wb Frankfurt - Der Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission (BSK) beim Bundesfinanzministerium ist mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Dies hat die BSK am Montag vor dem Hintergrund beschlossen, dass zum 1. Januar 2002 das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen (WpÜG) in Kraft getreten ist. Anzuwenden bleibe der Kodex allerdings, hieß es, für die vor dem 31. Dezember 2001 veröffentlichten Angebote oder vollzogenen Kontrollerwerbe (z. B. die Nachbesserungspflicht gemäß Artikel 15 oder das Pflichtangebot nach Kontrollerwerb gemäß Artikel 16 Übernahmekodex). Damit werde eine Kollision der privatrechtlichen Bestimmungen des Kodex mit den gesetzlichen Regelungen vermieden, etwa im Hinblick auf die unterschiedliche Kontrollschwelle, teilt die BSK weiter mit.
Die BSK dankt den Mitgliedern der Übernahmekommission und der Geschäftsstelle für ihre Arbeit bei der Ausgestaltung und Überwachung des Übernahmekodex. Insbesondere hebt die BSK die den Kodex anerkennenden Unternehmen für ihre langjährige Unterstützung dieser Selbstregulierung auf dem Gebiet öffentlicher Offerten hervor. "Der Übernahmekodex hat schließlich eine nahezu flächendeckende Anwendung erreicht und sich grundsätzlich bewährt", erklärte der Vorsitzende der Übernahmekommission, Helmut Loehr. Auch wenn einige wenige Gesellschaften "ihren Partikularinteressen gegenüber dem Gemeinwohl den Vorrang gegeben" hätten, habe der Übernahmekodex das Ansehen des Finanzplatzes Deutschland in einer Phase fehlender gesetzlicher Regelungen gestärkt. Dabei habe der Kodex, der am 1. Oktober 1995 in Kraft trat und Anfang 1998 überarbeitet wurde, mehr als sechs Jahre für funktionierende Selbstverantwortung und ausreichende Flexibilität gestanden. BMW und VW hatten ihn unter den Dax-30-Emittenten nicht anerkannt.
Börsen-Zeitung, 5.3.2002
Die BSK dankt den Mitgliedern der Übernahmekommission und der Geschäftsstelle für ihre Arbeit bei der Ausgestaltung und Überwachung des Übernahmekodex. Insbesondere hebt die BSK die den Kodex anerkennenden Unternehmen für ihre langjährige Unterstützung dieser Selbstregulierung auf dem Gebiet öffentlicher Offerten hervor. "Der Übernahmekodex hat schließlich eine nahezu flächendeckende Anwendung erreicht und sich grundsätzlich bewährt", erklärte der Vorsitzende der Übernahmekommission, Helmut Loehr. Auch wenn einige wenige Gesellschaften "ihren Partikularinteressen gegenüber dem Gemeinwohl den Vorrang gegeben" hätten, habe der Übernahmekodex das Ansehen des Finanzplatzes Deutschland in einer Phase fehlender gesetzlicher Regelungen gestärkt. Dabei habe der Kodex, der am 1. Oktober 1995 in Kraft trat und Anfang 1998 überarbeitet wurde, mehr als sechs Jahre für funktionierende Selbstverantwortung und ausreichende Flexibilität gestanden. BMW und VW hatten ihn unter den Dax-30-Emittenten nicht anerkannt.
Börsen-Zeitung, 5.3.2002