Was sich 2002 alles ändert...

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Was sich 2002 alles ändert...

 
29.12.01 17:32
Der Gesetzgeber hat auch in diesem Jahr ganze Arbeit geleistet: angefangen vom Gewaltschutz in der Familie über höheres Kindergeld bis hin zur beginnenden Förderung der privaten Altersvorsorge als zweitem Teil der großen Rentenreform.

Auf Bürger und Unternehmen kommen auch zum bevorstehenden Jahreswechsel wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. Dazu gehören neben der vierten Ökosteuer-Stufe auch die höhere Tabak- und Versicherungssteuer.

An diesen beiden Steuerschrauben war nach den Terroranschlägen vom 11. September gedreht worden, um damit bei knappen Kassen mehr Sicherheit - nach außen über die Bundeswehr und nach innen über Fahndung, Datenabrufe und Ausländerrecht - überhaupt bezahlen zu können. Mit Sektkorken, Böllern und Raketen gefeiert werden dürfte in der Silvesternacht vor allem die Bargeldeinführung des Euro für mehr als 300 Millionen Menschen in zwölf EU-Ländern. Damit wird binnen zwei Monaten die D-Mark als Zahlungsmittel verschwinden. Das neue Geld durchdringt künftig alle Lebensbereiche, auch wenn es als Buchgeld im Hintergrund schon seit 1999 Regie führte.

Im Einzelnen kommt es zu folgenden Änderungen:

Währung/Euro


- Konten und sonstige Verträge wie Miet-, Bauspar- und Versicherungskontrakte werden automatisch auf die neue Währung umgestellt. Dabei darf es keine Verluste geben, denn das Tauschverhältnis zur DM war bereits 1999 auf 1,95583 DM festgelegt worden. Die Währungsumstellung - keine Währungsreform - berührt also Einkommen und Vermögen in gleichem Maße wie Aufwendungen und Verbindlichkeiten. Es kann allerdings zu Preisbewegungen im Handel kommen, wo bis Ende Februar auch noch mit DM bezahlt werden kann. Mit ihr verschwindet auch jeder Tauschzwang bei Reisen zwischen den Ländern der Währungsunion.
- Um den Euro reibungslos einzuführen, haben die Nationalstaaten eine Fülle von Gesetzen erlassen - so auch Deutschland. Darin wurden unter anderem sämtliche Gebühren, Einkommensgrenzen, Steuerfreibeträge und viele andere "Signalbeträge" aufgelistet. Um bei der Umrechnung krumme Beträge hinter dem Komma zu vermeiden, wurde ab- oder aufgerundet.

Wer länger als eine Stunde im Halteverbot parkt und den Verkehr behindert, hat zudem Glück, denn in diesem Falle wird die Gebühr auch noch zusätzlich gesenkt: Er zahlt dann nicht mehr 75 DM, sondern nur noch 35 Euro und hat so eine Ersparnis von 6,55 DM. Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich durch großzügiges Aufrunden von 14.093 DM auf 7235 Euro (14.150,43 DM) für Ledige (Verheiratete doppelt so viel), der Arbeitnehmerpauschbetrag von 2000 DM auf 1044 Euro (2041,89 DM) und der Sparerfreibetrag von 3000 DM für Ledige auf 1550 Euro (3031,53 DM).

Kindergeld/Freibeträge


- Kern des Gesetzespakets für Familien von 4,6 Mrd. DM ist die Anhebung des Kindergeldes. Für die ersten drei Kinder gibt es von Januar an 154 Euro monatlich (301,20 DM), was für das erste und das zweite Kind eine Erhöhung um 31,20 DM bedeutet. Vom vierten Kind an gelten künftig 179 Euro. Bisher waren es 350 DM. Damit wurde das Kindergeld für das erste und zweite Kind seit 1998 um je 80 DM angehoben.

- Der allgemeine Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum wird von 6912 DM jährlich auf 3648 Euro (knapp 7135 DM) angehoben. Der im Jahr 2000 eingeführte Betreuungsfreibetrag von 3024 DM gilt wie bei den anderen Freibeträgen künftig auch für über 16- Jährige bis 27-Jährige in Ausbildung und wird zu einem "Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung" von 2160 Euro (knapp 4225 DM) ausgebaut.

