gilt das Halbeinkünfteverfahren für alle Kapitalgesellschaften, die nicht unter die deutsche Besteuerung fallen (also keinen Sitz oder keine Geschäftsleitung im Inland), bereits bei Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr ab dem Jahr 2001.
Für Dich heißt das also, Verluste realisieren, mit Gewinnen (:-), falls vorhanden) verrechnen, ggfls. auf das Jahr 1999 zurücktragen oder auf 2001 vortragen.
Mit einem Verlustvortrag in Höhe von 10.000 DM, kannst Du folglich Gewinne aus Spekulationsgeschäften mit ausl. Aktien in Höhe von 20.000 DM ausgleichen.
Ob das bei ausl. Optionscheinen greift, denke ich nicht, da Herausgeber der OS in der Regel deutsche Gesellschaften (z.B. Citibank, Deutsche Bank etc.) sind. Genau geklärt ist das aber nicht. Ich werde aber mal in den nächsten Tagen in den Gesetzen, Richtlinien, Urteilen und BMF-Schreiben nachschauen.
Ein frohes Fest noch und für das nächste Jahr ein besseres Börsenwetter
wünscht Dir und allen anderen MisterX