Urteil:Volljährigen Schülern steht Barunterhalt zu

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Urteil:Volljährigen Schülern steht Barunterhalt zu

 
30.01.02 08:10
Von Daniel Burchard
 
Eltern schulden ihren volljährigen Kindern auch dann Unterhaltszahlungen, wenn die Sprösslinge noch zu Hause wohnen. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (XII ZR 34/00).

Im Streitfall hatte eine damals 18 Jahre alte Schülerin einer höheren Handelsschule ihren nichtehelichen Vater auf Unterhaltszahlungen verklagt. Ihre Mutter nahm sie von der Klage aus, da sie in deren Haushalt lebte und so deren Unterhaltsleistungen als abgegolten ansah. Sie bekam zunächst Recht. Doch in der Berufung verpflichtete das Gericht auch die Mutter, zum so genannten "Barunterhalt" ihrer Tochter beizutragen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt diese Entscheidung. Denn mit der Volljährigkeit ende - zumindest im Rechtssinne - die "elterliche Sorge", und damit auch die Personensorge. Und das wirkt sich auch auf den Unterhalt aus: Bis zum 18ten Geburtstag erfüllen die Eltern ihre Unterhaltspflicht in der Regel durch die normale Betreuung und Versorgung des Kindes. Doch wenn der Nachwuchs volljährig wird, schulden sie grundsätzlich nur noch die finanzielle Unterstützung. Und dazu kann auch der Elternteil herangezogen werden, in dessen Haushalt das volljährige Kind lebt und der es mit den üblichen Sachleistungen versorgt.

Bei dieser gesetzlichen Wertung bleibe es auch nach dem neuen Kindesunterhaltsgesetz von 1998, so die Richter weiter. Seitdem bestehe zwar eine besondere Unterhaltspflicht auch gegenüber volljährigen Kindern - vorausgesetzt, sie sind unter 21, nicht verheiratet und noch in der allgemeinen Schulausbildung. Ihnen stehen jetzt im Wesentlichen dieselben Ansprüche zu wie den noch minderjährigen Kindern. Am Verhältnis von Bar- und Betreuungsunterhalt habe sich dadurch aber nichts geändert: Die Gleichstellung gilt weiterhin nur bei minderjährigen Kindern. Denn nur bei ihnen erfüllt der betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege- und Erziehungsleistungen.

Erwachsene Kinder brauchen diese Leistungen dagegen nicht mehr, so dass sich der Gesetzgeber bewusst dafür entschieden habe, minderjährige und volljährige Kinder unterschiedlich zu behandeln. Volljährigen Schülern gegenüber schulden beide Elternteile somit grundsätzlich nur den "Barunterhalt" - wenn ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse es zulassen. Daher muss die Mutter im Ergebnis neben den - grundsätzlich freiwilligen erbrachten - "Sachleistungen" wie Essen und Wohnung nun auch Unterhalt in Form von Geld zahlen.

Quelle: Capital.de
aktionaer001:

@ Was ist das bloß für ein Staat @

 
30.01.02 10:35
das jetzt Kinder Ihre eigenen Eltern verklagen ?

Vor 20 Jahren bin ich nebenbei arbeiten gegangen und hab mein
eigenes Geld verdient, heute sitzen die Kinder zu Hause rum,
lassen sich bedienen, Handy, Klamotten und Auto von den Eltern
bezahlen und beschweren sich noch. Und diese Jugend soll uns in
20 Jahren volkswirtschaftlich ernähren und das Bruttosozial-
produkt hochhalten.

Oder sehe ich das zu extrem ???
Dixie:

Siehst Du richtig

 
30.01.02 10:41
Dieses "Früchtchen" hier wird sich garantiert ihr Leben lang auf anderer Leute Kosten ein schönes Leben machen.
taos:

Wartet mal bis die Schule aus ist.

 
30.01.02 10:44
Und es hier wieder von Siegern und sonstigen Kids wimmelt.

Taos
PRAWDA:

die kinners sind immer nur so wie die alten

 
30.01.02 11:24
nich immer staat un gesellschaft
schuld geben

fängt bei die einzelnen an
hjw2:

Denke mal es ist generell eine Frage der

 
30.01.02 11:30
familieren Verhältnisse. Meine Kinder wussten immer über  unsere  finanzielle Situation bescheid, es gab keine Geheimnisse.
Sie wurden so erzogen, dass sie gelernt haben dass einem nichts geschenkt wird im Leben und das jeder seinen Beitrag in der Familie zu leisten hat.
Obwohl wir es nicht nötig hatten, haben beide Kinder z.b. Zeitungen ausgetragen oder später Motorräder repariert oder im Bekanntenkreis gegen Bezahlung die Computer betreut usw.
Heute studieren beide, ohne Bafög und finanzieren sich ihr Studium  überwiegend selber.
Es ist auch eine Frage der Erziehung.

mfg
hjw
PRAWDA:

genau, hjw

 
30.01.02 11:35
scheinst ja privad nen vernünftigen kirl zu sein
auch wenn du sonst oft ne me.. has
pds, sozialer neit un so
spetppertet mit 45?
aktionaer001:

@ HJW @

 
30.01.02 11:54
Ich möchte ja auch nicht unbedingt die Kinder anprangern,
sondern das der Staat überhaupt so eine Klage zuläßt.
Ist doch dann ganz klar, das die KIDS sich dann auf die
faule Haut legen und sagen: "Meine Eltern sorgen doch für
mich, warum soll ich denn noch was arbeiten."

Wer bezahlt denn diese Gerichtsverhandlung, natürlich auch
die Eltern.
Dem Staat ist es wichtig, dadurch auch durch seine Gebühren-
ordnung Geld in die Kasse zu bekommen.
Das wäre ein Thema für einen langen ("Bier-")Abend.

Achja @ Prawda @ Deutsche Sprache nicht so mächtig, was heißt
denn "spetppertet" ?
PRAWDA:

aktionaer001

 
30.01.02 11:58
spetpupertet
staat?
wer is datt?
dreiteilung der gewalden
recht
verwaldung
gesetzgebunk
sin unabhengig

nich aufgepassd in schule watt

dcarlito:

Jeder kann/darf/muss das Gesetz für sich selbst

 
30.01.02 12:20
interpretieren und ausnutzen!
Warum soll ein Schüler/Student nicht seine Eltern verklagen, wenn sie zwar zum Zahlen aufgefordert werden, es aber nicht tun??
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