SPIEGEL ONLINE - 17. Juli 2002, 10:11
URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,205527,00.html
Karlsruhe
Verfassungsgericht gibt Homo-Ehe seinen Segen
Die vor knapp einem Jahr in Kraft getretene Homo-Ehe ist verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Klagen der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen abgewiesen. Der besondere Schutz der Ehe sei durch das Gesetz nicht beeinträchtigt.
Paar beim Polterabend
Der Erste Senat wies die Normenkontrollklagen mit fünf zu drei Stimmen zurück. Das Gesetz verletze nicht den besonderen Schutz der Ehe, so die Richtermehrheit. Einstimmig war der Erste Senat der Ansicht, dass das Gesetz verfassungsgemäß zu Stande kam.
Die Aufspaltung des Gesetzes in einen von den Ländern nicht zustimmungspflichtigen Teil und einen zustimmungspflichtigen Teil sei nicht willkürlich gewesen. Mit dem Urteil können gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Die seit August bereits eingetragenen Partnerschaften haben Bestand.
Bereits im vergangenen Jahr hatte es das Bundesverfassungsgericht mit Mehrheit abgelehnt, das Inkrafttreten des Gesetzes vorläufig zu stoppen. Damit konnte das Gesetz der rot-grünen Regierungskoalition im August 2001 vorläufig in Kraft treten. Nun wurde auch in der Hauptsache die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt.
Der Grünen-Politiker Volker Beck wertete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur "Homo-Ehe" als großen Erfolg für die Berliner Regierungskoalition gewertet. "Ich bin enorm erleichtert. Dies ist ein Sieg auf ganzer Linie und ein gigantischer Tag für die Schwulen und Lesben in Deutschland", sagte der Rechtspolitiker am Mittwoch in Karlsruhe. Der Erste Senat hatte das Lebenspartnerschaftsgesetz mehrheitlich für verfassungsgemäß erklärt.
Beck sagte, nach dem Urteilstenor stehe einer weiteren Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe nichts mehr im Wege. Jetzt werde Rot-Grün die Verabschiedung des seit eineinhalb Jahren im Vermittlungsausschuss fest hängenden Ergänzungsgesetzes vorantreiben. "Dabei kann sich nun keiner mehr hinter der Verfassung verstecken." Beck sagte, Unionskanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU), der die Homo-Ehe als einen Angriff auf Ehe und Familie gesehen hatte, habe sich als "schlechter Hüter der Verfassung" auf ganzer Linie blamiert.
Der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU) bedauerte die Entscheidung, akzeptierte sie aber. Die Unionsparteien würden im Falle einer Regierungsübernahme nach der Bundestagswahl keine Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes anstreben. Eine Zustimmung zu dem von Rot-Grün geplanten Ergänzungsgesetz lehnte er aber ausdrücklich ab. Die knappe Richtermehrheit von 5:3 Stimmen zeige, "wie umstritten dieses Gesetz nach wie vor ist". Auch der thüringische Justizminister Andreas Birkmann zeigte sich enttäuscht: "Die Diskussion geht weiter, juristisch wie politisch."
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Karlsruhe
Verfassungsgericht gibt Homo-Ehe seinen Segen
Die vor knapp einem Jahr in Kraft getretene Homo-Ehe ist verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Klagen der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen abgewiesen. Der besondere Schutz der Ehe sei durch das Gesetz nicht beeinträchtigt.
Paar beim Polterabend
Der Erste Senat wies die Normenkontrollklagen mit fünf zu drei Stimmen zurück. Das Gesetz verletze nicht den besonderen Schutz der Ehe, so die Richtermehrheit. Einstimmig war der Erste Senat der Ansicht, dass das Gesetz verfassungsgemäß zu Stande kam.
Die Aufspaltung des Gesetzes in einen von den Ländern nicht zustimmungspflichtigen Teil und einen zustimmungspflichtigen Teil sei nicht willkürlich gewesen. Mit dem Urteil können gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Die seit August bereits eingetragenen Partnerschaften haben Bestand.
Bereits im vergangenen Jahr hatte es das Bundesverfassungsgericht mit Mehrheit abgelehnt, das Inkrafttreten des Gesetzes vorläufig zu stoppen. Damit konnte das Gesetz der rot-grünen Regierungskoalition im August 2001 vorläufig in Kraft treten. Nun wurde auch in der Hauptsache die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt.
Der Grünen-Politiker Volker Beck wertete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur "Homo-Ehe" als großen Erfolg für die Berliner Regierungskoalition gewertet. "Ich bin enorm erleichtert. Dies ist ein Sieg auf ganzer Linie und ein gigantischer Tag für die Schwulen und Lesben in Deutschland", sagte der Rechtspolitiker am Mittwoch in Karlsruhe. Der Erste Senat hatte das Lebenspartnerschaftsgesetz mehrheitlich für verfassungsgemäß erklärt.
Beck sagte, nach dem Urteilstenor stehe einer weiteren Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe nichts mehr im Wege. Jetzt werde Rot-Grün die Verabschiedung des seit eineinhalb Jahren im Vermittlungsausschuss fest hängenden Ergänzungsgesetzes vorantreiben. "Dabei kann sich nun keiner mehr hinter der Verfassung verstecken." Beck sagte, Unionskanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU), der die Homo-Ehe als einen Angriff auf Ehe und Familie gesehen hatte, habe sich als "schlechter Hüter der Verfassung" auf ganzer Linie blamiert.
Der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU) bedauerte die Entscheidung, akzeptierte sie aber. Die Unionsparteien würden im Falle einer Regierungsübernahme nach der Bundestagswahl keine Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes anstreben. Eine Zustimmung zu dem von Rot-Grün geplanten Ergänzungsgesetz lehnte er aber ausdrücklich ab. Die knappe Richtermehrheit von 5:3 Stimmen zeige, "wie umstritten dieses Gesetz nach wie vor ist". Auch der thüringische Justizminister Andreas Birkmann zeigte sich enttäuscht: "Die Diskussion geht weiter, juristisch wie politisch."