Verurteilung w.Kurs-und Marktmanipulation

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geldschneider:

Verurteilung w.Kurs-und Marktmanipulation

 
12.09.04 12:33

Erstamlig wurde auch ein Privatmann wegen Kursmanipulation im Internet, zu einer Strafe verdonnert.

Obgleich ihm das Gericht keinen persönlichen Gewinn daraus nachweisen konnte, wurde der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das war der Fall Intershop

 

geldschneider:

Strafe wegen Falschmeldung im Internet

 
12.09.04 12:41
 

 


Geldstrafe für erfundene Nachricht  
[ 02.09.04, 13:40 ]
Von  Renate Daum

 

 

 

 


Erstmals musste sich ein Privatanleger in Deutschland vor Gericht verantworten, weil er durch eine Falschmeldung im Internet den Kurs einer Aktie manipuliert und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat.

 

 

 

 

 



 

Die Staatsanwaltschaft warf ihm in ihrer Anklage am Donnerstag, 2. September, vor dem Amtsgericht München, vor, am 18. Oktober 2002 unter einem Pseudonym eine frei erfundene Nachrichtenagenturmeldung in einem Forum der Finanz-Webseite wallstreet-online.de veröffentlicht zu haben.

In der Meldung hieß es, der Softwareriese SAP habe 51 Prozent an dem angeschlagenen E-Commerce-Anbieter Intershop aus Jena übernommen. Kurz nach Erscheinen der vermeintlichen Top-Nachricht um 14.53 Uhr stieg der Kurs der Intershop-Aktie bei deutlich erhöhtem Handelsvolumen von 1,09 Euro 1,26 Euro.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersuchte den Fall, der schließlich zur ersten Gerichtsverhandlung wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 20 a Wertpapierhandelsgesetz führte. Die Richterin verurteilte den geständigen Mann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro. "Gerade in diesem sensiblen Milieu, wo alle unter Pseudonym auftreten, kann man nicht so leicht über Manipulationen durch Falschmeldungen hinwegsehen", führte sie in ihrer Begründung aus. Der Anleger nahm das Urteil an, es ist damit rechtskräftig. "Wenn ich gewusst hätte, was sich daraus entwickelt, hätte ich das nie getan", sagte er in der Verhandlung. Das Ganze tue ihm sehr leid.

Versuche, über Falschmeldungen im Internet Börsenkurse zu beeinflussen, kommen häufig vor. Bislang kamen die Verantwortlichen jedoch fast immer ungeschoren davon. Eine Gesetzesänderung im Juli 2002 erleichterte die Arbeit der Ermittler ein wenig. Die Bilanz ist jedoch ernüchternd. Die BaFin untersuchte innerhalb von zwei Jahren 87 Verdachtsfälle. Je einmal wurden ein Bußgeld und ein Strafbefehl ausgesprochen.

Nur der Intershop-Fall kam vor Gericht. Der Ursprung der Meldung des unter einem Pseudonym auftretenden Internetnutzers ließ sich in diesem Fall leicht zurückverfolgen, weil er den Rechner an seiner Arbeitsstelle benutzt hatte. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht bis zu fünf Jahre Haft für Kurs- und Marktmanipulationen vor.

        

 

 

geldschneider:

Der ausführliche Bericht im aktuellen Börse Online o. T.

 
12.09.04 12:42
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