Ein ausserst interessantes Urteil hat das Oberlandesgericht Koeln gegen die Stadtsparkasse Keoln erlassen:
Die Gebuehren beim Depotuebertrag sind nicht rechtens.
Begr.: entsprechende Gebuehrenklausel in den AGB´s sei eine "missbraeuchliche Verfolgung eigener Interressen" und somit nichtig.
17,98.-Euro haben die pro Uebertragsposten kassiert...
Nach Verbraucherschuetzern verjaehren die Ansprueche auf Rueckerstattung nach DREI Jahren.
Also, ab zur Bank und die Kohle zurueckverlangen ...
Aktenzeichen: 13 U 224/03
Das kann teuer werden fuer die Banken, die sich den Wechsel zum directBroker haben teuer bezahlen lassen ... und die Broker haben meistens die Gebuehren uebernommen = jetzt also doppelt kassieren ??
;-))
MaMoe ....
Die Gebuehren beim Depotuebertrag sind nicht rechtens.
Begr.: entsprechende Gebuehrenklausel in den AGB´s sei eine "missbraeuchliche Verfolgung eigener Interressen" und somit nichtig.
17,98.-Euro haben die pro Uebertragsposten kassiert...
Nach Verbraucherschuetzern verjaehren die Ansprueche auf Rueckerstattung nach DREI Jahren.
Also, ab zur Bank und die Kohle zurueckverlangen ...
Aktenzeichen: 13 U 224/03
Das kann teuer werden fuer die Banken, die sich den Wechsel zum directBroker haben teuer bezahlen lassen ... und die Broker haben meistens die Gebuehren uebernommen = jetzt also doppelt kassieren ??
;-))
MaMoe ....