- Nachgewiesene Kinderbetreuungskosten in erhöhtem Umfang werden für Kinder unter 14 Jahren und Behinderte begrenzt zugelassen. Vorausgesetzt, dass beide Eltern oder Alleinerziehende berufstätig sind. Als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind dann bis zu 1500 Euro (knapp 2934 DM) jährlich, soweit die dem Fiskus belegten Kosten den (aufgerundeten) Betreuungsfreibetrag von 1548 Euro (knapp 3028 DM) überschreiten.

- Durch gezielte Kürzungen werden Finanzierungsbeiträge zu diesem Paket geleistet, so durch den Abbau des heute nach Alter gestaffelten Ausbildungsfreibetrags. Nur noch für Erwachsene, die zur Ausbildung außerhalb des Elternhauses untergebracht sind, bleibt neben dem Sammelfreibetrag ein zusätzlicher Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro (rund 1807 DM) bestehen.

- Das so genannte Dienstmädchenprivileg von 18 000 DM als Sonderausgabenabzug für die Bezahlung von Haushaltshilfen entfällt.

- Der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende wird in drei Stufen abgebaut: in 2002 von 5616 DM auf knapp 4577 DM (2340 Euro), im Jahr 2003 auf knapp 2324 DM (1188 Euro) und 2005 auf Null. Für die Kinder, die vom 1. Januar 2002 an geboren werden, gilt der Haushaltsfreibetrag von Anfang an nicht.

Ökosteuer


- Am 1. Januar tritt die vierte von fünf Ökosteuer-Stufen in Kraft. Wie in den beiden Vorjahren wird die Steuer um 3,07 Cent (6 Pfennig) je Liter Sprit und um 0,26 Cent (0,5 Pfennig) je Kilowattstunde Strom angehoben. Der Fiskus verlangt dann beim Strom 1,79 Cent und bei der Mineralölsteuer für Benzin 62,38 Cent und für schwefelarmen Dieselkraftstoff 43,97 Cent. Der darin enthaltene Anteil an Ökosteuer, die seit 1. April 1999 erhoben wird, umfasst in beiden Fällen 12,26 Cent (24 Pfennig) je Liter.

Tabak- u. Versicherungssteuer


- Zur Finanzierung der Terrorismusbekämpfung werden jährlich rund 1,5 Mrd. Euro Steuererhöhungen benötigt. 1,02 Mrd. Euro soll die Tabaksteuer bringen, die 2002 und 2003 um je einen Cent je Zigarette erhöht wird. Auch der Feinschnitt für selbst gedrehte Zigaretten wird entsprechend besteuert.
- Bei der Schaden- und Unfallversicherung steigt der allgemeine Versicherungssteuersatz von 15 auf 16 Prozent, für Feuerversicherungen von 10 auf 11 Prozent. Erhoffte Einnahmen: 510 Mio. Euro.

Renten/Vorsorge/Beamte


- Private Altersvorsorge: Völlig neu ist die Förderung der privaten Altersvorsorge, deren Aufbau im Jahr 2002 beginnt. Wer für den Ruhestand spart, wird vom Staat mit Zulagen und Steuererleichterungen belohnt, die 2008 ihr Maximum erreichen. Werden vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens angespart, beträgt die Zulage dann pro Kind 185 Euro (361,83 DM). 2002 erhält die Höchstförderung, wer einen geprüften Altersvorsorgevertrag abschließt und dafür ein Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens zurücklegt. Die Eigenvorsorge ist freiwillig, aber dennoch empfehlenswert, weil nur mit ihr künftige Rentenlücken ausgeglichen werden können.

- Kindererziehungszeiten: Wer Kinder erzieht, bekommt diese Zeit künftig bei der Rente besser angerechnet. Väter oder Mütter, die wegen der Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeiten und deswegen unterdurchschnittlich verdienen, erhalten ihr individuelles Entgelt rentenrechtlich bis zum Durchschnittseinkommen aufgewertet. Diese Regelung gilt - aus finanziellen Gründen - aber nur für Kinder, die nach 1992 geboren wurden.

