erhielt die Kündigung nicht der GF, sondern der Gesellschafter, der nicht daran interessiert war, dass der GF, das Konto der GmbH überwacht. Der Ges. sieht das als Kündigungsgrund an, dass die Bank gekündigt hat.
Kündigungsgrund der Postbank sei die Anfrage gewsen, nach einem Duplikatversand der Kontoauszüge, und der Anfrage nach einer 2. PIN und Tan-Liste. Das wollte der Gesllschafterr natürlich nicht. Dass ihn der GF kontrolliert.
Der GF ist jedoch gesetzlich verpflichtet sich über die Kontobewegungen zu informieren. Dies war dem GF bisher nicht möglich gewesen da der GF woanders sitzt als der Gesellschafter, der bisher allein die Kontoauszüge erhielt.
Auch wollte der GF seine Kontrollfunktion unauffällig erfüllen, ohne großes Aufhebens. Dies ist durch mehrere Fehler seitens der Postbank gründlich mißlungen.
"Da wir Ihre Anforderungen nicht erfüllen können, teilenm wir Ihnen mit, dass wir an solchen Kunden nicht interessiert sind, die soclche Anfragen an uns stellen."
In Wahrheit, gab es zahlreiche Pannen und falsche Auskünfte, die zu Beschwerden seitens des Gf geführt hatten.
Die Postbank unterstützt somit Gesellschafter, die sich nicht gerne kontrollieren lassen. Und denunziert den Geschäftsführer, dann noch beim Gesellschafter.
Welch ein Service. Wenn ein Kunde sich mit Recht beschwert, werden diese boshaft , und das mit Unterstützung und Billigung des Vorstandes.
Boshafter kann kaum eine Firma sein.
Die Postbank hat ein Zeichen gesetzt für besondere Service- und Kundenfreundlichkeit.
Wie boshaft, da Ihnen bekannt war, dass der Gesllschafter sich nicht gerne kontrollieren läßt und deshalb schon sauer genug war, als zuerst für einige Tage das Konto wegen Anforderung einer neuen Pin und Tan gesperrt war,
und ihm dann noch die Scheckkarte am Automaten vor Weihnachten eingezogen wurde. Und er Praktikanten und
Putzfrau kein Weihnachtsgeld geben konnte. Und auch seine Weihnachtsfahrt davon finanzieren wollte. Dass dieser tierisch sauer ist, kann man sich vorstellen. Und nun kam noch vor Silvester die schriftliche Kündigung zum Gesellschafter, nicht zum GF.
Die Postbank wußte , dass sie mit der Kündigung dem GF schaden und dieser möglicherweise seinen Job verliert.
Die Frage die sich stellt, ob solch ein Vorgehen, zulässig ist.