Urteil: Arbeitnehmer muss Überstunden beweisen

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Urteil: Arbeitnehmer muss Überstunden beweisen

 
22.01.02 12:51
Ein Arbeitnehmer muss beweisen, dass er Überstunden geleistet hat. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Dabei genüge nicht die pauschale Behauptung, Überstunden geleistet zu haben. Vielmehr müsse der Arbeitnehmer im einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten er die Überstunden geleistet habe. Ferner müsse er angeben, welche konkreten Arbeiten er habe erledigen müssen. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Arbeitnehmers ab, der 1200 Mark (614 Euro) für angeblich geleistete Überstunden gefordert hatte (Az.: 10 Sa 625/01).

Quelle:wiwo
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