Was sich zum 1. Juli ändert

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Was sich zum 1. Juli ändert

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30.06.02 17:22
SPIEGEL ONLINE - 30. Juni 2002, 8:45
URL: www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,203264,00.html
Neue Gesetze

Was sich zum 1. Juli ändert

Zum Monatsanfang ändern sich eine ganze Reihe von Gesetzen und Regelungen. So können sich beispielsweise Rentner über eine Erhöhung ihrer Bezüge freuen, bestimmte Briefmarken verlieren ihre Gültigkeit und Autohändler müssen Altfahrzeuge kostenlos zurücknehmen. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick.

Berlin - Illegale Spendenpraktiken werden künftig mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder hohen Geldstrafen geahndet. Dies sieht das neue Parteiengesetz vor, das die Vorschriften für den Umgang der Parteien mit öffentlichen Geldern und Spenden verschärft. Barspenden sind künftig nur noch bis zu einer Höhe von 1000 Euro erlaubt. Ab einer Summe von 10.000 Euro muss der Spender genannt werden. Beträge über 50.000 Euro sind dem Bundestagspräsidenten zu melden, der sie unverzüglich veröffentlichen muss.

 
Die Renten steigen zum Monatsanfang in Westdeutschland um 2,16 Prozent, in Ostdeutschland um 2,89 Prozent. Damit ist es die größte Erhöhung der vergangenen drei Jahre. Die jährliche Rentenanpassung richtet sich laut Gesetz nach dem Anstieg der Nettolöhne im Vorjahr. Ab Juli wird die so genannte Durchschnittsrente in Ostdeutschland bei 87,8 Prozent der vergleichbaren West-Rente liegen. Rentner in Westdeutschland bekommen dann durchschnittlich 1164 Euro, in Ostdeutschland 1022 Euro. Die Durchschnittsrente wird nach 45 Versicherungsjahren mit Durchschnittsverdienst gezahlt.

Auch für die 760.000 Berechtigten der Kriegsopferversorgung wird die Rente um 2,16 Prozent in den alten Ländern angeboben. Das gleiche gilt auch für die Beschädigtengrundrenten der Kriegsopfer und für Opfer des SED-Regimes in den neuen Ländern.

Mit einer Beschäftigungsbrücke Ost sollen für junge Arbeitslose neuen Perspektiven eröffnet werden. So können sie auf einen Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden, wenn ältere Arbeitnehmer in Altersteilzeit gehen. Den Jugendlichen wird eine Aufstockung von 20 Prozent des Teilzeitlohnes für die Dauer von zwei Jahren gezahlt.

Für Seeleute gelten ab dem 1. Juli verkürzte Wochenarbeitszeiten. Für Besatzungsmitglieder bleibt es grundsätzlich beim Acht-Stundentag. Die darüber hinaus mögliche Arbeitszeit in besonderen Fällen wird auf 14 Stunden täglich und 72 Stunden wöchentlich begrenzt. Die bisher zulässige Mehrarbeit von bis zu 120 Stunden im Monat entfällt. Für Seefischer wird die Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden im Zwölf-Monats-Durchschnitt begrenzt. Entsprechend den internationalen Vereinbarungen wird das Mindestalter für eine Beschäftigung in der Seefahrt von 15 auf 16 Jahre angehoben.

Contergan geschädigte Menschen erhalten ab dem 1. Juli eine um vier Prozent erhöhte Rente. Die letzte Rentenerhöhung für die Contergan-Geschädigten, die heute zwischen 38 und 43 Jahre alt sind, fand 1997 statt. Die Renten haben einen entschädigungsrechtlichen Charakter.

Bei der Reform des Urheberrechts geht es nach Absicht des Gesetzgebers um die Festlegung eines fairen Ausgleichs zwischen Urhebern und Verwertern wie etwa Verlagen. Als Urheber gelten freiberufliche Journalisten und Autoren, Fotografen, Übersetzer, Künstler und andere Kreative. Dazu garantiert das Gesetz einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung. Die Angemessenheit sollen nicht wie bei Ärzten vom Staat vorgegeben, sondern von den Verbänden der Urheber und Nutzer gemeinsam ermittelt werden. In dem Gesetz wird auch der Fall geregelt, in dem ein Werk zum Verkaufsschlager wird. In solchen Fällen erhalten die Autoren und Künstler nach den Bestimmungen des "Bestsellerparagrafen" einen Ausgleich.

Die Deutsche Post erhöht die Paket-Preise zum 1. Juli um bis zu 9,3 Prozent. Die Preiserhöhungen fallen umso höher aus, je schwerer das Paket ist. Die Kosten für Sendungen innerhalb Deutschlands steigen bei Paketen mit einem Gewicht unter vier Kilogramm um fünf Prozent auf 5,90 Euro, bei Paketen mit einem Gewicht von vier bis acht Kilogramm um 6,4 Prozent auf 6,80 Euro, bei Paketen mit einem Gewicht zwischen acht und zwölf Kilogramm um 7,5 Prozent auf 7,70 Euro und bei Paketen zwischen zwölf und 20 Kilogramm um 9,3 Prozent auf 9,50 Euro.

Briefmarken, die nur mit D-Mark-Preisen ausgezeichnet sind, werden ab dem 1. Juli ungültig. Sie können bei der Deutschen Post AG kostenlos umgetauscht werden. Briefmarken im Gesamtwert bis 50 Mark werden in den Postfilialen gegen Vorlage eines ausgefüllten Vordrucks und des Personalausweises bis Ende September direkt umgetauscht, größere Mengen voraussichtlich bis Ende Juni nächsten Jahres zentral bei der Niederlassung Philatelie der Deutschen Post AG in Frankfurt. Nicht umgetauscht werden brauchen Marken, auf denen neben dem D-Mark- auch bereits der Euro-Wert gedruckt ist. Sie gelten auch über den 1. Juli hinaus.

Autofahrer können künftig ihre Altfahrzeuge unentgeltlich an den Hersteller oder Importeur zurückgeben. Diese müssen die ordnungsgemäße Entsorgung sicher stellen und die Kosten dafür tragen. Die kostenlose Rückgabe wird für Autos, die vor dem 1. Juli 2002 zugelassen wurden, ab dem Jahr 2007 gelten. Von diesem Zulassungsdatum an gilt sie ab sofort.

Schnorrer:

Ab wann kann man eine Regierung KOSTENLOS

 
30.06.02 17:35
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