Entschuldigt die Frage - eigentlich müsste ich sowas selber wissen -
aber bin gerade verunsichert.
Es gibt doch eine Freigrenze (512,- Euro nicht wahr?), bis zu welcher
Aktiengewinne gar nicht versteuert werden müssen.
Mal angenommen, ich habe nun aber von 2004 noch 3000 Euro Verlustvortrag.
Nun erziele ich in 2005 sagen wir mal 500 Euro Gewinn innerhalb der
1 Jahres Frist. Nach Halbeinkünfteverfahren ginge es also nun um 250,- Euro,
die eindeutig unter der 512,- Euro Freigrenze liegen. Ich muss also nix
versteuern.
Darf ich jetzt aber die 3000,- Miese aus 2004 ungeschmälert auf 2006 weiter
vortragen, oder verringern die sich jetzt ZWANGSWEISE auf 2750,- ???
Gruss
baanbruch
aber bin gerade verunsichert.
Es gibt doch eine Freigrenze (512,- Euro nicht wahr?), bis zu welcher
Aktiengewinne gar nicht versteuert werden müssen.
Mal angenommen, ich habe nun aber von 2004 noch 3000 Euro Verlustvortrag.
Nun erziele ich in 2005 sagen wir mal 500 Euro Gewinn innerhalb der
1 Jahres Frist. Nach Halbeinkünfteverfahren ginge es also nun um 250,- Euro,
die eindeutig unter der 512,- Euro Freigrenze liegen. Ich muss also nix
versteuern.
Darf ich jetzt aber die 3000,- Miese aus 2004 ungeschmälert auf 2006 weiter
vortragen, oder verringern die sich jetzt ZWANGSWEISE auf 2750,- ???
Gruss
baanbruch