- Hinterbliebenenrenten: Einschnitte werden bei den Hinterbliebenenrenten wirksam, sofern die Partner jünger als 40 Jahre sind. Die Witwen-/Witwerrente wird in künftigen Fällen von 60 auf 55 Prozent gesenkt. Sind Kinder vorhanden, gibt es aber zusätzliche Renten-Entgeltpunkte.

- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt zum 1. Januar 2002 unverändert bei 19,1 Prozent. Die ursprünglich geplante leichte Absenkung auf 19,0 Prozent musste die Regierung wegen der konjunktur- und arbeitsmarktbedingten Einnahmeausfälle bei den Rentenkassen fallen lassen.

Beitragspflicht


- Die Beitragsbemessungsgrenzen , bis zu denen Arbeitseinkommen der Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden angehoben und erstmals in Euro festgesetzt: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen auf 4500 Euro oder 8801 DM (bislang 4448 Euro oder 8700 DM) monatlich. In den neuen Ländern liegt der Wert künftig bei 3750 Euro (bislang umgerechnet 3732 Euro). In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost identische Bemessungsgrenze von derzeit 6525 DM oder 3336 Euro auf 3375 Euro im Monat. Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen erfolgt entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung der Einkommen. Diese stiegen im Jahr 2000 um 1,4 Prozent in den alten Ländern und um 1,6 Prozent in den neuen Ländern.

Versorgung


- Das Versorgungsänderungsgesetz tritt zeitglich mit der Rentenreform zum 1. Januar 2002 in Kraft und überträgt ihre Wirkungen mit dem Ziel der Zukunftssicherung auf die Beamtenversorgung.

Arbeitsmarkt


- Die Grenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wird leicht angehoben: So werden aus den bisherigen 630-Mark-Jobs zum 1. Januar 325-Euro-Jobs. Umgerechnet sind das 635,64 Mark. Bis zu dieser Grenze sind Arbeitsverhältnisse steuerfrei. Beiträge zur Renten- und Krankenkasse werden zu einem reduzierten Pauschalsatz erhoben.

- Im Rahmen des "Job-Aqtiv-Gesetzes" zur beschleunigten Vermittlung von Arbeitslosen werden etliche Neuerungen wirksam. Eingeführt wird die Möglichkeit von Job-Rotation. Dabei ersetzen Arbeitslose einen Beschäftigten in Weiterbildung und erhalten dafür Lohnzuschüsse. Arbeitslose, die sich der Vermittlung "ohne wichtigen Grund" entziehen, werden künftig härter angefasst. Für sie soll die Unterstützung für eine Sperrzeit von zwölf Wochen konsequent gestrichen werden.

- Für Langzeitarbeitslose und deren Partner gilt künftig ein einheitlicher Vermögensfreibetrag von jeweils 520 Euro (1000 DM) pro Lebensjahr, der bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe unberücksichtigt bleibt. Das Vermögen aus der staatlich geförderten Altersvorsorge bleibt ebenfalls unberücksichtigt. Der pauschalierte Vermögensfreibetrag wird allerdings um die Sparraten zur Eigenvorsorge gemindert.

- Zeitarbeitsfirmen können ihre Beschäftigten künftig 24 Monate und damit doppelt so lange wie bisher an ein Unternehmen ausleihen. Der Leiharbeitnehmer hat nach einem Jahr allerdings Anspruch auf die tariflichen Bedingungen des entleihenden Unternehmens.

Gesundheit/Pflege


- Krankenkassenwahlrecht: Kassenversicherte können ihre Kasse jederzeit mit einer Frist von zwei Kalendermonaten zum Monatsende kündigen. Anders als bisher müssen sie sich aber 18 Monate an die neue Kasse binden. Wenn die Kasse die Beiträge erhöht, hat der Versicherte aber ein verkürztes Sonderkündigungsrecht.

- Pflegeversicherung: Altersverwirrte Menschen mit erheblichen Betreuungsbedarf, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf ein zusätzliches Pflegegeld von bis zu 460 Euro (900 DM) im Jahr. Es muss für Tages- oder Nachtpflege oder andere Betreuungsangebote eingesetzt werden und soll so die pflegenden Angehörigen entlasten.

