Pressemitteilung der Intertainment AG
Intertainment: Informationen über den Stand der juristischen Auseinandersetzungen in den USA
Ismaning bei München, 17. Januar 2005 – Die einzelnen Verfahren im Zusammenhang mit den anhängigen Rechtsstreitigkeiten der Intertainment AG in den USA wegen Budgetbetrugs haben sich in den vergangenen Wochen weiterentwickelt. Mit dieser Pressemitteilung informiert Intertainment über den Stand der Dinge.
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank, Film Finances Inc. und andere
Das Schiedsgerichtsverfahren befindet sich zur Zeit in der Beweiserhebungsphase. Diese hat sich als langfristiger gezeigt als geplant und das gesamte Schiedsgerichtsverfahren verzögert. Eine Entscheidung über den weiteren Zeitplan wird auf einem Treffen mit den Schiedsrichtern Anfang oder Mitte Februar besprochen.
In dem Schiedsgerichtsverfahren selbst geht es um betrügerisch überhöhte Budgets für Filme, die insbesondere in den Jahren 1999 und 2000 hergestellt wurden. Intertainment hat in diesem Zusammenhang gegen die Comerica Bank, die Versicherungsgesellschaften Film Finances Inc. und Film Finances Canada, gegen XL Reinsurance (mit der in der Zwischenzeit ein Vergleich geschlossen wurde) sowie gegen leitende Mitarbeiter dieser Unternehmen auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Millionen Dollar geklagt. Die gefälschten Budgets wurden Intertainment im Zusammenhang mit Akkreditiven von der Bank und den Versicherern vorgelegt. Die Gegenseite hat Intertainment auf Zahlung von rund 70 Millionen Dollar wegen Nicht-Bezahlens der zweiten Rate für einige der Filme verklagt.
Vorgehen gegen Franchise-CEO Elie Samaha
Im Rahmen des im Sommer vergangenen Jahres gewonnenen Schadensersatzprozesses gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures hat Intertainment nach dem Endurteil Pfandrechte an Vermögenswerten von Elie Samaha, dem ehemaligen CEO von Franchise, eintragen lassen. Diese Pfandrechte erstrecken sich unter anderem auf Beteiligungen von Samaha an nicht im Konkurs befindlichen Unternehmen. Auf eine im Dezember 2004 anberaumte Offenlegung der Vermögensverhältnisse von Samaha hatte Intertainment zunächst verzichtet. Hintergrund dafür ist, dass ein Schuldner nach US-amerikanischem Recht nur in den ersten 90 Tagen, nach denen ein Pfandrecht gültig geworden ist, dieses durch eine Privatinsolvenz unwirksam werden. Diese Frist ist inzwischen verstrichen. Für den 24. Januar ist ein neuer gerichtlicher Anhörungstermin anberaumt.
Stand des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures
Franchise Pictures und die beklagten Tochterunternehmen haben nach der Ausfertigung des Urteils Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechtes angemeldet. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben die Unternehmen R2D2 und Mobius International Inc. Franchise Pictures einen Massekredit gewährt. Beide Unternehmen werden von dem ehemaligen Franchise-Investor David Bergstein kontrolliert. Darüber hinaus hat Bergstein von Franchise Filmrechte erworben. Intertainment hat Zusagen dafür erreicht, dass mit diesen Mitteln die Transaktionen von Franchise in der Vergangenheit untersucht werden. Der Chief Restructuring Officer (Restrukturierungsmanager) der Franchise-Gruppe hat darüber hinaus bei dem zuständigen Insolvenzgericht beantragt, die Frist bis zur Vorlage eines Restrukturierungsplans um 120 Tage zu verlängern. Ursprünglich sollte der Plan zum Jahreswechsel vorgelegt werden. Intertainment hat dem Verlängerungsantrag widersprochen. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.
Post Trial Motions
Bei dem Franchise-Prozesse selbst wurden im Anschluss an das Urteil im vergangenen Jahr von beiden Seiten weitere Anträge – sogenannte Post Trial Motions – eingereicht. Eine Anhörung über diese Anträge ist für den 28. Februar geplant.
Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Viva Las Nowhere“
Im Rahmen des Franchise-Prozess wurde auch die Franchise-Tochter VLN Productions Inc. wegen Budgetbetrugs verurteilt. Sie hatte den Film „Viva Las Nowhere“ produziert. Intertainment hatte bereits im April 2004 in den USA eine Klage gegen die Westdeutsche Landesbank, die Lewis Horwitz Organization und die Federal Deposit Insurance Corp. im Zusammenhang mit dem Film zugestellt und betreibt diese Klage nun im Rahmen eines Schiedsverfahrens weiter. Die WestLB war an der Filmfinanzierung beteiligt. Intertainment macht im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens die Rückzahlung einer Anzahlung in Höhe von rund 1,3 Millionen Dollar plus Zinsen geltend. Intertainment hatte diese Anzahlung nur aufgrund der Vorlage des gefälschten Budgets geleistet.
Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Tracker“
Die International Motion Pictures Corporation (IMPC) hatte 2003 gegenüber Intertainment im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens einen angeblichen Zahlungsanspruch der Kredietbank Luxembourg in Höhe von 3,3 Millionen Dollar aus dem Film „Tracker“ geltend gemacht. Die IMPC ist eine in Hongkong ansässige Briefkastenfirma. Sie hatte zu keinem Zeitpunkt Geschäftsbeziehungen mit Intertainment.
„Tracker“ wurde von einem inzwischen insolventen Unternehmen der Franchise-Gruppe an Intertainment lizenziert. Produziert wurde „Tracker“ von dem Produktionsunternehmen Muse. Dieses war zum Zeitpunkt der Produktion des Films Eigentümererin von Film Finances Canada, der Completion-Bond-Company des Films. Darüber hinaus hatte der US-amerikanische Filmversicherer Film Finances Inc. eine Gewinnbeteiligungsvereinbarung mit Muse. „Tracker“ hatte ein betrügerisch überhöhtes Budget.
Ende vergangenen Jahres setzte IMPC eine Wiederaufnahme der seit Januar 2004 ausgesetzten Schiedsgerichtsklage durch. Die Wiederaufnahme erfolgte, obwohl auch Franchise Pictures bereits im Franchise-Prozess versucht hatte, einen Zahlungsanspruch gegen Intertainment aus dem Film durchzusetzen – dieser Anspruch aber von dem Gericht vollumfänglich abgewiesen wurde.
Intertainment wird deshalb im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens Gegenklagen gegen Muse und andere Beteiligte geltend machen.
Ende der Mitteilung
Kontakt:
Intertainment AG, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de
Intertainment: Informationen über den Stand der juristischen Auseinandersetzungen in den USA
Ismaning bei München, 17. Januar 2005 – Die einzelnen Verfahren im Zusammenhang mit den anhängigen Rechtsstreitigkeiten der Intertainment AG in den USA wegen Budgetbetrugs haben sich in den vergangenen Wochen weiterentwickelt. Mit dieser Pressemitteilung informiert Intertainment über den Stand der Dinge.
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank, Film Finances Inc. und andere
Das Schiedsgerichtsverfahren befindet sich zur Zeit in der Beweiserhebungsphase. Diese hat sich als langfristiger gezeigt als geplant und das gesamte Schiedsgerichtsverfahren verzögert. Eine Entscheidung über den weiteren Zeitplan wird auf einem Treffen mit den Schiedsrichtern Anfang oder Mitte Februar besprochen.
In dem Schiedsgerichtsverfahren selbst geht es um betrügerisch überhöhte Budgets für Filme, die insbesondere in den Jahren 1999 und 2000 hergestellt wurden. Intertainment hat in diesem Zusammenhang gegen die Comerica Bank, die Versicherungsgesellschaften Film Finances Inc. und Film Finances Canada, gegen XL Reinsurance (mit der in der Zwischenzeit ein Vergleich geschlossen wurde) sowie gegen leitende Mitarbeiter dieser Unternehmen auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Millionen Dollar geklagt. Die gefälschten Budgets wurden Intertainment im Zusammenhang mit Akkreditiven von der Bank und den Versicherern vorgelegt. Die Gegenseite hat Intertainment auf Zahlung von rund 70 Millionen Dollar wegen Nicht-Bezahlens der zweiten Rate für einige der Filme verklagt.
