Der Einstieg von Liberty Media in das deutsche TV-Kabelnetz wird immer unsicherer. Die Deutsche Bank und die Telekom basteln bereits an einer Auffanglösung für den Fall, dass sich das US-Unternehmen wieder aus dem deutschen Breitbandmarkt zurückzieht.
Das Magazin „Die Telebörse“ meldet, die Deutsche Bank wolle ihre Kabel-TV-Tochter Telecolumbus mit den Kabelnetzbetreibern Primacom und EWT/TSS verschmelzen. Auch die ebenfalls im Kabelgeschäft tätige Bosch Telecom soll den Angaben zufolge noch zu dem Konsortium stoßen.
Erst im November hatte die Bank angekündigt, einen großen Teil von Telecolumbus an Liberty zu verkaufen. Das Kartellamt will diesen Deal aber sehr sorgfältig prüfen. Eine Entscheidung wird wahrscheinlich nicht vor Ende Februar fallen.
Nun planen Deutsche Bank und Telekom offenbar alternative Szenarien – sowohl für die private Gesellschaft Telecolumbus als auch für die sechs Kabelnetz-Regionalgesellschaften der Telekom, die ebenfalls an Liberty gehen sollen. Die bayerische Staatsregierung, die Bayerische Landesbank und „einige Verleger“ sollen als Konsortium für das Kabelnetz in Bayern bieten.
Die Telekom favorisierte bislang das Geschäft mit Liberty Media, da sie den in bar und Wertpapieren zu begleichenden Verkaufserlös für ihren Schuldenabbau nutzen will. Telekom-Chef Ron Sommer hatte sich zuletzt aber offen für Angebote geäußert, die dem Unternehmen einen höheren Preis brächten. Der Verkaufspreis für das Kabelnetz werde jedoch nicht gesenkt, hatte der Konzernchef gesagt. Eher würden die Kabelgesellschaften im Konzern bleiben.
Der größte Knackpunkt, an dem Liberty und das Kartellamt über Kreuz liegen, ist derzeit die Verwendung des TV-Kabelnetzes für den Internet-Zugang oder zum Telefonieren. Liberty scheut die hohen Investitionen, die mit der Aufrüstung des Netzes zur Datenautobahn verbunden wären.
Die Telekom und Liberty Media haben Ausstiegsklauseln aus dem Übernahmevertrag vereinbart, die früheren Angaben aus verhandlungsnahen Kreisen zufolge unter anderem bei einer Untersagung des Geschäfts durch das Kartellamt greifen. Allerdings könnte das Bundeswirtschaftsministerium nach einem ablehnenden Votum durch die Wettbewerbsbehörde die Übernahme noch per Ministererlaubnis genehmigen.
Das Magazin „Die Telebörse“ meldet, die Deutsche Bank wolle ihre Kabel-TV-Tochter Telecolumbus mit den Kabelnetzbetreibern Primacom und EWT/TSS verschmelzen. Auch die ebenfalls im Kabelgeschäft tätige Bosch Telecom soll den Angaben zufolge noch zu dem Konsortium stoßen.
Erst im November hatte die Bank angekündigt, einen großen Teil von Telecolumbus an Liberty zu verkaufen. Das Kartellamt will diesen Deal aber sehr sorgfältig prüfen. Eine Entscheidung wird wahrscheinlich nicht vor Ende Februar fallen.
Nun planen Deutsche Bank und Telekom offenbar alternative Szenarien – sowohl für die private Gesellschaft Telecolumbus als auch für die sechs Kabelnetz-Regionalgesellschaften der Telekom, die ebenfalls an Liberty gehen sollen. Die bayerische Staatsregierung, die Bayerische Landesbank und „einige Verleger“ sollen als Konsortium für das Kabelnetz in Bayern bieten.
Die Telekom favorisierte bislang das Geschäft mit Liberty Media, da sie den in bar und Wertpapieren zu begleichenden Verkaufserlös für ihren Schuldenabbau nutzen will. Telekom-Chef Ron Sommer hatte sich zuletzt aber offen für Angebote geäußert, die dem Unternehmen einen höheren Preis brächten. Der Verkaufspreis für das Kabelnetz werde jedoch nicht gesenkt, hatte der Konzernchef gesagt. Eher würden die Kabelgesellschaften im Konzern bleiben.
Der größte Knackpunkt, an dem Liberty und das Kartellamt über Kreuz liegen, ist derzeit die Verwendung des TV-Kabelnetzes für den Internet-Zugang oder zum Telefonieren. Liberty scheut die hohen Investitionen, die mit der Aufrüstung des Netzes zur Datenautobahn verbunden wären.
Die Telekom und Liberty Media haben Ausstiegsklauseln aus dem Übernahmevertrag vereinbart, die früheren Angaben aus verhandlungsnahen Kreisen zufolge unter anderem bei einer Untersagung des Geschäfts durch das Kartellamt greifen. Allerdings könnte das Bundeswirtschaftsministerium nach einem ablehnenden Votum durch die Wettbewerbsbehörde die Übernahme noch per Ministererlaubnis genehmigen.