Steuerreform


- Halbeinkünfteverfahren: Wichtige Elemente der dreistufigen, in 2001 begonnenen Steuerreform treten erst jetzt in Kraft. Es handelt sich um einen grundlegenden Systemwechsel: Aktionäre müssen künftig nur die Hälfte der Ausschüttung versteuern, aber im Gegensatz zu bisher mit dem vollen Steuersatz. Dafür entfällt die Verrechnung mit der von der Kapitalgesellschaft gezahlten Körperschaftssteuer.

- Auch Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Aktien, die kürzer als ein Jahr gehalten wurden, werden nur zur Hälfte besteuert.

Fortführung der Unternehmensteuerreform


- Mit diesem Gesetz wurden vorbehaltlich der für Donnerstag erwarteten Zustimmung des Bundesrates teils internationale Regeln angepasst, teils Unternehmensteuerreformen der letzten Jahre zu Gunsten des Mittelstandes nachgebessert. So kommt es in den ersten beiden Jahren vor allem zu Gunsten der Gemeinden zu staatlichen Mehreinnahmen, 2002 zum Beispiel in Höhe von 635 Mio. Euro (1,24 Mrd. DM). Dahinter stehen Gegenfinanzierungen wie das steuerliche Abzugsverbot von Kosten, die im Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden stehen, was zumeist Kapitalgesellschaften treffen dürfte. Entlastungen für die Wirtschaft insgesamt beginnen durch dieses Gesetz erst 2004 mit zunächst 225 Mio. Euro.

- Für Personengesellschaften sticht die von 50.000 auf 500.000 Euro (977.915 DM) verzehnfachte steuerfreie Investitionsrücklage heraus. Steuer fällt nur dann an, wenn die durch Veräußerungsgewinne erzielte Rücklage erst nach zwei Jahren in Maschinen oder Kapitalbeteiligungen wieder angelegt wird. Bei Gebäuden darf die Behaltefrist vier Jahre betragen.

- Bei der Umstrukturierung von Personenunternehmen ("Realteilung", wenn sich zum Beispiel mehrere Anwälte mit ihren Vermögensanteilen trennen oder bei Vermögenstransfer zwischen Gesellschafter und Unternehmen) bleiben stille Reserven steuerfrei. Zur Ausschaltung von Missbrauch ist auch hier eine Behaltefrist vorgesehen und zwar von faktisch mindestens vier Jahren.

- Dividenden aus Streubesitz an Kapitalgesellschaften von unter zehn Prozent werden im Interesse der Kommunalfinanzen gewerbesteuer- pflichtig, Erlöse aus der Veräußerung solcher Beteiligungen nicht.

- Die vom Bund geplante Befreiung konzerninterner Immobilien- Transaktionen von der Grunderwerbsteuer wurde von den Ländern verhindert.

Umsatzsteuer/Kriminalität


- Dem Betrug bei der Umsatzsteuer insbesondere durch Banden soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Die Ausfälle werden derzeit auf 22 Mrd. DM (11,25 Mio. Euro) geschätzt. So soll der direkte Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der Finanzbehörden erleichtert werden. Daneben werden Haftungsregelungen ausgeweitet, um so genannte Karussellgeschäfte mit Vorsteuerbetrug einzudämmen. Die Finanzbehörden dürfen künftig auch unangemeldet in den Geschäftsräumen verdächtigter Unternehmen erscheinen und diese prüfen. Firmen, die noch während der Umsatzsteuerprüfung mehr Umsatzsteuer auf ihre eingekauften Produkte zurückbekommen als sie selbst an das Finanzamt für ihre Umsätze zahlen, müssen dazu Sicherheitsleistungen erbringen. Säumige Steuerzahler sollen dagegen stärker zur Rechenschaft gezogen werden.

