20.02.2008 09:20
Mehr verdienen mit Schweizer Aktien?
von Angela Göpfert
Zwar hat die Vitus-Park-Aktie noch keine Umsätze verzeichnet. Doch bei Schweizer Aktien können die Emittenten laut Experten "mit einem viel größeren Hebel" arbeiten. Unterdessen prüft die BaFin, ob die Vitus-Park einen Wertpapierprospekt vorlegen muss.
Bild zum Artikel vergrößernDafür gäbe es in der Schweiz schon jede Menge Aktien
Ob es die Vitus-Park AG, wie Geschäftsführer Heinz Hartmann betont, tatsächlich nur der "Schweizer Neutralität" wegen nach Pfäffikon verschlagen hat, ist fraglich. Fakt ist: Gründer einer schweizerischen Aktiengesellschaft profitieren auch von der "Ein-Rappen-Regel": Denn in der Schweiz muss der Nennwert einer Aktie nur einen Rappen betragen, während in Deutschland ein Nominalwert von einem Euro gefordert wird. "Das heißt, bei Schweizer Aktien können die Initiatoren mit einem viel größeren Hebel arbeiten, sie können de facto also mehr 'verdienen'", sagt Matthias Schrade von GSC Research.
Diese Möglichkeit besteht auch bei der Vitus-Park: Könnten die Eigentümer tatsächlich ihre Aktien zum derzeitigen "Kurs" absetzen, hätten sie ihr eingebrachtes Kapital mehr als verzweihundertfacht. Denn die eingebrachten 100.000 Schweizer Franken (rund 60.000 Euro) Stammkapital wurden verteilt auf 10 Millionen Inhaberaktien zu je 0,01 Schweizer Franken (rund 0,006 Euro) - macht bei einem "Kurs" von derzeit 1,60 Euro einen Börsenwert des Unternehmens von 16 Millionen Euro.
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"Leeres Orderbuch für die Vitus-Park"
Doch Vorsicht: Bei diesem Kurs handelt es sich nur um einen "gemachten Kurs". Denn obwohl die Aktie seit Januar gelistet ist, hat bisher kein Umsatz stattgefunden; keine einzige Aktie hat den Besitzer gewechselt. "Wir haben hier ein leeres Oderbuch für die Vitus-Park", bestätigt auch ein Händler der betreuenden Peter Koch Wertpapierhandelsbank in Frankfurt, die die Preise für rund 300 deutsche und ausländische Aktien im Open Market der Frankfurter Börse feststellt.
Folglich zeichnet der "Chart" der Vitus-Park-Aktie den Geldkurs nach, also den Kurs, zu dem ein Nachfrager bereit wäre, die Aktie zu kaufen. Prinzipiell sind solche "gemachten Kurse" immer ein Hinweis auf einen extrem marktengen, illiquiden Wert, aus dem Anleger nicht dann raus- oder reinkommen, wann sie wollen. Bei der Kochbank führt man den derzeitigen Nullumsatz bei der Vitus-Park-Aktie darauf zurück, dass diese noch nicht dem breiten Publikum zugänglich sei.
Werbung nicht erlaubt
Tatsächlich darf die Vitus-Park ihre Aktie nicht öffentlich bewerben. Dazu wäre nämlich ein Wertpapierprospekt verpflichtend notwendig. Die Erstellung eines Wertpapierprospektes ist aber nicht billig zu haben: Schätzungen zufolge muss der Emittent dafür um die 350.000 Euro hinlegen. Zugleich resultiert daraus eine Prospekthaftung: Demnach haftet der Emittent des Wertpapiers für entstandene Schäden, wenn der Prospekt unwahre oder irreführende Angaben wie nicht beschriebene Risiken oder versprochene Renditen enthält.
Da die Vitus-Park AG bislang keinen Wertpapierprospekt vorgelegt hat, haben Anleger zurzeit also keinerlei Versprechungen, auf die sie das Unternehmen im Zweifelsfall "festnageln" könnten.
"Definitiver Marktwert bestätigt"?
Allerdings hindert die Nicht-Existenz eines Wertpapierprospektes die Vitus-Park AG nicht daran, auf ihrer Website mehr oder minder sachte Anreize für den Kauf der Aktie zu setzen: "Eine erstellte Due Diligence bestätigt bereits den definitiven Marktwert, mit dem die Investoren der ersten Stunde einen deutlichen Vorteil genießen", heißt es da, und das Investment Vitus-Park richte sich an den "unternehmerisch orientierten Anleger".
