Am 28.03. hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden, dass alleine dem Bund die Milliardeneinnahmen
aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen zusteht.
Die klageführenden Bundesländer erhalten keinen Pfennig.
Nun wollen einige der Unions-geführten Landesregierungen
eine Änderung des Grundgesetzes durchsetzen.
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen forderten am
Donnerstag laut "Finacial Times Deutschland", dass die
Verfassungsregeln zur Verteilung künftiger Einmaleinnahmen
aus Lizenzverkäufen geändert werden. Ziel sei es, die Belange
von Ländern und Gemeinden für künftige Fälle zu verbessern,
teilte das bayerische Finanzministerium mit.
Am Vormittag hatte das Bundesverfassungsgericht (BVG) eine
Beteiligung der Länder an dem UMTS-Milliardenerlös des
Bundes abgelehnt. Das Gericht in Karlsruhe wies damit eine
Klage der besagten Länder gegen die alleinige
Inanspruchnahme der Gelder durch den Bund zurück.
Es gebe keine verfassungsrechtliche Grundlage für eine
Beteiligung der Länder an den Ersteigerungserlösen,
begründete das BVG seine Entscheidung. Die Zuständigkeit für
die Telekommunikation liege beim Bund. Die klagenden Länder
hatten einen Anspruch auf die Hälfte der im Sommer 2000
eingenommenen knapp 51 Milliarden Euro aus der Vergabe der
UMTS-Mobilfunklizenzen geltend gemacht.