Steueränderungsgesetz


- Ausländische Künstler werden entlastet. Gagen bis 250 Euro (489 DM) werden völlig von der Steuer freigestellt. Beträgt das Honorar mehr als 250 bis 500 Euro, erhebt der Fiskus nur zehn Prozent, bei mehr als 500 bis 1000 Euro (1955,83 DM) 15 Prozent. Größere Gagen werden wie bisher üblich zwar noch mit 25 Prozent besteuert, die der inländische Veranstalter ans Finanzamt abführen muss. Dieser Spitzensatz wird aber ab 2003 auf 20 Prozent sinken.

Terrorismus/Sicherheit


- Das zweite Anti-Terror-Paket ändert Sicherheitsbestimmungen in etwa 100 Gesetzen. Das Paket erweitert die Kompetenzen der Geheimdienste. Ausländerrechtliche Bestimmungen werden verschärft und Ausweisungen erleichtert.

- Bundeskriminalamt: Das BKA darf auch künftig nicht ohne konkreten Anfangsverdacht ermitteln, seine Kompetenzen werden aber ausgeweitet. Das BKA ist jetzt auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig und kann bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln. Seine Zentralstellenfunktion wird gestärkt. Bei Datenerhebungen muss das BKA nicht mehr den Weg über die Länderpolizeien gehen.

- Bundesgrenzschutz (BGS): Der Schutz sicherheitsrelevanter Bereiche wird verbessert. In Flugzeugen dürfen nur Beamte von Polizei und Bundesgrenzschutz als Sicherheitskräfte (so genannte Sky Marshals) eingesetzt werden, nicht aber private Sicherheitsdienste.

- Verfassungsschutz: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikationsdienstleistern Informationen abfragen. Diese Befugnisse, die einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen sind, werden auch den Landesämtern für Verfassungsschutz eingeräumt. Um Gefahr für das Leben und die Gesundheit abzuwenden, dürfen Wohnungen abgehört werden, in denen Verfassungsschützer tätig sind. Ferner darf der Verfassungsschutz auch Aktivitäten beobachten, die sich gegen die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben richten.

- Asylverfahren: Die Sprachaufzeichnung wird gesetzlich zugelassen. Mit einer Identität sichernden Sprachanalyse soll in Zweifelsfällen die Herkunft des Antragstellers ermittelt werden. Fingerabdrücke und andere Identität sichernde Unterlagen werden künftig zehn Jahre aufbewahrt. An ausländische und zwischenstaatliche Stellen dürfen Daten nur dann weitergegeben werden, wenn dem keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen und eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.

- Ausländergesetz: Ausländern darf nicht schon bei bloßem Verdacht einer Straftat der Aufenthalt verwehrt werden. Die Gesetzesänderung präzisiert die Bedingungen, unter denen ein Aufenthalt oder eine Einreise verweigert werden kann. Voraussetzung für eine Ausweisung oder Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis ist, dass der Ausländer die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands gefährdet, sich bei politischen Aktivitäten an Gewalttätigkeiten beteiligt oder "wenn Tatsachen belegen", dass er den internationalen Terrorismus unterstützt.

- Ausländerzentralregister: Dieses zentrale Register wird zu einer Visa-Entscheidungsdatei ausgebaut. Der Zugriff für Polizeibehörden wird verbessert. Die Sicherheitsdienste dürfen künftig den gesamten Datenbestand in einem automatisierten Verfahren abrufen. Außerdem soll die Religionszugehörigkeit von Ausländern gespeichert werden. Die Angabe ist jedoch freiwillig. Eine Speicherung der ethnischen Zugehörigkeit entfällt.

- Pass- und Personalausweisrecht: Ausweise dürfen "neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten". Biometrische Merkmale dürfen auch verschlüsselt werden. Diese Angaben dürfen nur zur Überprüfung der Identität und der Echtheit des Dokuments verwendet werden. Welche biometrischen Merkmale verwendet werden sollen, regelt ein noch zu schaffendes Bundesgesetz. Eine bundesweite Zentraldatei über diese Merkmale wird nicht eingerichtet.

- Vereinsgesetz: Eine Neufassung und Ausweitung der Verbotsgründe verhindert, dass gewalttätige oder terroristische Organisationen von Ausländervereinen in Deutschland unterstützt werden. Ein zunächst geplantes Ausländervereinsregister wird es nicht geben.

