Verkehrsregeln im Kaufhaus mißachtet - die Rolltreppe runter geschubst Das Amtsgericht Tiergarten mußte kürzlich den Fall zweier Ehepaare behandeln, die an der Rolltreppe eines Kaufhauses in Berlin-Neukölln aneinander geraten sind. Eines der beiden Paare drängelte sich am Fuße der Rolltreppe mit den Worten 'hier gilt rechts vor links' vor. Daraufhin entwickelte sich ein zunächst verbaler Streit, an dessen Ende sich einer der Männer wieder am Anfang der Rollreppe befand. Der Drängler, der den scheinbar ahnungslosen Kaufhaus-Verkehrssünder anfangs mit seiner frechen Bemerkung zurecht wies, beförderte ihn letztendlich mit einem Schubser nach ganz unten.
Dies bescherte ihm vor Gericht eine Geldstrafe von 1500 Euro.
Quelle: morgenpost.berlin1.de
Dies bescherte ihm vor Gericht eine Geldstrafe von 1500 Euro.
Quelle: morgenpost.berlin1.de