UMTS-Lizenzen - Streit um Umsatzsteuer

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Nassie:

UMTS-Lizenzen - Streit um Umsatzsteuer

 
21.01.03 17:44
UMTS-Lizenznehmer fordern Steuerrückerstattung

Mindestens zwei der sechs UMTS-Mobilfunklizenznehmer in Deutschland wollen von den Steuerbehörden Umsatzsteuer in Milliardenhöhe erstattet bekommen. Für die Unternehmen würde dies eine erhebliche Entlastung bedeuten.

Ein Sprecher des wegen mangelnder Geschäftsaussichten aus dem Markt ausgeschiedenen Mobilfunkunternehmens Quam sagte am Dienstag, man wolle eine Erstattung der Umsatzsteuer von rund 1,17 Mrd. Euro erreichen, die bei der Versteigerung der Lizenzen angefallen sei. Deshalb habe man von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine Rechnung über die Lizenzkosten von umgerechnet mehr als 8 Mrd. Euro angefordert, in der die enthaltene Umsatzsteuer von 16 Prozent ausgewiesen sei.

Eine mögliche Erstattung der Umsatzsteuer würde sich auf knapp 7 Mrd. Euro summieren und die zum Teil hochverschuldeten Mobilfunkunternehmen deutlich entlasten. Ein Sprecher der Regulierungsbehörde sagte, neben Quam habe noch ein weiteres Mobilfunkunternehmen eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer angefordert. Den Namen des Unternehmens wollte der Sprecher jedoch nicht nennen. Bisher habe die Behörde auf die Anforderungen jedoch nicht reagiert, da die rechtliche Lage noch nicht abschließend geklärt sei.



Unklare Rechtslage

Beim Branchenführer T-Mobile und der Konzernmutter Deutsche Telekom war keine Stellungnahme zu erhalten. Vodafone D2 teilte mit, die rechtliche Beurteilung werde geprüft. Eine Sprecherin von E-Plus sagte, das Unternehmen verfolge die Steuer-Angelegenheit mit Interesse. O2 will nach den Worten eines Sprechers ebenfalls eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis anfordern, sieht die Versteigerung bislang jedoch als hoheitlichen Akt an. "Wir wollen Aufklärung über die Rechtslage", sagte der Sprecher. Mobilcom ist eigenen Angaben zufolge in der Sache bislang nicht tätig geworden.


Hintergrund der Hoffnungen der Mobilfunkunternehmen auf eine Steuerrückerstattung ist, dass auf die im Sommer 2000 von der Regulierungsbehörde im Auftrag des Bundes für knapp 100 Mrd. DM versteigerten sechs UMTS-Mobilfunklizenzen möglicherweise Umsatzsteuer entrichtet werden muss. Das Finanzamt Bonn war dieser Frage im Herbst vergangenen Jahres mehrere Wochen lang bei der Regulierungsbehörde nachgegangen, ohne bislang sein Prüfungsergebnis bekannt gegeben zu haben.


Unklar ist bislang Angaben aus Branchenkreisen zufolge, ob bei es sich bei der Versteigerung um einen hoheitlichen Akt handelt, bei dem die Steuerpflicht entfällt, oder ob wegen einer Gewinnerzielungsabsicht der Versteigerungserlös umsatzsteuerpflichtig ist. Auch sei noch nicht geklärt, ob die mögliche Umsatzsteuer bereits in den Lizenzkosten enthalten sei oder noch zusätzlich zu den Lizenzkosten entrichtet werden müsse. Zuletzt hatte es in der Branche geheißen, die sechs Lizenznehmer könnten möglicherweise die in dem Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer bei den Steuerbehörden ihres jeweiligen Firmensitzes steuermindernd in Abzug bringen.

Nobody II:

Interessant vorallem in Bezug

 
21.01.03 18:07
auf die vermutlich kommende Möglichkeit der Weiterveräußerung bzw. des Lizenzhandels !

Wäre aber der Hammer, wenn der gute Eichel die Umsatzsteuer noch erstatten müßte !!!

Gruß
Nobody II
Nassie:

Es besteht aber die Gefahr

 
21.01.03 18:11
dass ihnen die Umsatzsteuer noch in Rechnung gestellt wird.
ecki:

Finanzbeamten ins Hirn geschissen?

 
21.01.03 18:14
Sorry, hart Ausdruck, aber wie kann denn sowas kommen?

"Auch sei noch nicht geklärt, ob die mögliche Umsatzsteuer bereits in den Lizenzkosten enthalten sei oder noch zusätzlich zu den Lizenzkosten entrichtet werden müsse."

Da sind hochkarätige Juristen vom Bund, Regulierungsbehörde und von den Telkos zusammen, dann gibts ein Verfahren und hinterher wissen die nicht was Sache ist?

