Vorsicht vor der Zinssteuer ?!

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Fundamental:

Vorsicht vor der Zinssteuer ?!

7
26.08.06 11:56

Geldanlagereport vom 26.08.2006

 

Vorsicht vor der neuen Zinssteuer!?

 Vorsicht vor der Zinssteuer ?! 2754641
Armin Brack, Chefredakteur


Lieber Geldanleger,

ich widme mich dieses Mal einem eher profanen aber trotzdem wichtigen Thema: Denn wieder einmal greift Vater Staat tief in die Taschen der Bürger. Nicht genug damit, dass das allgemeine Zinsniveau immer noch relativ niedrig ist, müssen Sparer ab 2007 auch noch einen größeren Teil der ohnehin spärlichen Zinseinkünfte versteuern.

Lesen Sie, was Sie jetzt tun können, um möglichst ungeschoren davon zu kommen.

*Der Sparerfreibetrag sinkt deutlich

Der Sparerfreibetrag für Singles sinkt ab 1.1.2007 deutlich von 1.421 Euro auf 801 Euro, für Ehepaare von 2.842 Euro auf 1.602 Euro (jeweils bereits inklusive Werbungskostenpauschale). Wenn Sie mehrere Sparkonten haben, können Sie ihren Freibetrag entsprechend der zu erwartenden Zinseinnahmen auf die verschiedenen Konten splitten. Sobald der vorgesehene Freibetrag für ein Konto ausgeschöpft ist, zwackt die Bank vom überschüssigen Zins 30 Prozent Abschlag sofort ans Finanzamt ab. Auf diese 30 Prozent werden dann noch zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben. Dieser Betrag wird ebenfalls sofort von den Banken ans Finanzamt abgeführt.

Ganz wichtig: Nur wenn Sie ihrer Steuererklärung eine Bescheinigung der Bank über die bereits vorausbezahlte Zinsabschlagssteuer beifügen, wird diese später in der Steuerveranlagung vom Finanzamt verrechnet! Dabei wird ihr persönlicher Steuersatz zu Grunde gelegt. Im Klartext: Spitzenverdiener zahlen letztendlich auch den Spitzensteuersatz auf ihre Zinsen, während Geringverdiener auch nur auf ihren geringen Steuersatz Zinsen bezahlen müssen.

Für alle gilt: Wenn Sie auf einem Konto beispielsweise 80 Prozent ihrer Zinseinnahmen erzielen und auf dem anderen Konto 20 Prozent, sollten Sie auch ihren Freibetrag entsprechend 80:20 splitten.

*Familien können ganz legal tricksen

Lediglich Familien haben eine echte Alternative, mit der sie den Sparerfreibetrag „künstlich“ erhöhen können. Sowohl Vater als auch Mutter können alle zehn Jahre auf jedes Kind bis zu 205.000 Euro als steuerfreie Schenkung übertragen. „Steuerfrei“ heißt hier zunächst nur, dass keine Steuer auf das geschenkte Kapital selbst anfällt.

Kinder gelten als vollwertige Steuerzahler, obwohl sie im Normalfall keine oder nur marginale Zinseinnahmen haben. Dadurch verfügt jedes Kind in 2007 – wie ein erwachsener Single - über einen Grundfreibetrag von 7.664 Euro plus 801 Euro Sparerfreibetrag. Hat das Kind ansonsten keine Einnahmen, bleiben also Zinsen bis exakt 8.501 Euro steuerfrei. Geht man von 3 Prozent Sparzinsen aus, blieben also bis zu einem Sparbetrag von 283.366 Euro alle Zinsen steuerfrei.

Vorsicht ist allerdings geboten, wenn das betreffende Kind im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos bei den Eltern mitversichert ist. Dann darf das Kind nämlich nicht mehr als 350 Euro monatlich an Einnahmen erzielen. Ansonsten muss das Kind selbst beitragspflichtig krankenversichert werden. Gleiches gilt auch für den mitversicherten Ehepartner. Unter dem Strich bleiben dann nur noch Zinsen bis 5.001 Euro steuerfrei (12x350 Euro + 801 Euro Sparerfreibetrag).

Übrigens: Bei der steuerfreien Schenkung gilt: Geschenkt ist geschenkt! Sobald das Kind volljährig ist, kann es frei über das geschenkte Geld verfügen – es sei denn Sie legen notariell beglaubigt fest, wofür die Summe verwendet werden soll!

*Notbehelf Werbungskosten

Alleinstehende können lediglich versuchen über die Werbungskosten, die im Zusammenhang mit ihren steuerpflichtigen Einnahmen entstanden sind, den Freibetrag in die Höhe zu treiben.

Anerkannt werden beispielsweise Bankgebühren für Konto- und Depotführung und eventuelle Kosten für die Erträgnisaufstellung sowie die Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag. Auch Porto- und Telefonkosten für die Korrespondenz mit den Banken gehören dazu.