Vorgehen gegen Franchise-CEO Elie Samaha
Im Rahmen des im Sommer vergangenen Jahres gewonnenen Schadensersatzprozesses gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures hat Intertainment nach dem Endurteil Pfandrechte an Vermögenswerten von Elie Samaha, dem ehemaligen CEO von Franchise, eintragen lassen. Diese Pfandrechte erstrecken sich unter anderem auf Beteiligungen von Samaha an nicht im Konkurs befindlichen Unternehmen. Auf eine im Dezember 2004 anberaumte Offenlegung der Vermögensverhältnisse von Samaha hatte Intertainment zunächst verzichtet. Hintergrund dafür ist, dass ein Schuldner nach US-amerikanischem Recht nur in den ersten 90 Tagen, nach denen ein Pfandrecht gültig geworden ist, dieses durch eine Privatinsolvenz unwirksam werden. Diese Frist ist inzwischen verstrichen. Für den 24. Januar ist ein neuer gerichtlicher Anhörungstermin anberaumt.
Stand des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures
Franchise Pictures und die beklagten Tochterunternehmen haben nach der Ausfertigung des Urteils Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechtes angemeldet. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben die Unternehmen R2D2 und Mobius International Inc. Franchise Pictures einen Massekredit gewährt. Beide Unternehmen werden von dem ehemaligen Franchise-Investor David Bergstein kontrolliert. Darüber hinaus hat Bergstein von Franchise Filmrechte erworben. Intertainment hat Zusagen dafür erreicht, dass mit diesen Mitteln die Transaktionen von Franchise in der Vergangenheit untersucht werden. Der Chief Restructuring Officer (Restrukturierungsmanager) der Franchise-Gruppe hat darüber hinaus bei dem zuständigen Insolvenzgericht beantragt, die Frist bis zur Vorlage eines Restrukturierungsplans um 120 Tage zu verlängern. Ursprünglich sollte der Plan zum Jahreswechsel vorgelegt werden. Intertainment hat dem Verlängerungsantrag widersprochen. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.
Post Trial Motions
Bei dem Franchise-Prozesse selbst wurden im Anschluss an das Urteil im vergangenen Jahr von beiden Seiten weitere Anträge – sogenannte Post Trial Motions – eingereicht. Eine Anhörung über diese Anträge ist für den 28. Februar geplant.
Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Viva Las Nowhere“
Im Rahmen des Franchise-Prozess wurde auch die Franchise-Tochter VLN Productions Inc. wegen Budgetbetrugs verurteilt. Sie hatte den Film „Viva Las Nowhere“ produziert. Intertainment hatte bereits im April 2004 in den USA eine Klage gegen die Westdeutsche Landesbank, die Lewis Horwitz Organization und die Federal Deposit Insurance Corp. im Zusammenhang mit dem Film zugestellt und betreibt diese Klage nun im Rahmen eines Schiedsverfahrens weiter. Die WestLB war an der Filmfinanzierung beteiligt. Intertainment macht im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens die Rückzahlung einer Anzahlung in Höhe von rund 1,3 Millionen Dollar plus Zinsen geltend. Intertainment hatte diese Anzahlung nur aufgrund der Vorlage des gefälschten Budgets geleistet.
Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Tracker“
Die International Motion Pictures Corporation (IMPC) hatte 2003 gegenüber Intertainment im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens einen angeblichen Zahlungsanspruch der Kredietbank Luxembourg in Höhe von 3,3 Millionen Dollar aus dem Film „Tracker“ geltend gemacht. Die IMPC ist eine in Hongkong ansässige Briefkastenfirma. Sie hatte zu keinem Zeitpunkt Geschäftsbeziehungen mit Intertainment.
„Tracker“ wurde von einem inzwischen insolventen Unternehmen der Franchise-Gruppe an Intertainment lizenziert. Produziert wurde „Tracker“ von dem Produktionsunternehmen Muse. Dieses war zum Zeitpunkt der Produktion des Films Eigentümererin von Film Finances Canada, der Completion-Bond-Company des Films. Darüber hinaus hatte der US-amerikanische Filmversicherer Film Finances Inc. eine Gewinnbeteiligungsvereinbarung mit Muse. „Tracker“ hatte ein betrügerisch überhöhtes Budget.
Ende vergangenen Jahres setzte IMPC eine Wiederaufnahme der seit Januar 2004 ausgesetzten Schiedsgerichtsklage durch. Die Wiederaufnahme erfolgte, obwohl auch Franchise Pictures bereits im Franchise-Prozess versucht hatte, einen Zahlungsanspruch gegen Intertainment aus dem Film durchzusetzen – dieser Anspruch aber von dem Gericht vollumfänglich abgewiesen wurde.
Intertainment wird deshalb im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens Gegenklagen gegen Muse und andere Beteiligte geltend machen.
Ende der Mitteilung
Kontakt:
Intertainment AG, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de