Was tun, wenn der Fonds aufgelöst wird?
21.09.2001
Vor allem stark spezialisierte Fonds mit kleinem Volumen werden geschlossen. Diese Anlageprodukte leiden an Mittelabflüssen, geringen Depotbeständen und ausbleibenden Neuzuflüssen. Somit geraten sie schnell an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit. Meist basieren die von den Investmentgesellschaften auf den Markt gebrachten Fonds auf rein marketingbezogene Überlegungen, um den Trend auf dem Börsenparkett zu folgen. Im vergangenen Jahr wurden 153 aufgelöst. In diesem Jahr sind es bereits 100, so das Magazin "Finanztest" in seiner neuesten Ausgabe.
Sehr ungünstig ist die Schließung für Anleger, die ihren Fonds noch nicht länger als ein Jahr besitzen, denn der Fiskus behandelt die Auflösung wie einen normalen Fondsverkauf. Die erzielten Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr müssen demnach versteuert werden.
Soll ein Fonds geschlossen oder mit anderen zusammengelegt werden, müssen die Anleger und das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BAKred) mindestens drei Monate vorher darüber informiert werden. Der Anleger kann dann entscheiden, ob er in einen anderen Fonds der Gesellschaft wechseln will. Dann sollten Anleger jedoch einen erneuten Ausgabeaufschlag oder sonstige Gebühren nicht akzeptieren. Diese Umschichtung sollte kostenfrei sein.
21.09.2001
Vor allem stark spezialisierte Fonds mit kleinem Volumen werden geschlossen. Diese Anlageprodukte leiden an Mittelabflüssen, geringen Depotbeständen und ausbleibenden Neuzuflüssen. Somit geraten sie schnell an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit. Meist basieren die von den Investmentgesellschaften auf den Markt gebrachten Fonds auf rein marketingbezogene Überlegungen, um den Trend auf dem Börsenparkett zu folgen. Im vergangenen Jahr wurden 153 aufgelöst. In diesem Jahr sind es bereits 100, so das Magazin "Finanztest" in seiner neuesten Ausgabe.
Sehr ungünstig ist die Schließung für Anleger, die ihren Fonds noch nicht länger als ein Jahr besitzen, denn der Fiskus behandelt die Auflösung wie einen normalen Fondsverkauf. Die erzielten Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr müssen demnach versteuert werden.
Soll ein Fonds geschlossen oder mit anderen zusammengelegt werden, müssen die Anleger und das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BAKred) mindestens drei Monate vorher darüber informiert werden. Der Anleger kann dann entscheiden, ob er in einen anderen Fonds der Gesellschaft wechseln will. Dann sollten Anleger jedoch einen erneuten Ausgabeaufschlag oder sonstige Gebühren nicht akzeptieren. Diese Umschichtung sollte kostenfrei sein.