Verrechnung mit Verlustvortrag?

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baanbruch:

Verrechnung mit Verlustvortrag?

 
27.09.06 23:43
Entschuldigt die Frage - eigentlich müsste ich sowas selber wissen -
aber bin gerade verunsichert.

Es gibt doch eine Freigrenze (512,- Euro nicht wahr?), bis zu welcher
Aktiengewinne gar nicht versteuert werden müssen.

Mal angenommen, ich habe nun aber von 2004 noch 3000 Euro Verlustvortrag.
Nun erziele ich in 2005 sagen wir mal 500 Euro Gewinn innerhalb der
1 Jahres Frist. Nach Halbeinkünfteverfahren ginge es also nun um 250,- Euro,
die eindeutig unter der 512,- Euro Freigrenze liegen. Ich muss also nix
versteuern.

Darf ich jetzt aber die 3000,- Miese aus 2004 ungeschmälert auf 2006 weiter
vortragen, oder verringern die sich jetzt ZWANGSWEISE auf 2750,- ???

Gruss
baanbruch

Kritiker:

m.Ea. müßte es sich auf 2500,- verringern,

 
28.09.06 00:39
doch mit des Fiskus Mächten, ist kein guter Bund zu flechten.

Will sagen, was recht ist, wissen die selber nicht, aber nach dem Steuerbescheid weißt Du es.
Schleppe so einen Verlustvortrag seit Ende NM vor mir her.
Bald stifte ich den dem FA zur Brotzeit.

MfG Kritiker.
baanbruch:

Guter Hinweis !

 
28.09.06 20:29

Ziemlich nervig, dass sich weder in Buchladen
noch beim Guhgeln was definitives hierzu finden lässt!
Palmengel:

glaube, bis 512 Euro kannste jedes Jahr steuerfrei

 
28.09.06 20:35
einstreichen, ohne den Verlustvortrag schmälern zu müssen...
kanns aber leider nicht praktisch belegen

 


Verrechnung mit Verlustvortrag? 2816865


Palme...

louplu:

Was das FA nicht weiß....

 
28.09.06 20:36
macht es nicht heiß.

Stelle Dich als Anleger eben uaf Deinen Standpunkt, dass Du nicht versteuern musst und auch nicht auf den Verlustvortrag anrechnen musst, weil eben steuerfrei.
Also einfach nicht angeben. Du handelst nach bestem Wissen und Gewissen..
Richtig ist, dass Du bei einer Anfrage ans FA von zwei 'Fachleuten' drei verschiedene Antworten bekommen wirst.
Die wissen in diesen Fragen doch weniger als der Anleger.
Kritiker:

Eine offene Antwort darauf ist .. ?

 
28.09.06 22:41
Das Leben ist meist eine Gratwanderung mit wackeligen Entscheidungen.
baanbruch, was ist Dir der Verlustvortrag wert?
Nützt Du ihn, legst Du Dein Aktiengeschäft offen.
Nützt Du ihn nicht, bleibt der Verlust bestehen und Du versteuerst Deine jetzigen Kap-Gew - oder eben nicht - habe mich grad vertippt - glaub ich ?-!-?  - - äh! - äh!
Du solltest dem FA gegenüber schon ährlich sein, sie sind es Dir gegenüber ja auch - nicht - oder so.
Ich meinte: so nicht! - Kritiker.
Mme.Eugenie:

Vorsicht @louplu

 
28.09.06 23:23
"Was das FA nicht weiß....   664 Postings, 177 Tage   louplu    28.09.06 20:36  zum nächsten Beitrag springenzum vorherigen Beitrag springen

macht es nicht heiß."


Besser immer alles schön angeben, bevor mal die Steuerfahndung kommt.

Aber wie sich der Verlustvortrag auf den Freibetrag aufteilt, das ist eine interessante Frage!!

Mein Steuerberater ist leider gestorben, den kann ich nicht mehr fragen.

Das Finanzamt könnte man auch fragen,

Aber jemand wird doch in Gottesnamen einen Steuerberater haben der das weiß! oder??  
baanbruch:

Wollte nur noch mal kurz

 
29.09.06 16:27

durchgeben, dass die Frage für mich nach wie vor
aktuell ist.
Und irgendwie kommt das Septemberende immer näher ...
Boxenbauer:

Ganz einfach.

 
29.09.06 16:37
Wozu sich vorher den Kopf machen?

Gib die Gewinne einfach an. Ich mache mein EK-ST-Erkl. mit Elster. Da gibts nen Berechnungsbutton, der dir schon die voraussichtlichr Nachzahlung/Gutschrift ausrechnet.

Auf dem Bescheid siehst du dann das Ergebnis. Sollte jetzt der Verlustvortrag geschmälert sein, würde ich nachhaken.

Verrechnung mit Verlustvortrag? 2818921 Boxenbauer
lea99:

@baanbruch

 
29.09.06 17:47
durch die Einführung der 'gläsernen Konten' weiß das Viehamt mehr als man vermutet. Also lege Dich da besser erst gar nicht mit an. Den Verlust aus den Vorjahren einfach belegen und angegeben. Die Freibeträge ziehen die dann sowieso automatisch ab. Das hat bisher immer gestimmt bei mir. Abgabe der Erklärung ist meines Wissens nach Ende Dezember, dann aber ohne weiteren Aufschub.

 

 

Verrechnung mit Verlustvortrag? 2819116 Gruß Lea

baanbruch:

Irgendwie reden wir aneinander vorbei.

 
29.09.06 18:16

Ich erzähle doch dem FA alles.
Der Verlustvortrag ist denen schon seit Sonnenkönigarsch
Ronnie Sommer's Zeiten bekannt und meine kleinen Gewinne
gebe ich auch an.

Das verhindert aber nicht, dass ich trotzdem alles mögliche
ausfüllen muss, und da wollte ich einfach alles richtig
machen, damit ich nicht hinterher zeitraubenden Schriftverkehr
führen muss.

lea99:

@baanbruch

 
29.09.06 19:38
Habe das mal mit denen direkt geklärt. Einfach den Sachbearbeiter anrufen, Termin machen und alle Unterlagen mitnehmen. Das ging recht fix. Falls was fehlt einfach hinterherschicken. Da der Antrag ja bereits bearbeitet ist, geht die Rückerstattung dann auch recht zackig. Habe mir aber wieder einen Steuerbrater gesucht, wegen der Zeit.

 

 

Verrechnung mit Verlustvortrag? 2819372 Gruß Lea

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