Verwaltungsgericht: Bund muß der Deutschen Telekom 400 Mio DM zurückerstatten
BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Telekom bekommt von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)rund 400 Mio. DM für unrechtmäßig erhobene Gebühren zurück. Das Verwaltungsgericht Köln habe einer entsprechenden Klage der Deutschen Telekom am Mittwoch stattgegeben, sagte Unternehmenssprecher Stephan Broszio am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa-AFX auf Anfrage.
Am 27. Oktober 1999 hatte die RegTP die Deutsche Telekom in einem Bescheid aufgefordert, nachträglich Gebühren für die Vergabe von Rufnummern zu entrichten. Dagegen legte das Unternehmen Beschwerde bei Gericht ein. Die Telekom mußte zunächst 386 Mio. DM entrichten, während gleichzeitig das Hauptverfahren lief. Diese Summe zuzüglich 4 Prozent Zinsen erhält die Telekom nach dem Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln zurück erstattet./mh/bz/ub
BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Telekom bekommt von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)rund 400 Mio. DM für unrechtmäßig erhobene Gebühren zurück. Das Verwaltungsgericht Köln habe einer entsprechenden Klage der Deutschen Telekom am Mittwoch stattgegeben, sagte Unternehmenssprecher Stephan Broszio am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa-AFX auf Anfrage.
Am 27. Oktober 1999 hatte die RegTP die Deutsche Telekom in einem Bescheid aufgefordert, nachträglich Gebühren für die Vergabe von Rufnummern zu entrichten. Dagegen legte das Unternehmen Beschwerde bei Gericht ein. Die Telekom mußte zunächst 386 Mio. DM entrichten, während gleichzeitig das Hauptverfahren lief. Diese Summe zuzüglich 4 Prozent Zinsen erhält die Telekom nach dem Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln zurück erstattet./mh/bz/ub