Zum Thema Versteuerung von Spekulationsgewinnen möchte ich der Onlinegemeinde folgenden Vorschlag zur Diskussion stellen :
Getreu dem Motto „ die Geister, die ich rufe, werde ich nicht mehr los“ oder „wer die Musik bestellt, soll sie auch zahlen“ bin ich dafür daß das FA sich doch selbst den zu versteuernden Betrag aus Spekulationsgewinnen ausrechnen soll.
1. Begründung
2. wie geht’s
1.
Wenn ich mir die verschiedenen Postings zu diesem Thema anschaue, komme ich zu dem Ergebnis, daß eine große Unsicherheit über das generelle Verfahren besteht. Wie wird der Verlustvortrag/Verlustnachtrag richtig angewendet ? Wie verhält es sich mit Gratisaktien ? Verkauf und Wiederkauf dieser Aktien innerhalb welchem Zeitraum ? Liegt in solchen Fällen Gestaltungsmissbrauch vor ? Kauf und Verkauf von Teilmengen einer Aktiengattung und Berechnung dergleichen ? Anrechnung von Werbungskosten und Onlinekosten ? Die Liste läßt sich bestimmt beliebig erweitern.
Für jeden aktiven (Hobby)Trader ( Day, Week or Month ist egal ) bedeutet die Erfassung und Aufstellung einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand. Aufgrund der oben genannten Spezialfälle ist eine korrekte (im Sinne des Steuerzahlers) Erfassung ohne Steuerberater kaum noch möglich. Für einfache Aufstellungen bleibt weiterhin bt das Risiko einer Steuerhinterziehung bestehen. Falsch oder nicht vollständig aufgestellte Berechnungen erfüllen nach wie vor den Staftatbestand Steuerhinterziehung.
Das Aufstellen von Spekulationsgewinnen (mit möglichen Fehlern) stellt somit für mich ein genauso hohes Risiko dar wie das Verschweigen dieser Gewinne.
Warum hört man nichts vom FA, wie die Berechnung mit entsprechenden Sonderfällen korrekt durchgeführt wird? Warum gibt es keine entsprechenden Formulare ? Weil das Risiko auf Euch abgewälzt wird !
Für mich stellen sich folgende Fragen :
Inwieweit bin ich zur Mitarbeit für eine genaue Steuererklärung verpflichtet ?
Antwort : ich muß Belege vorweisen können
Wo liegt die zumutbare Belastung eines Privatmanns für Aufstellungungen jeder Art ?
Antwort: der Staat will Geld von mir, also soll er auch rechnen können was ihm zusteht
2.
Vorschlag : dem FA eine lückenlose Aufstellung des Depots geben
Sofern man sich für diesen Vorschlag begeistern kann, gibt es verschiedene Szenarien:
a) Abgabe aller Depotunterlagen mit Abgabe der Steuererklärung
b) Man gibt seine Steuererklärung zunächst ohne Angaben von Spekugewinnen ab. Nach Erhalt des Steuerbescheids erhebt man Einspruch oder stellt eine Selbstanzeige.
„i am sorry , bei der Durchsicht meiner Unterlagen sind mir meine Depotauszüge in die Hände gefallen. Da für das letzte Fiskaljahr möglicherweise Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften angefallen sein könnten bitte ich Sie - auch um einer möglichen Steuerhinterziehung meinerseits den Nährboden zu entziehen- alle beiliegenden Unterlagen darauf hin zu überprüfen.
Das FA kann bei diesem Anliegen sicherlich nicht nein sagen und hat sicherlich die nächsten Wochen gut zu tun. Bis der Nachzahlungsbescheid kommt und das Geld überwiesen sein muß, läßt sich noch etwas mit diesem Geld verdienen
Vorschlag b) scheint mir besser, da bereits ein Steuerbescheid vorliegt und man seiner Pflicht nachgekommen ist.
Was haltet Ihr von dieser Idee ? Die Diskussion ist eröffnet
Getreu dem Motto „ die Geister, die ich rufe, werde ich nicht mehr los“ oder „wer die Musik bestellt, soll sie auch zahlen“ bin ich dafür daß das FA sich doch selbst den zu versteuernden Betrag aus Spekulationsgewinnen ausrechnen soll.
1. Begründung
2. wie geht’s
1.
Wenn ich mir die verschiedenen Postings zu diesem Thema anschaue, komme ich zu dem Ergebnis, daß eine große Unsicherheit über das generelle Verfahren besteht. Wie wird der Verlustvortrag/Verlustnachtrag richtig angewendet ? Wie verhält es sich mit Gratisaktien ? Verkauf und Wiederkauf dieser Aktien innerhalb welchem Zeitraum ? Liegt in solchen Fällen Gestaltungsmissbrauch vor ? Kauf und Verkauf von Teilmengen einer Aktiengattung und Berechnung dergleichen ? Anrechnung von Werbungskosten und Onlinekosten ? Die Liste läßt sich bestimmt beliebig erweitern.
Für jeden aktiven (Hobby)Trader ( Day, Week or Month ist egal ) bedeutet die Erfassung und Aufstellung einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand. Aufgrund der oben genannten Spezialfälle ist eine korrekte (im Sinne des Steuerzahlers) Erfassung ohne Steuerberater kaum noch möglich. Für einfache Aufstellungen bleibt weiterhin bt das Risiko einer Steuerhinterziehung bestehen. Falsch oder nicht vollständig aufgestellte Berechnungen erfüllen nach wie vor den Staftatbestand Steuerhinterziehung.
Das Aufstellen von Spekulationsgewinnen (mit möglichen Fehlern) stellt somit für mich ein genauso hohes Risiko dar wie das Verschweigen dieser Gewinne.
Warum hört man nichts vom FA, wie die Berechnung mit entsprechenden Sonderfällen korrekt durchgeführt wird? Warum gibt es keine entsprechenden Formulare ? Weil das Risiko auf Euch abgewälzt wird !
Für mich stellen sich folgende Fragen :
Inwieweit bin ich zur Mitarbeit für eine genaue Steuererklärung verpflichtet ?
Antwort : ich muß Belege vorweisen können
Wo liegt die zumutbare Belastung eines Privatmanns für Aufstellungungen jeder Art ?
Antwort: der Staat will Geld von mir, also soll er auch rechnen können was ihm zusteht
2.
Vorschlag : dem FA eine lückenlose Aufstellung des Depots geben
Sofern man sich für diesen Vorschlag begeistern kann, gibt es verschiedene Szenarien:
a) Abgabe aller Depotunterlagen mit Abgabe der Steuererklärung
b) Man gibt seine Steuererklärung zunächst ohne Angaben von Spekugewinnen ab. Nach Erhalt des Steuerbescheids erhebt man Einspruch oder stellt eine Selbstanzeige.
„i am sorry , bei der Durchsicht meiner Unterlagen sind mir meine Depotauszüge in die Hände gefallen. Da für das letzte Fiskaljahr möglicherweise Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften angefallen sein könnten bitte ich Sie - auch um einer möglichen Steuerhinterziehung meinerseits den Nährboden zu entziehen- alle beiliegenden Unterlagen darauf hin zu überprüfen.
Das FA kann bei diesem Anliegen sicherlich nicht nein sagen und hat sicherlich die nächsten Wochen gut zu tun. Bis der Nachzahlungsbescheid kommt und das Geld überwiesen sein muß, läßt sich noch etwas mit diesem Geld verdienen
Vorschlag b) scheint mir besser, da bereits ein Steuerbescheid vorliegt und man seiner Pflicht nachgekommen ist.
Was haltet Ihr von dieser Idee ? Die Diskussion ist eröffnet