Anleger können Kosten, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer Jahreshauptversammlung anfallen, anrechnen, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zur Dividendenausschüttung stehen. Auch Kosten für anlegerbezogene Fachliteratur, Fachzeitschriften und Börsenbriefe sowie für Anlegerseminare sind absetzbar.

Schwieriger wird es beim Honorar für den Steuerberater. Hier kann ab 2006 nur noch der Teil der Rechnung, der für die Ermittlung der Kapitalerträge anfällt, als Werbungskosten herangezogen werden.

*Aktionäre aufgepasst!

Wichtig für Aktionäre: Auch 50 Prozent der erhaltenen inländischen Dividende aus Aktien und Aktienfonds muss auf den Sparerfreibetrag angerechnet werden – egal, ob die Dividende ausgeschüttet oder sofort wiederangelegt wird. Bei Über-schreitung des Freibetrages fallen 20 Prozent Kapitalertragssteuer und darauf nochmals 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an.

Zins- und Mieterträge aus Investment- oder Dachfonds müssen vollständig versteuert werden. Hier fällt bei Überschreitung des Freibetrages eine Zinsabschlagssteuer von 30 Prozent plus darauf wiederum 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an.

Noch wird also die Risikobereitschaft vom Staat belohnt: Wer mit seinen Kapitalerträgen den Freibetrag übersteigt, muss auf die Dividenden aus risikobehafteten Wertpapieren deutlich weniger Steuern bezahlen als auf Zinserträge. Ein Anleger, der beispielsweise Aktien der Deutschen Telekom kauft, erhält momentan eine Dividendenrendite von rund 6,6 Prozent von der 3,3 Prozent auf jeden Fall steuerfrei sind. Nur auf den Rest muss er 20 Prozent Kapitalertragssteuer plus Soli-Zuschlag zahlen.

Wer dagegen einen Sparbrief, Bundesschatzbrief oder auch eine Anleihe mit beispielsweise 4 Prozent jährlicher Verzinsung besitzt, der muss auf die vollen Zinsen 30 Prozent Abschlagssteuer plus Soli-Zuschlag bezahlen. Dafür hat er die Zinsen aber sicher, während der Telekom-Aktionär nicht weiß, ob er die Dividende letztlich tatsächlich erhält. Zusätzlich muss bei Aktien das Kursrisiko in Kauf genommen werden. (mehr zur Dt. Telekom lesen Sie weiter unten)

*Die Checkliste

In der nachfolgenden Check-Liste sind zur besseren Übersicht nochmals alle wichtigen Punkte aufgeführt:

1. Freistellungsauftrag: Ihren Freistellungsauftrag ändern Sie auf einem amtlichen Vordruck Ihrer Bank. Die Übermittlung kann bei den meisten Banken auch per Fax oder online erfolgen. Die Änderung muss noch 2006 bekannt gegeben werden, damit sie 2007 sofort wirksam wird. Wer nur ein Konto hat, auf dem Zinsen anfallen, muss nichts tun. Die Bank nimmt in diesem Fall eine automatische Anpassung vor.

2. Zinsabschlagssteuer: Hat Ihre Bank bereits Zinsabschlags- oder Kapitalertragssteuer abgezogen, sollten Sie Ihrer Steuererklärung unbedingt eine Erträgnisaufstellung ihrer Bank beilegen aus der der abgezogene Betrag hervorgeht. Nur dann rechnet das Finanzamt den Abschlag auf ihre persönliche Einkommensteuerschuld an.

3. Werbungskosten: Wenn Ihre Werbungskosten im Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Kapitalerträgen die Pauschale von 51 Euro (bei Ehepaaren 102 Euro) übersteigen und Sie dem Finanzamt dafür Belege vorlegen können, wirken sich diese Steuer mindernd aus. Sammeln Sie also entsprechende Nachweise!

4. Nichtveranlagungsbescheinigung: Wenn Sie weniger Einnahmen als 9.121 Euro (2007: 8.501 Euro) haben, müssen Sie gar keine Steuern zahlen. In diesem Fall beantragen Sie – sofern noch nicht geschehen – eine so genannte NV-Bescheinigung beim Finanzamt.

_________________________________________

Fundamental:

Hat jemand den aktuellen Stand

 
26.08.06 13:33

zur Besteuerung der Kursgewinne aus Aktienkauf und -verkauf ?
Fundamental:

up o. T.

