsscheine zum Ausgabepreis laufend an Investoren und muss sie jederzeit zum Rücknahmepreis zurücknehmen. Dafür errechnet sie einmal täglich den Fondspreis, der dem anteiligen Wert des Fondsvermögens entspricht. Der Ausgabepreis ist dabei der Fondspreise oder auch Rücknahmpreis plus die Verkaufsgebühr oder auch Ausgabeaufschlag. Diese Fonds- Spielart unterliegt dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).
Bei Kleinanlegern geht es offen zu
Die Anlegerschutz-Vorschriften des KAGG gelten auch für den offenen Immobilienfonds, dessen Anteile die Gesellschaft ebenfalls jederzeit zurückkauft. Um für derartige Fälle gut bei Kasse zu sein, investiert das Management nur zwei Drittel des Fondsvolumens in Immobilien und parkt ein Drittel der Kundengelder in Rentenpapieren oder auf Termingeldkonten.
Während sich Anleger jederzeit am offenen Fonds beteiligen können, wird das geschlossene Produkt nur zeitweilig bis zu einem bestimmten Volumen ausgegeben. Ist das dieses erreicht, schließt der Emittent den Fonds und gibt keine weiteren Anteile mehr aus. Und hier hören die Gemeinsamkeiten geschlossener Fonds auch schon auf. Denn es bestehen große Unterschiede zwischen den auf dem US-Markt verbreiteten Produkten und den geschlossenen deutschen Fonds.
Der so genannte Closed-End-Fund in den USA und in Großbritannien investiert wie ein offener Fonds Anlegergelder in Wertpapiere oder andere Objekte, verwaltet das Portfolio und lässt den Anteilseignern Erträge zukommen. Anders als der offene Fonds ist er aktienrechtlich organisiert: Nach der Emission schließt die Gesellschaft ihr Produkt und beantragt eine Börsenzulassung für die Anteile. Sie nimmt die Zertifikate dann nicht mehr zurück - Anleger müssen diese über die Börse oder außerbörslich verkaufen. Ausgabe- und Rücknahmepreis entfallen damit, der Preis bildet sich nach Angebot und Nachfrage am Markt.
Die Crux geschlossener Fonds ist ihre Rechtsform
Die geschlossenen Fonds in Deutschland haben eine andere rechtliche Grundlage und das ist ihre Crux - zumindest für den Kleinanleger. Sie unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des KAGG wie die offenen Fonds, sondern werden in Form einer Personengesellschaft geführt. Das ist entweder eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Die Folgen für den Anleger: Er ist erstens Miteigentümer des Containerschiffes, Windparks oder anderer Großprojekte, für die der Emittent Investorengelder gesammelt hat. Zweitens ist er Gesellschafter und trägt damit das unternehmerische Risiko. An den Gewinnen wird er also ebenso beteiligt wie an Verlusten und stillen Reserven der Fondsgesellschaft. Zudem partizipiert er an möglichen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaft und an den Renditen des Großprojektes.
Auch in Deutschland nimmt der Emittent des geschlossenen Fonds die Anteile nicht zurück - mit einer Ausnahme: beim Verkauf des Objektes. Und hier liegt der entscheidende Nachteil dieser Fondskategorie: Der Halter eines Schiffs- oder Medienfonds, der diesen vor Ablauf der oft zwölf- bis 15-jährigen Haltefrist verkaufen will, wird ihn in der Regel nur unter erschwerten Bedingungen und oft zu ungünstigeren Konditionen wieder los.
Gähnende Langeweile auf dem Sekundärmarkt
Der vorzeitige Verkauf läuft über Sekundärmärkte. Ein Beispiel dafür ist der Follow Up Market - ein Zweitmarkt für Beteiligungen, den der Börsenmakler Capital Stage zusammen mit der Hamburger Börse betreut. Wer auf der Internet-Seite dieses Zweitmarktes die Preise für Schiffsbeteiligungen ansieht, dem lachen - vielmehr weinen - die Nullen entgegen. Denn zahlreiche Beteiligungen werden nicht gehandelt. Findet der Verkaufswillige trotzdem einen Abnehmer, muss er oft hohe Verluste auf seine ursprüngliche Investition in Kauf nehmen.
