Verluste mit Auslandsaktien !!

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Reinyboy:

Verluste mit Auslandsaktien !!

 
24.12.00 13:35
Habe Verluste mit Auslandsaktien.

Soll ich die noch schnell in diesem Jahr verkloppen, wegen steuerlichen Gründen ??

Wie schauts mit ausländischen Optionscheinen aus ????





Danke !!

Mfg    Reinyboy
teleboerse:

ich warte bis zum 1.1.01

 
24.12.00 14:22
da ich in Erwartung der riesigen gewinne in 2001 den "Verlustvortrag" nach 2001 setzen will.

Dieses Jahr kann das Finanzamt an mir keine müde Mark verdienen.
Und die Marketingfritzen von Comdirect haben mir noch ein Pfund Mehl als Weihnachtsgoodie geschickt geshickt zum backen von Frankfurter Plätzchen.
Selten so gelacht ;-))
Ich hoffe ich habe mich nicht verkalkuliert.
Aber meine Leichen haue ich Januar raus. snief

good luck
teleboerse
Reinyboy:

@teleboerse

 
24.12.00 15:34
Habe aber gehört, daß bei Auslandspapieren in 2001 nur noch der halbe Verlust gegengerechnet werden kann.

Gewinne werden bei ausländischen Papieren auch nur noch zur Hälfte besteuert.



Kann das jemand bestätigen.




Mfg        Reinyboy
MisterX:

@Reinyboy - Nach dem zur Zeit gültigen Recht,

 
25.12.00 22:10
gilt das Halbeinkünfteverfahren für alle Kapitalgesellschaften, die nicht unter die deutsche Besteuerung fallen (also keinen Sitz oder keine Geschäftsleitung im Inland), bereits bei Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr ab dem Jahr 2001.
Für Dich heißt das also, Verluste realisieren, mit Gewinnen (:-), falls vorhanden) verrechnen, ggfls. auf das Jahr 1999 zurücktragen oder auf 2001 vortragen.
Mit einem Verlustvortrag in Höhe von 10.000 DM, kannst Du folglich Gewinne aus Spekulationsgeschäften mit ausl. Aktien in Höhe von 20.000 DM ausgleichen.
Ob das bei ausl. Optionscheinen greift, denke ich nicht, da Herausgeber der OS in der Regel deutsche Gesellschaften (z.B. Citibank, Deutsche Bank etc.) sind. Genau geklärt ist das aber nicht. Ich werde aber mal in den nächsten Tagen in den Gesetzen, Richtlinien, Urteilen und BMF-Schreiben nachschauen.
Ein frohes Fest noch und für das nächste Jahr ein besseres Börsenwetter
wünscht Dir und allen anderen MisterX
MisterX:

Ein kleiner Nachtrag noch zu meiner Aussage.

 
26.12.00 08:56
Mit dem zur Zeit gültigen Recht, meine ich natürlich das Steuersenkungsge-
setz, welches ab 2001 greift.

Bei den Optionscheinen habe ich bedenken, ob diese überhaupt unter das Halb-
einkünfteverfahren fallen. Wenn ich was gefunden habe, werde ich es hier im Thread bekannt geben.

Gruß MisterX
Reinyboy:

@Mister X

 
26.12.00 10:22
Vorerst mal besten Dank !!

Dringend interessieren würden mich aber auch Optionsscheine. Habe welche von SOG,wäre also ein ausländischer Emittent, auf einen ausländischen Wert .










Mfg     Reinyboy
teleboerse:

@reinyboy

 
26.12.00 23:15
habe gerade eine nachricht von der diraba erhalte.
die schreiben sehr wertneutral "in zukunft werden gewinne und verluste innerhalb der spekufrist nur noch zur hälfte angerechnet, für ausländische aktien gilt dies ab 2001, für inländische vor. ab 2002." unter berücksichtigung der pers. freigrenze von 999,- dm p.p. kommt es so zu einer verdopplung der steuerfreien kursgewinne. juhuuuuuuuuu
unter 0190 - 82 46 87 3.63 dm/min. steht ihnen einer von 30 steuerfachleuten zur verfügung.
=> da hier explizit aktien steht ist dies sicher mit os zu klären.
gruß
teleboerse
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