 
26.08.06 14:35
boersenjunky:

hier

 
26.08.06 15:01
So ist das momentan

de.wikipedia.org/wiki/Halbeink%C3%BCnfteverfahren


Servus
boersenjunky

-- reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt.--
Herrmann:

Spekulationsgewinne innerhalb eines Jahres

 
26.08.06 20:18
Ich habe in diesem Jahr dank einiger Top-Gewinner (Nordex, Sino,Solarworld,usw.Verkauf innerhalb 12 Monaten) ab Mitte Mai sehr gute Gewinne realisiert. Leider sind diese steuerpflichtig. Um diese Gewinne zu reduzieren, habe ich Aktien mit Verlust innerhalb von 12 Monaten verkauft ( Catalis, VEM, Pixelpark, Net AG, Fluxx). Denn nur Verluste innerhalb der 12 Monate kann man mit den Gewinnen verrechnen. Nun kann man die gleichen Aktien wiederkaufen (zum gleichen Preis) und hat dann je nach eigenem Steuersatz geringere Steurn zu entrichten. Dadurch hat man den gleichen Depotbestand wieder und zahlt weniger Steuern. Ich hatte sogar das Glück, einige Aktien zu noch günstigeren Konditionen zurück zu kaufen.
Fundamental:

@Herrmann

 
26.08.06 21:23
Genau so kann ich`s mir auch vorstellen - die Verlustbringer zu
verkaufen / kaufen, Verluste auszuweisen und gegen seine Gewinne
zu verrechnen.
Wenn ich dann von den Werten überzeut bin, kaufe ich sie wieder
zurück, habe aber die "Verluste realisiert"

Hoffe, so wird`s auch klappen ...
Mistsack:

Das sieht das Finanzamt aber nicht gern!

 
27.08.06 18:09
Hab irgendwo mal gelesen das die die Verluste nicht anerkennen wenn die solche "Tricksereien" mitkriegen.
Mistsack:

Hier nochmal ein Link dazu

2
27.08.06 18:14
www.blopress.iww.de/dokumente/VII-52-02.html  
Fundamental:

30% Steuern auf Kurgewinne

 
27.08.06 19:51
Anbei mal ein paar Informationen zur geplanten Abgeltungssteuer.
Scheint einen sehr großen Kritikpunkt zu geben, weil viele über
Fond ihre Rente ansparen und dann zukünftig 30% statt 0% abgeben
müssten. Ergo: Das letzte Wort ist wohl noch nicht gesprochen ...


"... Doch die große Steuererhöhungskoalition hat noch weitere Begehrlichkeiten: Eine Abgeltungssteuer soll her, die auch die Kursgewinne umfaßt, welche die Anleger für ihren Sparwillen und ihre Risikobereitschaft belohnen sollen. Nun kann man viel über das Für und Wider einer Besteuerung von Kursgewinnen debattieren, aber so richtig nahrhaft ist das nicht.

Ein paar Zahlen können verdeutlichen, was denn eine solche Abgeltungssteuer auf Kursgewinne den privat vorsorgenden Bürger kosten könnte. Wer beispielsweise in den vergangenen 30 Jahren monatlich 100 Euro in einen Aktienfonds eingezahlt hat, konnte im Schnitt auf eine Rendite von rund 9 Prozent jährlich vertrauen. Unter dem Strich standen dann nach 30 Jahren privater Altersvorsorge knapp 169.000 Euro auf dem Konto - eingezahlt aber hätte der Anleger nur 36.000 Euro, der Rest waren Kursgewinne und Dividenden.

Bei einer einheitlichen Abgeltungssteuer für alle Kapitalerträge in Höhe von 30 Prozent wäre das dann zu Beginn des wohlverdienten Ruhestandes die Kleinigkeit von fast 40.000 Euro, die der Sparer an den Bundesschuldenverwaltungsminister des Jahres 2036 zahlen müßte. „Das klingt nicht nach einem harmonischen Start in den Ruhestand und bremst schon heute die Bereitschaft zu eigenverantwortlicher Vorsorge“, sagt Andreas Fink vom Branchenverband BVI.

Doch nicht nur Disharmonie, sondern auch Renditearmut könnte die Folge im Alter sein, befürchtet die Fondsbranche: Angesichts der hohen Steuerbelastung von Kursgewinnen werde sich mancher Investor fragen, ob sich das Risiko, in Aktienfonds zu sparen, noch rechne - und im Zweifelsfall auf Rentenfonds umsteigen, die weniger Risiko haben - leider aber auch weniger Rente versprechen.

Der 100-Euro-Sparplan auf 30 Jahre bringt bei einer jährlichen Rendite von 9 Prozent rund 172.000 Euro, bei den rund 6 Prozent, die Rentenfonds in den vergangenen Jahren abgeworfen haben, wären es nur 98.000 Euro. Unter dem Strich kostet das beide Geld, Sparer wie Fiskus, doch der darf sich nicht beschweren: Schließlich ist niemand verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten, daß dem Staat darauf hohe Steuern zufließen."
Herrmann:

Mistsack, erstmal Danke für den Link!