Zudem ist der Spaß nicht ganz billig. Die Beteiligungen an geschlossenen Fonds kostet hierzulande von 10.000 Euro an aufwärts, was für viele Kleinanlegern schlichtweg zu viel ist. Und daraus ergibt sich auch die unterschiedliche Motivation der Kunden. Der geschlossene Investmentfonds ist kein Produkt für den klassischen Fondssparer, der seine Altersvorsorge aufpolieren will.
Sparpläne rechnen sich im Alter
Dieser Sparer kauft sich vielmehr Anteile eines offenen Investmentfonds und schließt in vielen Fällen einen Sparplan ab. Hier investiert er beispielsweise monatlich 100 Euro und profitiert dabei von zwei Effekten: dem Zinseszins- und dem Cost-Average-Effekt, auch genannt Durchschnittskosten-Effekt.
Letzterer beruht auf einem regelmäßigen festen Anlagebetrag bei schwankenden Ausgabepreisen der Fondsanteile. Denn unter diesen Bedingungen bekommt der Sparer die Anteile zu günstigeren Durchschnittspreisen als jemand, der regelmäßig eine feste Zahl an Anteilen kauft. Hinzu kommt der Zinseszinseffekt: Seine Grundlage ist, dass das Fondsmanagement die Ausschüttungen einbehält und sofort wieder investiert. Das Fondsvermögen nimmt also exponentiell mit der Anlagedauer zu.
Warum kauft ein Anleger dennoch einen geschlossenen Fondsanteils? In erster Linie aus steuerlichen Gründen, denn er zahlt auf sein Einkommen von beispielsweise 80.000 Euro einen Spitzensteuersatz von derzeit 48,5 Prozent. Zuviel, meint der Anleger - mittlerweile allerdings hinter vorgehaltener Hand. Denn früher galt der Schiffs- oder Windparkfonds offiziell als Verlustzuweisungs-Gesellschaft. Heute darf der Investor negative Einkünfte aus derartigen Fonds - also Verlustzuweisungen - nicht mehr mit seinem Einkommen verrechnen, sofern steuerliche Aspekte beim Kauf des Fonds im Vordergrund stehen.
Vater Staat macht Steuerspar-Modellen Strich durch die Rechnung
Und das traf in der Vergangenheit in zwei Fällen zu: Entweder wenn das Emissionshaus ausdrücklich mit Steuervorteilen warb oder wenn die Rendite nach Steuern mehr als doppelt so hoch lag wie vor Steuern, was praktisch für alle Steuerspar-Modelle mit hohen Sonderabschreibungen galt. Mittlerweile dürfen die Emissionshäuser nicht mehr mit Steuervorteilen aus Verlustzuweisungen werben.
Doch die findigen Anbieter lassen sich das Geschäft nicht vom Staat verderben: Sie locken die Investoren mit anderen Steuervorteilen - etwa der Tonnagesteuer bei Schiffsbeteiligungen. Hier können die Reeder statt der üblichen Besteuerung eine pauschale Tonnagesteuer wählen, die sich an der Ladekapazität des Schiffes orientiert. Dank ihrer geringen Höhe kassiert der Investor die Ausschüttungen fast abgabefrei.
Im schlimmsten Fall ist das Geld futsch
Das dicke Ende erlebt der Halter erst, wenn das Schiff oder andere Großprojekt die prophezeiten Renditen nicht erzielt. Wenn er seine Beteiligung nicht am Zweitmarkt verkaufen kann. Oder die Fondsgesellschaft im schlimmsten Fall pleite geht und sein Geld verloren ist. Dann hilft ihm keine Anlegerschutzvorschrift aus dem KAAG, schließlich ist er selbst Gesellschafter und trägt das wirtschaftliche Risiko.
Anders der Kleinsparer mit dem offenen Fonds: Er kann seine Zertifikate jederzeit verkaufen - zum tatsächlichen Wert des Anteilsscheins. Im Falle einer Pleite seiner Fondsgesellschaft verliert er keinen Euro. Der Grund: Investmentfonds sind Sondervermögen, das die Gesellschaft getrennt von ihrem eigenen Vermögen halten muss. Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen sei dank.
Lesen Sie in der nächsten Woche den zweiten Teil der Fonds-Akademie. Dann geht es um die Funktionsweise der offenen Fonds.
Stand:16.03.2002
© 2002 sharper.de