Im Gespräch mit boerse.ARD.de geht Gründer und Geschäftsführer Heinz Hartmann noch einen Schritt weiter: Der Kurs werde sich "natürlich schon bald explosiv nach oben bewegen". Für ihn sei wichtig klarzustellen: "Der Aktionär zahlt nicht in eine schwarze Box, sondern in Substanz und zwar von der ersten Stunde an."
BaFin prüft bereits
Doch "wegen der BaFin" stellt Hartmann auch klar: "Wir verkaufen nicht in die Öffentlichkeit. Das ist nichts für Kleinanleger. Jedenfalls noch nicht, das kann aber in einem zweiten Step folgen." Laut BaFin-Pressesprecherin Anja Neukötter prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zurzeit, ob im Falle Vitus-Park AG "Anhaltspunkte für ein öffentliches Angebot vorliegen" und die Vitus-Park zur Vorlage eines Wertpapierprospektes verpflichtet sei.
Dabei ist die Vitus-Park AG letztlich nur einer von vielen kleinen Schweizer Fischen, die sich im Open Market der Frankfurter Börse tummeln: Bei 150 Neuzugängen im vergangenen Jahr war die Schweiz mit rund 23 Prozent bereits das wichtigste Herkunftsland der Börsenneulinge nach Deutschland. Die Deutsche Börse sei "attraktivster Listingplatz im internationalen Vergleich", heißt es auf ihrer Homepage.
Nur mal schnell einen Antrag ausgefüllt?
Vielleicht auch deshalb, weil es die Deutsche Börse kleinen Unternehmen besonders leicht macht? Auf Anfrage von boerse.ARD.de erläutert Börsensprecherin Leticia Adam, dass für ein Listing wie im Falle der Vitus-Park keine Mindeststandards im Sinne einer "materiellen Prüfung" erfüllt sein müssen, sondern nur "formale Mindestanforderungen": "Das ist im Wesentlichen ein Antrag, der ausgefüllt sein muss."
Auf die Frage, was solche Unternehmen überhaupt an der Börse zu suchen haben, sagt Adam: "Grundsätzlich ist es im Freiverkehr so, dass wir schon schauen, ob Unregelmäßigkeiten da sind. Bei den 9000 Unternehmen im Open Market können wir aber nur stichprobenartig den Markt scannen. Da sind wir immer dankbar für Hinweise." Na dann, macht was draus.
Mehr verdienen mit Schweizer Aktien?
von Angela Göpfert
Zwar hat die Vitus-Park-Aktie noch keine Umsätze verzeichnet. Doch bei Schweizer Aktien können die Emittenten laut Experten "mit einem viel größeren Hebel" arbeiten. Unterdessen prüft die BaFin, ob die Vitus-Park einen Wertpapierprospekt vorlegen muss.
Bild zum Artikel vergrößernDafür gäbe es in der Schweiz schon jede Menge Aktien
Ob es die Vitus-Park AG, wie Geschäftsführer Heinz Hartmann betont, tatsächlich nur der "Schweizer Neutralität" wegen nach Pfäffikon verschlagen hat, ist fraglich. Fakt ist: Gründer einer schweizerischen Aktiengesellschaft profitieren auch von der "Ein-Rappen-Regel": Denn in der Schweiz muss der Nennwert einer Aktie nur einen Rappen betragen, während in Deutschland ein Nominalwert von einem Euro gefordert wird. "Das heißt, bei Schweizer Aktien können die Initiatoren mit einem viel größeren Hebel arbeiten, sie können de facto also mehr 'verdienen'", sagt Matthias Schrade von GSC Research.
Diese Möglichkeit besteht auch bei der Vitus-Park: Könnten die Eigentümer tatsächlich ihre Aktien zum derzeitigen "Kurs" absetzen, hätten sie ihr eingebrachtes Kapital mehr als verzweihundertfacht. Denn die eingebrachten 100.000 Schweizer Franken (rund 60.000 Euro) Stammkapital wurden verteilt auf 10 Millionen Inhaberaktien zu je 0,01 Schweizer Franken (rund 0,006 Euro) - macht bei einem "Kurs" von derzeit 1,60 Euro einen Börsenwert des Unternehmens von 16 Millionen Euro.
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"Leeres Orderbuch für die Vitus-Park"
Doch Vorsicht: Bei diesem Kurs handelt es sich nur um einen "gemachten Kurs". Denn obwohl die Aktie seit Januar gelistet ist, hat bisher kein Umsatz stattgefunden; keine einzige Aktie hat den Besitzer gewechselt. "Wir haben hier ein leeres Oderbuch für die Vitus-Park", bestätigt auch ein Händler der betreuenden Peter Koch Wertpapierhandelsbank in Frankfurt, die die Preise für rund 300 deutsche und ausländische Aktien im Open Market der Frankfurter Börse feststellt.
