Vorsicht bei «gezillmerten» Verträgen zur Altersversorgung
Kiel (dpa/gms) - Verbraucherschützer raten zur Vorsicht beim Abschluss so genannter gezillmerter Verträge für die betriebliche Altersvorsorge. Bei diesen Verträgen erhebt der Vermittler zunächst eine Provision in Höhe von bis zu vier Prozent der vereinbarten Beitragssumme, so die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel.
Daher steht auf dem entsprechenden Konto so lange ein Minusbetrag, bis die Einzahlungen des Arbeitnehmers die Höhe der abgezogenen Provision überschreiten. Wird der Arbeitgeber gewechselt, bevor dieser Punkt erreicht ist, und der Vertrag nicht weitergeführt werden kann, gehen im schlimmsten Fall sämtliche eingezahlten Beträge verloren. Daher sollte für die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich ein Vertrag ohne «Zillmerung» abgeschlossen werden, raten die Verbraucherschützer. Die Verträge sind nach dem 1893 verstorbenen Versicherungsmathematiker August Zillmer benannt worden.
Kiel (dpa/gms) - Verbraucherschützer raten zur Vorsicht beim Abschluss so genannter gezillmerter Verträge für die betriebliche Altersvorsorge. Bei diesen Verträgen erhebt der Vermittler zunächst eine Provision in Höhe von bis zu vier Prozent der vereinbarten Beitragssumme, so die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel.
Daher steht auf dem entsprechenden Konto so lange ein Minusbetrag, bis die Einzahlungen des Arbeitnehmers die Höhe der abgezogenen Provision überschreiten. Wird der Arbeitgeber gewechselt, bevor dieser Punkt erreicht ist, und der Vertrag nicht weitergeführt werden kann, gehen im schlimmsten Fall sämtliche eingezahlten Beträge verloren. Daher sollte für die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich ein Vertrag ohne «Zillmerung» abgeschlossen werden, raten die Verbraucherschützer. Die Verträge sind nach dem 1893 verstorbenen Versicherungsmathematiker August Zillmer benannt worden.