- Handy-Erkennung: Der Einsatz so genannter IMSI-Catcher wird rechtlich geregelt. Mit dieser Technik können Kennung und Standort eines Handys ermittelt werden. Dabei werden auch Mobiltelefone im Umkreis erfasst. Für Daten unbeteiligter Dritter besteht ein absolutes Verwendungsverbot. Diese Daten müssen gelöscht werden.

- Befristung: Die Regelungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz, dem BND-Gesetz, dem MAD-Gesetz, dem BKA-Gesetz und dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz werden auf fünf Jahre befristet.

Justiz/Familie


- Der Rechtsschutz soll für den Bürger künftig einfacher und schneller möglich sein. Die Konzentration auf die gütliche Beilegung von Streit soll dazu beitragen, dass die erstinstanzlichen Entscheidungen stärker akzeptiert und weniger häufig Rechtsmittel eingelegt werden. Vor Berufungs- und Revisionsgerichten werden streitwertabhängige Zugangsbarrieren abgebaut.

- Verjährungsrecht: Für Gewährleistungsansprüche aus Kauf-, Werk- und Reiseverträgen wird die Verjährungsfrist von jetzt sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert.

- Kaufrecht: Tritt der Schaden oder Mangel bei einer gekauften Ware binnen sechs Monaten ein, trägt der Verkäufer die Beweislast. Er haftet auch für Angaben des Herstellers und Werbeaussagen des Produkts.

- Gewaltschutzgesetz: Gewaltopfer in Familien werden künftig besser geschützt. Sie müssen nicht zwangsläufig den gemeinsamen Haushalt verlassen. Von ihren Männern geschlagene Frauen sind nicht länger nur aufs Frauenhaus angewiesen. Sie sollen künftig leichter per Eilanordnung des Gerichts durchsetzen können, dass ihnen die gemeinsame Wohnung zeitlich befristet oder dauerhaft zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird.

Hochschule


- Zum 1. Januar wird der Status eines Junior-Professors eingeführt, um die lange Qualifikationsdauer des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verkürzen. Bei der Besoldung steht nicht mehr das Dienstalter im Vordergrund. Vielmehr sollen Engagement und Leistung den Ausschlag geben.

Meister-Bafög


- Für fortbildungswillige Fachkräfte gelten künftig die gleichen Bafög-Sätze wie für Studenten. Bei Ganztagsfortbildung steigt der Höchstfördersatz um zehn Prozent auf 611 Euro (1195,01 DM).

Wohnungsbau



- Der soziale Wohnungsbau wird auf eine neue Basis gestellt und auf wirklich bedürftige Bevölkerungsgruppen begrenzt. Rund 200 Regelungen werden aufgehoben. Künftig beschränkt sich die Förderung nicht mehr auf den Neubau von Sozialwohnungen sondern schließt auch bestehende Wohnungen ein. Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Sozialwohnungen bleiben in der bisherigen Höhe. Für Kinder wird aber ein Zuschlag von 500 Euro (977,91 DM) pro Kind angerechnet.

Post


- Das Briefmonopol der Deutschen Post AG wird verlängert. Die Exklusivlizenz der Post für Briefe bis 200 Gramm und Massendrucksachen bis 50 Gramm gilt damit weiter bis 2007. Sie sollte zunächst am 31. Dezember 2002 auslaufen.

Internet


- Das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, das Anfang 2002 eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt, erleichtert den grenzüberschreitenden elektronischen Handel in der Europäischen Union. Wichtigster Punkt ist das Herkunftslandprinzip: Anbieter von Internetdiensten müssen sich nur an den Gesetzen des Staates orientieren, in dem sie selbst niedergelassen sind.

Naturschutzgesetz


- Mit der Naturschutzreform , die vorbehaltlich der Kenntnisnahme des Bundesrats zum 1. Januar 2002 greift, sollen zehn Prozent der Gesamtfläche Deutschlands zu einem Biotop-Verbundsystem zusammengeschlossen werden. Dabei soll mindestens ein Verbindungsglied wie etwa ein Kirchturm als Nistplatz für Turmfalken oder ein Fluss in das Nachbargebiet herüberreichen. Die Regelung der Ausgleichszahlungen für Naturschutzmaßnahmen wird den Bundesländern überlassen. Neue Regeln werden für die "gute fachliche Praxis" eingeführt, also die Naturschutzauflagen für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Außerdem gilt das neue Klagerecht für Verbände auch auf Bundesebene.