Folglich zeichnet der "Chart" der Vitus-Park-Aktie den Geldkurs nach, also den Kurs, zu dem ein Nachfrager bereit wäre, die Aktie zu kaufen. Prinzipiell sind solche "gemachten Kurse" immer ein Hinweis auf einen extrem marktengen, illiquiden Wert, aus dem Anleger nicht dann raus- oder reinkommen, wann sie wollen. Bei der Kochbank führt man den derzeitigen Nullumsatz bei der Vitus-Park-Aktie darauf zurück, dass diese noch nicht dem breiten Publikum zugänglich sei.
Werbung nicht erlaubt
Tatsächlich darf die Vitus-Park ihre Aktie nicht öffentlich bewerben. Dazu wäre nämlich ein Wertpapierprospekt verpflichtend notwendig. Die Erstellung eines Wertpapierprospektes ist aber nicht billig zu haben: Schätzungen zufolge muss der Emittent dafür um die 350.000 Euro hinlegen. Zugleich resultiert daraus eine Prospekthaftung: Demnach haftet der Emittent des Wertpapiers für entstandene Schäden, wenn der Prospekt unwahre oder irreführende Angaben wie nicht beschriebene Risiken oder versprochene Renditen enthält.
Da die Vitus-Park AG bislang keinen Wertpapierprospekt vorgelegt hat, haben Anleger zurzeit also keinerlei Versprechungen, auf die sie das Unternehmen im Zweifelsfall "festnageln" könnten.
"Definitiver Marktwert bestätigt"?
Allerdings hindert die Nicht-Existenz eines Wertpapierprospektes die Vitus-Park AG nicht daran, auf ihrer Website mehr oder minder sachte Anreize für den Kauf der Aktie zu setzen: "Eine erstellte Due Diligence bestätigt bereits den definitiven Marktwert, mit dem die Investoren der ersten Stunde einen deutlichen Vorteil genießen", heißt es da, und das Investment Vitus-Park richte sich an den "unternehmerisch orientierten Anleger".
Im Gespräch mit boerse.ARD.de geht Gründer und Geschäftsführer Heinz Hartmann noch einen Schritt weiter: Der Kurs werde sich "natürlich schon bald explosiv nach oben bewegen". Für ihn sei wichtig klarzustellen: "Der Aktionär zahlt nicht in eine schwarze Box, sondern in Substanz und zwar von der ersten Stunde an."
BaFin prüft bereits
Doch "wegen der BaFin" stellt Hartmann auch klar: "Wir verkaufen nicht in die Öffentlichkeit. Das ist nichts für Kleinanleger. Jedenfalls noch nicht, das kann aber in einem zweiten Step folgen." Laut BaFin-Pressesprecherin Anja Neukötter prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zurzeit, ob im Falle Vitus-Park AG "Anhaltspunkte für ein öffentliches Angebot vorliegen" und die Vitus-Park zur Vorlage eines Wertpapierprospektes verpflichtet sei.
Dabei ist die Vitus-Park AG letztlich nur einer von vielen kleinen Schweizer Fischen, die sich im Open Market der Frankfurter Börse tummeln: Bei 150 Neuzugängen im vergangenen Jahr war die Schweiz mit rund 23 Prozent bereits das wichtigste Herkunftsland der Börsenneulinge nach Deutschland. Die Deutsche Börse sei "attraktivster Listingplatz im internationalen Vergleich", heißt es auf ihrer Homepage.
Nur mal schnell einen Antrag ausgefüllt?
Vielleicht auch deshalb, weil es die Deutsche Börse kleinen Unternehmen besonders leicht macht? Auf Anfrage von boerse.ARD.de erläutert Börsensprecherin Leticia Adam, dass für ein Listing wie im Falle der Vitus-Park keine Mindeststandards im Sinne einer "materiellen Prüfung" erfüllt sein müssen, sondern nur "formale Mindestanforderungen": "Das ist im Wesentlichen ein Antrag, der ausgefüllt sein muss."
Auf die Frage, was solche Unternehmen überhaupt an der Börse zu suchen haben, sagt Adam: "Grundsätzlich ist es im Freiverkehr so, dass wir schon schauen, ob Unregelmäßigkeiten da sind. Bei den 9000 Unternehmen im Open Market können wir aber nur stichprobenartig den Markt scannen. Da sind wir immer dankbar für Hinweise." Na dann, macht was draus.
Über Vergangenes mach dir keine Sorgen, dem Kommenden wende dich zu.