 
28.08.06 16:13
Soviel Hilfsbereitschaft hätte ich von einem "Mistsack" garnicht erwartet. Dieses "Steuer-Pamphlet" ist ja eine Wissenschaft für sich und ein Beispiel für das verschrobene deutsche Steuergesetz. Die Ausgestaltung lässt aber doch einigen Spielraum beim Kauf und Verkauf. Jedoch muss man auf den zeitlichen Zusammenhang achten.
Fundamental:

Neues zum Thema Abgeltungssteuer

 
10.09.06 21:48
Aus dem Anlagereport vom 09.09.
Vorsicht vor der Zinssteuer ?! 56247
Herrmann:

Steuerhammer- Schreiben an Minister Steinbrück

 
11.09.06 06:44
Bei Börse-Online wurde in den letzten Ausgaben sehr viel über die neuen, geplanten Steuern, wie Abgeltungs- Veräußerungsgewinn- Halbeinkünfte, usw. steuern, geschrieben. Aber nicht nur Ablehnung, sondern auch vernünftige Vorschläge wurden gemacht. Darüber hinaus kann man sich an einer Brief- oder E-Mail-Aktion an Minister Steinbrück, oder auch an "seinen" Bundestagsabgeordneten beteiligen.
Adresse:  www.börse-online.de
Thema:"Große Aktion gegen die neue Anlegersteuer"
"Börsenhammer"
Vielleicht hilft es, diesen Schwachsinn noch abzuwenden.  
Fundamental:

Danke Herrmann

 
11.09.06 08:33
Ich bin der Meinung, dass möglichst alle diese Aktion
unterstützen sollten, denn es geht schliesslich um
unser aller (Investitions)Geld !


www.boerse-online.de/steuern-recht/steuerhammer/485270.html


Also Jungs, ab ins online-Formular und losschicken  :-))
Fundamental:

Information

2
06.12.06 17:38

Wie Sie Erträge vor dem Fiskus retten

von Detlev Landmesser

Das schmerzt: Ab 2007 greift das Finanzamt zunehmend auch Kleinsparern in die Tasche. Denn der Sparerfreibetrag wird erneut drastisch gekürzt. Doch wer rechtzeitig reagiert, kann seine Steuerlast spürbar reduzieren.

 

Das neue Steueränderungsgesetz hat es in sich: Ab dem 1.1.2007 beträgt der Sparerfreibetrag für Ledige nur noch 750 Euro pro Jahr, nach bisher 1.370 Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Dazu darf noch jeweils die Werbungskostenpauschale von unverändert 51 Euro pro Person hinzugerechnet werden – steuerrelevant sind also Erträge über 801 beziehungsweise 1.602 Euro.

Mit dieser Fast-Halbierung werden auf einen Schlag schätzungsweise 2,6 Millionen Anleger zusätzlich steuerpflichtig. Denn die neuen Freibeträge sind schnell erreicht. Beispielsweise kann ein lediger Sparer, der für eine Anleihe vier Prozent Zinsen erhält, ab dem nächsten Jahr nur noch 20.025 Euro steuerfrei anlegen. Bisher waren es immerhin 35.525 Euro.


Dabei trifft die Neuerung besonders konservative Sparer hart, die auf Sparbücher, Festgeld oder festverzinsliche Wertpapiere setzen. Denn für Dividenden gilt weiterhin das Halbeinkünfteverfahren: Die Ausschüttungen für Aktionäre werden nur zur Hälfte auf den Sparerfreibetrag angerechnet.

Interessante Produkte
Was also tun, um der neuen Steuerkeule auszuweichen? Auch Kleinanlegern bietet der Kapitalmarkt durchaus einige interessante Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu minimieren und die Nachsteuerrendite erheblich zu steigern. Die meisten dieser Anlagen sind auch leicht zu verstehen.

Unsere Serie stellt diese Möglichkeiten vor, nennt aber auch Pferdefüße, die den Einsatz mancher Produkte allein aus Steuergründen wenig ratsam machen.

Kursgewinne statt Zinsen
Die meisten dieser steuerminimierenden Produkte arbeiten mit dem Kniff, dass sie Einkünfte von der Ertragsebene auf die Vermögensebene verlagern. Das heißt, statt Zinserträgen werden risikoarme Kursgewinne erzielt – was die Steuerlast kräftig senkt. Denn noch sind Veräußerungsgewinne aus den meisten Wertpapieren nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten steuerfrei. Ein Gestaltungsspielraum, der mindestens noch zwei Jahre offen steht: Die so genannte Abgeltungssteuer droht nämlich erst ab 2009. Dann soll die Spekulationsfrist abgeschafft sowie Kursgewinne, Zinsen und Dividenden einheitlich mit 25 Prozent besteuert werden.

 

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