Bio-Siegel


- Das neue einheitliche Kennzeichen für Öko-Lebensmittel, das bereits auf dem Markt ist, wird mit Wirkung zum 1. Januar 2002 durch ein Gesetz flankiert. Damit gelten für das Bio-Siegel rechtlich die Kriterien der EG-Ökoverordnung. Bei vorsätzlichem Missbrauch des Bio- Siegels droht eine einjährige Haftstrafe, bei fahrlässigem Gebrauch eine Geldbuße bis maximal 30.000 DM (etwa 15.340 Euro). Das Siegel soll die Suche nach Öko-Lebensmitteln erleichtern.


So, ich hoffe, Ihr seid jetzt ausreichend informiert ;-))

Gruß
Happy End
vega2000:

Happy

 
29.12.01 17:34
Das ist die kurze Version, gell ?
Happy End:

;-)

 
29.12.01 17:39
Chamaeleon:

so viel änderungen ;-) o.T.

 
29.12.01 17:45
Chamaeleon:

seit 17.39 h poste ich nicht mehr, Doppelgänger

 
29.12.01 18:26
benutzt wahrscheinlich eine weitergebene adresse
josua1123:

Ändern???

 
29.12.01 18:34
Nicht mit den Deutschen:-))


Die Angst vor der Veränderung
Soziologe: Die Deutschen haben nie eine Kultur des Wandels entwickelt
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Frankfurt/Main - Die Deutschen haben nach Ansicht des Zukunftsforschers und Soziologen Matthias Horx wegen der schlechten wirtschaftlichen und politischen Lage große Angst vor den Veränderungen der Zukunft. "Anders als die Franzosen oder Engländer haben die Deutschen nie eine Kultur des Wandels entwickelt", sagte Horx. Der Autor mehrerer Fachbücher gründete 1996 bei Frankfurt das "Zukunftsinstitut" und widmet sich seit Jahren der Trend- und Zukunftsforschung.
"In der deutschen Gesellschaft herrschen viele unterschwellige Ängste", sagte der Experte. Ereignisse wie die Terroranschläge am 11. September und die schlechte Wirtschaftslage hätten besonders auf die Deutschen einen starken "Panikeffekt". "Sobald sich etwas radikal verändert, bekommen es die Deutschen mit der Angst zu tun." Anstatt sich mit neuen Ideen auseinander zu setzen, liefen sie panisch alten Gedanken nach. "Sie brauchen immer erst eine Katharsis, um Veränderungen zu akzeptieren. Und dann funktionieren sie gut."

Andere Völker hätten längst gelernt, Wandel als Chance zu sehen oder sich zumindest damit abzufinden. Viele europäische Staaten hätten die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme, um die sich die Deutschen jetzt sorgten, längst hinter sich.

"Zeitenwende"

Die Terroranschläge in den USA bedeuteten für Deutschland eine "Zeitenwende". Die Jahre der scheinbaren politischen und wirtschaftlichen Sicherheit seien vorbei. "Das deutsche Einigeln funktioniert nach den Terroranschlägen in den USA und angesichts der Globalisierung nicht mehr", sagte Horx. Jahrzehntelang hätten sie sich darauf verlassen, dass die große Weltpolitik über ihre Köpfe hinweg entschieden wurde und sich dadurch sicher gefühlt.

"Bisher haben die Deutschen von der Globalisierung nur die positiven Aspekte wie Exportmöglichkeiten mitbekommen", sagte Horx. Nun müssten sie erkennen, dass die Globalisierung auch eine gefährliche Herausforderung ist. Veraltet sind nach Ansicht von Horx die Konsensmodelle der Wirtschaft, aber auch die Parteienlandschaft. Anstatt über Inhalte werde in den Parteien über Personalien diskutiert. (APA/dpa)

jo.

Happy End:

Schaun mer mal...

 
30.12.01 12:49
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