Am Ende hat Eichel gar vergessen die MWSt zu fordern und will sie nachfordern? hahaha. Soll er mal zu Mogelcom gehen und nachfordern....
Oder muss sie als Abzugsfähig rückerstatten, weil sie schon drin ist? :-(

Ich dachte da sind erwachsene untersich, aber bei Goldgräber-UMTS hat bei allen das Gehirn ausgesetzt.

Grüße
ecki  
Nassie:

Auf die läppischen 16 Prozent

 
21.01.03 18:15
kam es wohl nicht mehr an.
Anders kann ich mir das auch nicht erklären.
Nassie:

Eichel weist Ansprüche zurück

 
21.01.03 18:20
BMF sieht keine Grundlage für UMTS-Vorsteuerrückerstattung
Berlin (vwd) - Das Bundesfinanzministerium (BMF) sieht keine rechtliche Grundlage für eine Vorsteuerrückerstattung an Unternehmen, die im Sommer 2000 UMTS-Mobilfunklizenzen ersteigert haben. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nehme keine erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten, sondern hoheitliche Aufgaben wahr, sagte Jörg Müller, Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel, am Dienstag in Berlin.



Deshalb fehlten aus BMF-Sicht die Grundlagen für eine Umsatzbesteuerung der UMTS-Lizenznehmer. Aus diesem Grund habe die Regulierungsbehörde in den Rechnungen gegenüber den Lizenznehmern auch keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, sondern einen Gesamtbetrag. Damit sei folglich auch keine Vorsteuerrückerstattung in Aussicht gestellt worden. Es sei keine entsprechende Bescheinigung gegenüber dem Mobilfunkunternehmen Quam abgegeben worden und es sei auch nicht beabsichtigt, dies zu tun, sagte Müller.



Da das Finanzministerium nicht davon ausgehe, Vorsteuer zurückerstatten zu müssen, sei es nicht notwendig gewesen, dafür Vorsorge im Haushalt zu treffen. Müller bestätigte, dass das Finanzamt Bonn bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine Sonderprüfung zur Umsatzbesteuerung der Einnahmen aus der UMTS-Lizenzversteigerung durchgeführt habe.



Die Regulierungsbehörde habe daraufhin im Januar dem Finanzamt Bonn eine umfassende Stellungnahme zugeleitet. Regulierungsbehörde und Finanzministerium erwarteten, dass die Einschätzung einer fehlenden Grundlage für eine Vorsteuerrückerstattung von der zuständigen Finanzbehörde bestätigt werde, sagte Müller. Ein Sprecher des inzwischen nicht mehr operativ tätigen Mobilfunkanbieters Quam bestätigte am Dienstag, dass Quam für seine UMTS-Lizenz von der öffentlichen Hand Vorsteuer von gut einer Mrd EUR erstattet bekommen will.



Quam habe die Regulierungsbehörde um Ausstellung einer Rechnung für die Lizenz gebeten, in der die Umsatzsteuer in dieser Höhe ausgewiesen sein soll. Dies bestätigte ein Sprecher der Behörde, betonte jedoch, dass der Regulierer nicht über die Frage zu entscheiden habe, ob in den Lizenzpreisen Mehrwertsteuer enthalten sei oder nicht. Dies sei Sache des Finanzamts Bonn. Quam hatte im August 2000 für rund 8,5 Mrd EUR eine Konzession für den UMTS-Mobilfunk der dritten Generation ersteigert. Dem Vernehmen nach ist das Tochterunternehmen der spanischen Telefonica nicht der einzige Lizenznehmer, der sich in Sachen Umsatzsteuer an den Regulierer gewandt hat.



Aus Branchenkreisen hieß es, dass bislang unklar sei, ob es sich bei der Versteigerung um einen hoheitlichen Akt handelt, bei dem die Steuerpflicht entfällt, oder der Versteigerungserlös umsatzsteuerpflichtig ist, weil hinter einer Auktion die Absicht der Gewinnerzielung stehe.


TK-ONE:

@nassie

 
21.01.03 19:00
wenn die MwSt. noch erhoben wird, so wird sie nach 4 Wochen bei der nachsten USt Voranmeldung erstattet.
Also nie fällig.

Trotzdem eine heiße Geschichte


Gruss TK
Nassie:

Du irrst

 
21.01.03 20:42
Gezahlt werden muß sie an die Regulierungsbehörde.
Die Vorsteuer kann sich das Unternehmen vom FA wiederholen.
Allerdings kann das mit der Erstattung dauern. Bei so einem Betrag erfolgt in der Regel eine USt-Sonderprüfung.
Kostet zumindest Zinsen in der Zwischenzeit.
Nobody II:

@nassie

 
21.01.03 20:46
16% von 50 Mrd € - dafür kannst du schon mal Essen gehen !

Die Unternehmen können da nur gewinnen !

Gruß
Nobody II
Nassie:

Der Versuch ist es wert

 
21.01.03 20:48
Würde ich auch machen sogar umsonst.
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