Brüssel (dpa) - Zur Sicherung der Euro-Stabilität haben sich die EU- Mitglieder strenge Regeln verordnet, mit denen Haushaltssünder notfalls zu Disziplin gezwungen werden können. In letzter Konsequenz ist sogar eine Geldstrafe möglich, die zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen kann. Im Falle Deutschlands mit einer jährlichen Wirtschaftsleistung von fast 2,1 Billionen Euro wären dies zwischen 4 und 10 Milliarden Euro. Als Obergrenze für das Haushaltsdefizit sind drei Prozent des BIP vorgegeben.
Geregelt ist das Defizitverfahren in Artikel 104 des EU-Vertrages sowie der in der Verordnung Nr. 1467/97 des EU-Ministerrates, in dem EU-Staaten vertreten sind. Der Vertrag stellt zunächst lapidar fest: «Die Mitgliedstaaten vermeiden übermäßige öffentliche Defizite.»
Der Prozess bis hin zu möglichen Strafen ist allerdings ungleich komplizierter: Zunächst leitet die EU-Kommission ein Defizitverfahren ein. Die EU-Kommission schreibt danach einen Bericht, der den Mitgliedstaaten vorgelegt wird. Dann muss der Finanzministerrat mit den Fachministern der EU-Staaten auf Basis der Kommissionsmitteilung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden, dass ein übermäßiges Defizit besteht.
Außerdem gibt der Rat Empfehlungen ab, mit dem Ziel das Problem «innerhalb einer bestimmten Frist» zu lösen. Diese Empfehlungen dürfen erst dann veröffentlicht werden, wenn sie nach Einschätzung des Ministerrates von dem betreffenden Land ignoriert worden sind. Sollte das Mitgliedsland seinen haushaltspolitischen Kurs dann weiterhin nicht ändern, darf der Ministerrat konkrete Maßnahmen zum Defizitabbau vorgeben.
Erst wenn diese Vorgaben nicht befolgt werden, kommen finanzielle Sanktionen bis zu «Geldbußen in angemessener Höhe» ins Spiel: Der EU- Ministerrat kann dann von Haushaltssündern verlangen, dass sie eine unverzinsliche Einlage in «angemessener Höhe» in Brüssel hinterlegen, bis das übermäßige Defizit korrigiert ist. Auch kann ein Staat aufgefordert werden, vor der Ausgabe von Schuldverschreibungen und sonstiger Wertpapiere zusätzliche Angaben zu veröffentlichen. Zudem kann die Europäische Investitionsbank ersucht werden, ihre Darlehenspolitik gegenüber einem Land zu überprüfen.
An der Abstimmung nehmen auch die EU-Staaten teil, die nicht bei der Gemeinschaftswährung mitmachen - also Großbritannien, Schweden und Dänemark. Für das gesamte Verfahren gilt ein Zeitraum von höchstens zehn Monaten als angemessen, «ab dem Tag der Übermittlung der Haushaltsdaten, die ein übermäßiges Defizit belegen, bis zum etwaigen Beschluss zur Auferlegung von Sanktionen».
© dpa - Meldung vom 13.11.2002 12:12 Uhr
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